Meine Geschwister und ich bilden eine Erbengemeinschaft und vermieten 2 Wohnungen. Ich mache die Hausverwaltung und erhalte dafür monatlich aus den gemeinsamen Mieteinnahmen 50,- Euro. Ist es richtig, wenn ich diese 50,- Euro in der Anlage V als Verwaltungskosten angebe, aber in meiner Anlage S lediglich 33,33 Euro als Einnahme aus selbstständiger Tätigkeit?
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AW: Einnahmen Hausverwaltung
Vielleicht wäre es einfacher, die 600,00 € in der Feststellungserklärung nicht nach dem allgemeinen Schlüssel zu verteilen, sondern sie dir über die Anlage FE 1 zuzuscheiden.
Bei den Verwaltungskosten der Objekte wäre dann nur der echte Sachaufwand anzusetzen.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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AW: Einnahmen Hausverwaltung
Falls ein echter Geldfluss statt fand , dann sind es Werbungskosten in der Feststellungserklärung.
Und der gleiche Betrag dann Einnahmen.
Einzutragen in der Anlage G.
Hausverwaltung ist ein Gewerbe und keine selbständige Tätigkeit.
Meine Geschwister und ich bilden eine Erbengemeinschaft und vermieten 2 Wohnungen. Ich mache die Hausverwaltung und erhalte dafür monatlich aus den gemeinsamen Mieteinnahmen 50,- Euro. Ist es richtig, wenn ich diese 50,- Euro in der Anlage V als Verwaltungskosten angebe, aber in meiner Anlage S lediglich 33,33 Euro als Einnahme aus selbstständiger Tätigkeit?
Es sind doch 600 Euro!
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenVielleicht wäre es einfacher, die 600,00 € in der Feststellungserklärung nicht nach dem allgemeinen Schlüssel zu verteilen, sondern sie dir über die Anlage FE 1 zuzuscheiden.
Bei den Verwaltungskosten der Objekte wäre dann nur der echte Sachaufwand anzusetzen.
Da in der Feststellungserklärung nur echter Aufwand geltend gemacht werden kann, dürfen die 600 Euro in diesem Fall in der Feststellungserklärung gar nicht eingetragen werden.Mfg
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AW: Einnahmen Hausverwaltung
Da in der Feststellungserklärung nur echter Aufwand geltend gemacht werden kann, dürfen die 600 Euro in diesem Fall in der Feststellungserklärung gar nicht eingetragen werden.
Bei den Verwaltungskosten der Objekte wäre dann nur der echte Sachaufwand anzusetzen.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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AW: Einnahmen Hausverwaltung
Danke für eure Antworten, das schaue ich mir gleich mal an. Auf die 33,- Euro kam ich deshalb, weil die 50,- Euro aus dem gemeinsamen Mieteinnahmenkonto an die Hausverwaltung ausbezahlt werden. Da ja ich gleichzeitig die Hausverwaltung bin, enthalten die 50,- Euro ja auch "mein" Drittel Mieteinnahmen, welches ich ja versteuern muss. Gebe ich dann nochmal als Einnahmen aus Gewerbe ebenfalls die 50,- Euro an, versteuere ich mein Drittel doch zweimal, oder? Deshalb werde ich natürlich nicht am Hungertuch nagen müssen, aber richtig wäre das doch nicht.
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Zitat von gonzo21 Beitrag anzeigenDanke für eure Antworten, das schaue ich mir gleich mal an. Auf die 33,- Euro kam ich deshalb, weil die 50,- Euro aus dem gemeinsamen Mieteinnahmenkonto an die Hausverwaltung ausbezahlt werden. Da ja ich gleichzeitig die Hausverwaltung bin, enthalten die 50,- Euro ja auch "mein" Drittel Mieteinnahmen, welches ich ja versteuern muss. Gebe ich dann nochmal als Einnahmen aus Gewerbe ebenfalls die 50,- Euro an, versteuere ich mein Drittel doch zweimal, oder? Deshalb werde ich natürlich nicht am Hungertuch nagen müssen, aber richtig wäre das doch nicht.
PS:
Win kommst du auf die Idee, dass du das dann zweimal versteuert ?
Bei der Vermietung wird es doch eben nicht besteuert, sondern abgezogen.
PPS :
Vielleicht solltest du dir einen Steuerberater zulegen.
Mit Elster hat das ganze jedenfalls nichts mehr zu tun.Mfg
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