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Wie mit vielen (ca.15) Tagesjobs in Anlage N umgehen?

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    Wie mit vielen (ca.15) Tagesjobs in Anlage N umgehen?

    Hallo noch mal,

    zus. zu meinem nebenberufl. Gewerbe in anderer Sache, habe ich im Jahr 2015 ca. 15 Arbeitseinsätze als Komparse absolviert. Diese liegen im Schnitt bei 100 Euro brutto pro Einsatz, manchmal weniger oder auch mal 3 Tage hintereinander. Die Arbeitgeber sind nicht immer die selben. Von manchen Agenturen habe ich mehrere Jobs pro Jahr von manchen nur einen. Die jeweiligen Abrechnungsunterlagen weisen Sozialabgaben aus.
    Wie gehe ich bei der Eintragung in das Formular vor?

    1. Alle Arbeitgeber in einen Topf, also alles insgesamt zusammenrechnen? oder

    2. Nur die Beträge zusammen addieren, die beim selben Arbeitgeber entstanden sind.

    3. Ist das Zusammenfassen überhaupt zulässig oder muss jeder einzelne Arbeitstag gesondert eingetragen werden?

    Danke für Eure Hilfe im Vorraus

    #2
    AW: Wie mit vielen (ca.15) Tagesjobs in Anlage N umgehen?

    Hallo,

    du darfst zusammenfassen wie du möchtest.
    Das Finanzamt nimmt aber sowieso die von den Arbeitgebern gemeldeten Daten aus den Lohnsteuerbescheinigungen.

    Wenn du auch Werbungskosten geltend machen möchtest (etwa Fahrtkosten), dann wird es etwas aufwendiger, du müsstest dann jede Arbeitsstelle einzeln erklären. Ich vermute aber, dass sich das bei dir eh' nicht lohnt, Werbungskosten wirken sich nämlich erst über 1000 Euro aus.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Wie mit vielen (ca.15) Tagesjobs in Anlage N umgehen?

      Das ist gut. Werbungskosten will ich eh nicht geltend machen. Wenn das Finanzamt sowieso die von den Arbeitgebern gemeldeten Daten aus den Lohnsteuerbescheinigungen heranzieht, muss ich dann trotzdem diese Anlage N ausfüllen? Was ist, wenn ich, nur mal hypothetisch angenommen, mich verrechne? Korrigieren die Bearbeiter das oder gibt es dann umständlichen Schriftverkehr etc.?

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        #4
        AW: Wie mit vielen (ca.15) Tagesjobs in Anlage N umgehen?

        Hallo,

        >>>Wenn das Finanzamt sowieso die von den Arbeitgebern gemeldeten Daten aus den Lohnsteuerbescheinigungen heranzieht, muss ich dann trotzdem diese Anlage N ausfüllen?

        Meiner Ansicht nach muss man es trotzdem (weil eine Steuererklärung vollständig zu sein hat). Mir ist aber ein Schreiben der - ich glaube - Bayrischen Finanzverwaltung bekannt, wo behauptet wird, die Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung dürften bei der Erklärung komplett weggelassen werden. (???)

        Mindestens ist aber die Vorab-Berechnung von Elster regelmäßig ein Grund es einzutragen, sonst stimmt das Ergebnis natürlich nicht. Außerdem sind es ja nur ein paar Zahlen, ist doch schnell gemacht (aber OK, in deinem Sonderfall dauert es dann doch ein bisschen ).


        >>>Was ist, wenn ich, nur mal hypothetisch angenommen, mich verrechne?

        Das Finanzamt nimmt generell die anderen Daten, dem Sachbearbeiter fallen Unterschiede imho gar nicht auf.
        Und solche Fehler werden leider auch nicht erläutert.

        Beispiel: Ich hatte mal eine Erklärung mit 2 Lohnsteuerbescheinigungen. Ein Jahr später sind dann beide Bescheinigungen in die Datenübernahme gekommen, obwohl es da nur noch eine geben durfte, und ich hab' die 2. irgendwie übersehen; im Ergebnis wurde dann ein deutlich zu hoher Lohn erklärt. Aber kein Problem, das Finanzamt hat - wie schon angedeutet - mit den richtigen Daten gerechnet und die Steuer war korrekt.
        Ich musste aber doch ein paar Minuten nach dem Fehler suchen (wie so oft, seine eigenen Fehler findet man nicht so leicht).

