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steuerlich abzugsfähigen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für die Basisvers ?

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    steuerlich abzugsfähigen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für die Basisvers ?

    Hallo !

    Ich habe wie immer meine Steuer mit Elster gemacht und Gestern von meinem Finanzamt ein Schreiben bekommen, darin steht:

    "Die Techniker Krankenkasse hat bisher für das Jahr 2015 keine elektronische Mitteilung über die steuerlich abzugsfähigen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für die Basisversorgung an die Finanzverwaltung übermittelt."

    Deshalb liegt anscheinend meine Steuerklärung schon seit 3 Monaten dort ?
    Heute habe ich mit der Technikerkrankenkasse Gechattet und der Sachbearbeiter meinte, dass das nicht die Sache der TK sei, sondern dass das mein Arbeitgeber machen muss.
    Mein Arbeitgeber hat aber die elektronische Lohnsteuerbescheinigung an das Finanzamt übermittelt.
    So steht es zumindest bei uns in meinem persönlichen Intranet, eine Antwort auf meine Mail habe ich von der Personalverwaltung noch nicht erhalten.

    Aber inzwischen bin ich mir nicht mehr sicher, ob überhaupt diese elektronische Lohnsteuerbescheinigung gemeint ist ?
    Kann mir da vielleicht jemand helfen ? Ich bin da jetzt etwas verwirrt, was der Finanzbeamte überhaupt von mir oder der TK noch will ?

    Dank und Gruß
    Leonardo

    #2
    AW: steuerlich abzugsfähigen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für die Basisve

    Wenn du in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert bist, müssten sich alle relevanten Daten in deiner Lohnsteuerbescheinigung finden (Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung).
    Nur etwaige Bonuszahlungen an dich müssten dann von der Techniker-Krankenkasse noch übermittelt werden. Wenn es die 2015 nicht gegeben hat, muss die Krankenkasse auch nichts übermitteln.

    Wenn du wegen der Höhe deiner Einkünfte freiwillig als Selbstzahler in der gesetzlichen Krankenkasse versichert bist und dein Arbeitgeber in deiner Lohnsteuerbescheinigung nur die steuerfrei gezahlten Zuschüsse bescheinigt hat,
    dann ist die Übermittlung der Beiträge durch die Krankenkasse natürlich unverzichtbar. Die hättest du aber in diesem Fall auch selbst gebraucht, um eine vollständige Steuererklärung einzureichen.

    Was bei dir der Fall ist, siehst du ja aus deiner Steuererklärung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: steuerlich abzugsfähigen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für die Basisve

      Hallo Charlie,

      ich bin ganz normaler Arbeitnehmer und gesetzlich krankenversichert.
      Liege mit dem Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze.

      So wie du jetzt, hat es auch der Sachbearbeiter bei der TK geschrieben.
      Also dann hat mein Arbeitgeber das bereits alles übermittelt.
      So wie in der JahresSteuerBescheinigung, steht, habe ich es auch bei Elster eingetragen.

      Der Finanzbeamte schreibt weiter:
      "Somit sind nur die vom Arbeitgeber laut der elektronischen Steuerbescheinigung abgeführten Kranken und Pflegeversicherungsbeiträge bei der Einkommensteuerveranlagung zu berücksichtigen.

      Die Zusatzbeiträge und Beiträge für Wahlleistungen sind ststs nur als sonstige Vorsorgeaufwendungen zu berücksichtigen und wirken sich nur dann steuerleich aus, wenn die Aufwendungen zur Basisversorgung gering sind.

      Sie können die Höhe der Zusatzbeiträge noch nachreichen, damit sichergestellt wird, das die Ermitllung der abzugsfähigen Sonderausgaben korrekt erfolgt."

      Der von der TK hat geschrieben, daß die Zusatzbeiträge zu den Krankenversicherungsbeiträge von mir bereits bei der Steuerbescheinigung meines Arbeitgebers dabei wären.
      Was will also nun der Finanzbeamte noch von mir ?
      Irgendwie bin blick ich nicht durch........

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        #4
        AW: steuerlich abzugsfähigen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für die Basisve

        Was will also nun der Finanzbeamte noch von mir ?
        Ich weiß es auch nicht. Wenn du keine direkten Beiträge für irgendwelche Zusatzversicherungen an die Techniker-Krankenkasse entrichtet hast, dann gibt es nichts mehr zu erklären oder nachzureichen.

        Ruf deinen Sachbearbeiter am Finanzamt an und sag ihm, dass da nichts mehr kommt und er deinen Steuerbescheid fertig machen kann. Solche Zusatzbeiträge wirken sich zumeist steuerlich ohnehin nicht aus.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          AW: steuerlich abzugsfähigen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für die Basisve

          Du hast offenbar in der Steuererklärung entweder zusätzliche private Beiträge zur Basis - Krankenversicherung oder Zusatzbeiträge eingetragen, die da nicht hingehören.
          Mfg

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            #6
            AW: steuerlich abzugsfähigen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für die Basisve

            Guten Morgen !

