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    Unterhalt

    Hallo
    Ich habe bei meiner Steuererklärung den Bogen Unterhalt beigefügt. Nun stehe ich da und habe Probleme bei der Angabe unter Punkt 42. Die unterstütze Person hat während ... geringes Vermögen. Hier gibt es bei der Plausibilitätsprüfung eine Fehlermeldung. ... das mein Betrag über 31.000€ ...
    Letztes Jahr haben wir uns getrennt aber noch im selben Haushalt gewohnt. Sie hatte bis dato kein Einkommen. September, Oktober hat sie kurzfristig gearbeitet. Was muss ich so Ankreuzen oder Ausfüllen 37-41.

    Viele Grüße

    #2
    AW: Unterhalt

    Wenn die unterstützte Person weder dein Ehegatte noch dein Lebenspartner war, ist das Vermögen der unterstützten Person einzutragen. Lag das über 15.500 €, besteht bezüglich des übersteigenden Betrags kein Unterhaltsbedarf.

    Das steht doch auch in der zweizeiligen Erläuterung bei Zeile 42, vorausgesetzt, man liest den Text vollständig.

    Wenn ihr verheiratet ward oder noch seid, geht das mit dem Unterhalt sowieso nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Unterhalt

      Hallo Charlie24
      Die unterstütze Person war meine Ehegattin. Muss ich, wenn ich Unterhalt zahle, keine Angaben beim Finanzamt machen. Der Betrag lag unter 15.500 €. Letztes Jahr waren wir noch nicht geschieden. Aber ich musste Ihr Unterhalt zahlen?

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        #4
        AW: Unterhalt

        Zitat von Yogie Beitrag anzeigen
        Hallo Charlie24
        Die unterstütze Person war meine Ehegattin. Muss ich, wenn ich Unterhalt zahle, keine Angaben beim Finanzamt machen. Der Betrag lag unter 15.500 €. Letztes Jahr waren wir noch nicht geschieden. Aber ich musste Ihr Unterhalt zahlen?
        Der ist nur im Rahmen der Anlage U (nicht Unterhalt! ) abzugsfähig.

        Jedoch muss die Anlage U von der Ex-Ehefrau unterschrieben sein.
        Diese muss das ganze dann versteuern (Anlage SO).
        Mfg

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          #5
          AW: Unterhalt

          Hallo Elster-Tester
          Ich benutze das Steuerprogramm ElsterFormular. Ich finde ich keine Anlage U sondern nur Anlage Unterhalt.

          MfG

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            #6
            AW: Unterhalt

            Zitat von Yogie Beitrag anzeigen
            Hallo Elster-Tester
            Ich benutze das Steuerprogramm ElsterFormular. Ich finde ich keine Anlage U sondern nur Anlage Unterhalt.

            MfG
            Hallo,

            gibt es nur in Papierform entweder am PC ausfüllen und ausdrucken oder leeres Formular ausdrucken.
            Du findest es hier
            https://www.formulare-bfinv.de/ffw/f...D065F58893C736

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Unterhalt

              Da die Anlage U zwingend von beiden unterschrieben werden muss, gibt es sie nur auf Papier.
              Mfg

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