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Wie mit vielen (ca.15) Tagesjobs in Anlage N umgehen?

          Na, dann werde ich mich mal an den Taschenrechner setzen. Wie geht man mit den Beschäftigungszeiten um? Die Jobs sind ja wie gesagt Tageweise über das ganze Jahr verteilt. Nimmt man als Datum den ersten Tag des ersten Jobs im Jahr als Beginn und den letzten Tag des letzten Jobs im Jahr als Ende der Tätigkeit? Kommt da nicht der Eindruck auf man hätte durchgängig gearbeitet?

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            #6
            AW: Wie mit vielen (ca.15) Tagesjobs in Anlage N umgehen?

            Hallo,

            >>>Nimmt man als Datum den ersten Tag des ersten Jobs im Jahr als Beginn und den letzten Tag des letzten Jobs im Jahr als Ende der Tätigkeit?

            Genau.


            >>>Kommt da nicht der Eindruck auf man hätte durchgängig gearbeitet?

            Erstens interessiert das sowieso nicht besonders. Und zweitens sieht der Sachbearbeiter ja die Lohnsteuerbescheinigungen (da stehen die Zeiträume schließlich auch drauf).

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

            Kommentar


              #7
              AW: Wie mit vielen (ca.15) Tagesjobs in Anlage N umgehen?

              Gut!! Vielen Dank. Ich habe jetzt ein Din A4 Blatt vollgeschrieben m. Zahlen. Was für eine müßige Arbeit das alles zusammenzuzählen, wenn man bedenkt, dass es eh schon elektronisch über den A-Geber übermittelt wurde.

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                #8
                AW: Wie mit vielen (ca.15) Tagesjobs in Anlage N umgehen?

                Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                Hallo,

                >>>Wenn das Finanzamt sowieso die von den Arbeitgebern gemeldeten Daten aus den Lohnsteuerbescheinigungen heranzieht, muss ich dann trotzdem diese Anlage N ausfüllen?

                Meiner Ansicht nach muss man es trotzdem (weil eine Steuererklärung vollständig zu sein hat). Mir ist aber ein Schreiben der - ich glaube - Bayrischen Finanzverwaltung bekannt, wo behauptet wird, die Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung dürften bei der Erklärung komplett weggelassen werden. (???)

                Mindestens ist aber die Vorab-Berechnung von Elster regelmäßig ein Grund es einzutragen, sonst stimmt das Ergebnis natürlich nicht. Außerdem sind es ja nur ein paar Zahlen, ist doch schnell gemacht (aber OK, in deinem Sonderfall dauert es dann doch ein bisschen ).


                >>>Was ist, wenn ich, nur mal hypothetisch angenommen, mich verrechne?

                Das Finanzamt nimmt generell die anderen Daten, dem Sachbearbeiter fallen Unterschiede imho gar nicht auf.
                Und solche Fehler werden leider auch nicht erläutert.

                Beispiel: Ich hatte mal eine Erklärung mit 2 Lohnsteuerbescheinigungen. Ein Jahr später sind dann beide Bescheinigungen in die Datenübernahme gekommen, obwohl es da nur noch eine geben durfte, und ich hab' die 2. irgendwie übersehen; im Ergebnis wurde dann ein deutlich zu hoher Lohn erklärt. Aber kein Problem, das Finanzamt hat - wie schon angedeutet - mit den richtigen Daten gerechnet und die Steuer war korrekt.
                Ich musste aber doch ein paar Minuten nach dem Fehler suchen (wie so oft, seine eigenen Fehler findet man nicht so leicht).

                Stefan
                Das stimmt nicht.
                Die Anlage N ist immer auszufüllen.
                Und zwar vollständig!

                Ausnahme ist nur die "Vereinfachte Steuererklärung ".
                Per Elster geht die aber sowieso nicht.