            Ich hatte im Anschreiben nachgefragt, wo der Zusatzbeitrag einzutragen ist, der seit neuestem von der gesetzlichen Krankenkasse erhoben wird.
            Das sind bei uns dieses Jahr bereits 1% vom Brutto.
            Das müssen wir ja alleine tragen und daran beteiligt sich der Arbeitgeber nicht.
            Ich denke inzwischen, darum geht es dem Steuerbeamten ?
            Aber die TK meinte, daß dieser Betrag bereits in der Steuerbescheinigung des Arbeitgebers enthalten sei und somit von diesem bereits elektronisch übermittelt wurde ?
            Also ist das nun so oder muß ich da noch was machen ?

            Das ist dieses Jahr nicht der einzige Punkt der vom Steuerbeamten angegangen wird, ich habe 2 Din A4 Seiten voll, was er noch wissen will.
            Einen anderen entscheidenten Punkt schreibe ich aber in einem neuen Thread, der hat mit dem Thema nichts zu tun.
            Sonst wurde immer durchgewunken, dies Jahr scheinen wir dran zu sein und genau unter die Lupe genommen worden zu sein.....

            Danke nochmals für Eure Hilfe.

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              #7
              AW: steuerlich abzugsfähigen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für die Basisve

              Ich hatte im Anschreiben nachgefragt, wo der Zusatzbeitrag einzutragen ist, der seit neuestem von der gesetzlichen Krankenkasse erhoben wird.
              Der ist, wie von der Krankenkasse bestätigt, im Arbeitnehmerbeitrag auf der Lohnsteuerbescheinigung bereits enthalten und deshalb nicht gesondert einzutragen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                AW: steuerlich abzugsfähigen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für die Basisve

                Der Zusatzbeitrag steht bereits auf der Lohnsteuerbescheinigung drin.
                Da musst also nur die Lohnsteuerbescheinigung in der Steuererklärung eingetragen und das wars.
                Ob der Zusatzbeitrag dann 1% oder 4% ist kann dir zumindest für die Steuererklärung egal sein.

                Nur vorsorglich als Hinweis :
                Bitte für deine angekündigten Beiträge bezüglich der Unterlagenanforderung des Finanzamts beachten :

                Das hier ist ein Forum rund um die elektronische Steuererklärung.
                Steuerrechtliche Fragen hingegen sind hier nicht erlaubt.
                Denn Steuerberatung ist in Deutschland nur den steuerberatenden Berufen erlaubt.
                Zuletzt geändert von Elster-Tester; 13.08.2016, 10:09.
                Mfg

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                  #9
                  AW: steuerlich abzugsfähigen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für die Basisve

                  Hallo nochmals und Danke für die Infos.

                  Dann ist das ja geklärt, somit besteht hier kein Handlungsbedarf.

                  Mir ist klar, dass es diesen Berufsschutz für Steuerberater und Rechtsanwälte gibt, aber wegen solchen Fragen jetzt extra einen Steuerberater zu nehmen, ich weiß nicht.
                  Der ursprüngliche Sinn des Internets besteht ja aus dem Austausch von Wissen.
                  Wenn mir jemand z.B ein Steuerberater oder Rechtsanwalt in einem Forum für Informatik Fragen stellt, dann beantworte ich die auch, wenn ich kann, da gibt es so einen Berufsschutz nicht.
                  Kann mir jemand ein gutes Forum empfehlen, in dem man steuerliche Fragen stellen kann ?

                  Gruß und Dank !
                  Leonardo

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                    #10
                    AW: steuerlich abzugsfähigen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für die Basisve

                    Mit dem Forum hat das nichts zu tun.
                    Beratung in Sachen Steuer darf halt nur ein Steuerberater vornehmen.
                    Ich persönlich habe mal Riesenärger bekommen, weil ich einem Nachbarn bei der Einkommensteuererklärung geholfen habe.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: steuerlich abzugsfähigen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für die Basisve

                      Zitat von leonardo2 Beitrag anzeigen
                      Hallo nochmals und Danke für die Infos.
                      Kann mir jemand ein gutes Forum empfehlen, in dem man steuerliche Fragen stellen kann ?

                      Gruß und Dank !
                      Leonardo
                      Kann ich nicht und will hier nicht Werbung für irgendeine Site betreiben.
                      Gruss (S)stiller
                      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                        #12
                        AW: steuerlich abzugsfähigen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für die Basisve

                        Hallo Anja,

                        so habe ich das auch nicht gemeint.
                        Bin froh dass es das Forum hier gibt, wenn mal was mit Elster nicht klappt.