                Und dass das Finanzamt immer die elektronischen Lohndaten verwendet halte ich auch für ein Gerücht.
                Das Finanzamt verwendet natürlich zuerst die Daten aus der Steuererklärung.
                Nur wenn es Abweichungen zu den elektronischen Meldungen gibt, werden nach einer Prüfung durch den Sachbearbeiter die elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen verwendet.
                Schließlich gibt es Ausnahmen in denen eine Abweichung begründet ist: z.b. bei Führung eines Fahrtenbuchs die Möglichkeit einer Minderung des Bruttoarbeitslohns, wenn der Arbeitgeber die 1% Regelung angewendet hat.
                Oder Lohnsteuerbescheinigungen, die im Nachhinein korrigiert werden mussten, aber nicht mehr elektronisch übermittelt werden konnten.
                Zuletzt geändert von Elster-Tester; 14.08.2016, 15:19.
                Mfg

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                  #9
                  AW: Wie mit vielen (ca.15) Tagesjobs in Anlage N umgehen?

                  Hallo,

                  >>>Das stimmt nicht.

                  Was stimmt nicht? Das ganze Zitat?


                  >>>Und dass das Finanzamt immer die elektronischen Lohndaten verwendet halte ich auch für ein Gerücht.
                  Das Finanzamt verwendet natürlich zuerst die Daten aus der Steuererklärung.

                  Meine Erfahrung bestätigt das jedenfalls nicht (sowohl bei den Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung als auch - insbesondere - bei Bescheinigungen über Lohnersatzleistungen).
                  Aber gut, ich hab' nur Erfahrung mit einem einzigen Finanzamt, und logischerweise dann auch nur in einem Bundesland. Da mag es in anderen Gegenden durchaus Unterschiede geben.


                  >>>Schließlich gibt es Ausnahmen in denen eine Abweichung begründet ist:

                  Natürlich. Aber ohne Einspruch geht das imho selten durch. Du weist doch sicher, dass die Standarderklärungen heutzutage mehr oder weniger automatisch bearbeitet werden, da bleibt kaum Zeit so etwas zu prüfen (unabhängig davon, dass das eigentlich ein MUSS ist). Und im Zweifel werden halt die anderen Daten genommen.
                  Deshalb würde ich in solchen Fällen immer raten, diese Besonderheiten in einem Anschreiben zu erläutern.

                  Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                    #10
                    AW: Wie mit vielen (ca.15) Tagesjobs in Anlage N umgehen?

                    Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                    Hallo,

                    >>>Das stimmt nicht.

                    Was stimmt nicht? Das ganze Zitat?
                    Naja, die beiden Punkte, die ich angesprochen habe:
                    - dass man den Arbeitslohn nicht angeben muss
                    - und das das Finanzamt immer ohne Prüfung die elektronischen Daten verwendet.

                    Wobei du beim letzten Punkt bestimmt insofern Recht hast, dass das Finanzamt bei Abweichungen deren Grund oft nicht hinterfragt und stattdessen zu oft einfach die elektronischen Daten verwendet.
                    Zuletzt geändert von Elster-Tester; 14.08.2016, 19:15.
                    Mfg

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                      #11
                      AW: Wie mit vielen (ca.15) Tagesjobs in Anlage N umgehen?

                      Hallo,

                      >>>- dass man den Arbeitslohn nicht angeben muss

                      Das hatte ich ja gerade nicht behauptet, sondern nur eine andere Aussage wiedergegeben und diese sogar ausdrücklich in Zweifel gezogen.
                      Leider finde ich das genannte Schreiben nicht mehr (ist auch schon ein paar Jahre her).


                      >>>Wobei du beim letzten Punkt bestimmt insofern Recht hast, dass das Finanzamt bei Abweichungen deren Grund oft nicht hinterfragt und stattdessen zu oft einfach die elektronischen Daten verwendet.

                      OK, darauf können wir uns einigen.
                      Bei den Bescheinigungen über Lohnersatzleistungen bin ich mir da übrigens sehr sicher, das wird praktisch nie aus den erklärten Daten übernommen (vermutlich, weil in den meisten Fällen der Fehler wirklich beim Steuerzahler liegt - diese Leistungen werden ja häufig mal vergessen oder falsch erklärt).

                      Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                        #12
                        AW: Wie mit vielen (ca.15) Tagesjobs in Anlage N umgehen?

                        Hallo,

                        erfahrungsgemäß sehe ich, dass die Finanzämter gehalten sind -> grundsätzlich die übermittelten Daten heranzuziehen und zu verwenden.

                        Tschüß

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