                        Ich suche halt mal im Internet ob ich wo anders was finde, so viele Infragestelltungen von Seiten eines Steuerbeamten wie bei der Steuererklärung 2015, hatte ich bisher noch nie.

                        Grundsätzlich frage ich mich aber, ob es zukünftig nicht wieder besser ist im Finanzamt mit den ausgedruckten Unterlagen, wie noch vor über 10 Jahren, vorzusprechen.
                        Wenn der Finanzbeamte seinen Haken im Eiltempo dahinter macht, fragt danach keiner Mensch mehr nach.
                        Das ist auch ein Grund, warum ein Kollege von mir noch niemals Elster angerührt hat, weil er Bedenken hat, dass die Zeiteinsparung von Seiten der Behörden zu mehr nachfragen beim ElsterKunden verwendet wird.
                        Der Kollege marschiert auch heute noch jährlich zum Finanzamt und hatte noch nie solche Erklärungsprobleme wie ich jetzt.
                        Das obwohl seine Einkommens und Lebensverhältnisse fast identischsch sindmit meinen.
                        Ich habe mich halt damals verleiten lassen, weil Elster bevorzugt behandelt werden sollte, das war aber nur vielleicht 2 Jahre so, dass man schneller den Bescheid hatte.
                        Heute warte ich von Jahr zu Jahr immer länger auf den Bescheid.
                        Irgendwie ärgerlich das Ganze.

                        Grüße und noch einen sonnigen Tag wünscht
                        Leonardo

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                          #13
                          AW: steuerlich abzugsfähigen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für die Basisve

                          Ich weiß nicht wie es bei deinem Finanzamt aussieht, aber bei meinem Finanzamt wird die Steuererklärung nur noch angenommen.
                          Egal, ob Elster oder Papier.
                          Da wird nichts mehr "abgehakt" oder durchgegangen.

                          Und die Nachfragen des Finanzamts haben ganz sicher nichts mit Elster zu tun.

                          Wenn du deine Steuererklärung auf Papier per Post reingeschickt hättest, dann wären die gleichen Fragen gekommen.

                          Aber du kannst ja trotzdem beim Finanzamt anrufen oder persönlich dort vorbeikommen und die Punkte dort besprechen.
                          Zuletzt geändert von Elster-Tester; 13.08.2016, 12:48.
                          Mfg

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                            #14
                            AW: steuerlich abzugsfähigen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für die Basisve

                            Zitat von leonardo2 Beitrag anzeigen
                            Der Kollege marschiert auch heute noch jährlich zum Finanzamt und hatte noch nie solche Erklärungsprobleme wie ich jetzt.
                            Dann würde mich allen Ernstes mal interessieren, ob der Kollege ebenfalls den Zusatzbeitrag, den der Arbeitgeber bereits bescheinigt hat, nochmal als zusätzliche Aufwendung eingesetzt hat - und ob dies ohne Zögern seitens des Finanzamtes akzeptiert wurde, und vor allen Dingen, ob dadurch dann auch eine wirkliche Verminderung der Steuerpflicht entstanden ist.

                            Kommentar


                              #15
                              AW: steuerlich abzugsfähigen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für die Basisve

                              Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
                              Ich weiß nicht wie es bei deinem Finanzamt aussieht, aber bei meinem Finanzamt wird die Steuererklärung nur noch angenommen.
                              Egal, ob Elster oder Papier.
                              Da wird nichts mehr "abgehakt" oder durchgegangen.
                              Mein Kollege macht zur Abgabe immer einen Termin aus.
                              Geht das heute nicht mehr bei allen Finanzämtern ?

                              Gruß
                              Leonardo

                              - - - Aktualisiert - - -

                              Zitat von Anja39 Beitrag anzeigen
                              Dann würde mich allen Ernstes mal interessieren, ob der Kollege ebenfalls den Zusatzbeitrag, den der Arbeitgeber bereits bescheinigt hat, nochmal als zusätzliche Aufwendung eingesetzt hat - und ob dies ohne Zögern seitens des Finanzamtes akzeptiert wurde, und vor allen Dingen, ob dadurch dann auch eine wirkliche Verminderung der Steuerpflicht entstanden ist.
                              Hallo, ich habe den Zusatzbeitrag nicht nochmals eingetragen.
                              Sondern ich habe im Anschreiben danach gefragt, wo und ob der nochmals irgendwo eingetragen werden muß.
                              Die Antwort des Finanzbeamten habe ich halt nicht verstanden, falsch interpretiert, daher habe ich ja hier nachgefragt.
                              Hat sich somit erledigt, weil ich jetzt weiß, dass der seit 2015 automatisch vom Arbeitgeber bescheinigt wird.
                              Es ist nicht nur der Zusatzbeitrag 2015, auch noch andere Sachen, die schreibe ich aber nicht mehr hier, sondern anderweitig.

                              Vielen Dank !

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