Hallo Zusammen,
ich habe mal folgende Frage. Laut einem Notarvertrag verzichte ich auf die Hälfte des Kindergeldes für meine Tochter an die Kindesmutter. Diese Hälfte wird auch nicht zum Kindesunterhalt für mich angerechnet.
Steuerlich jedoch wird mir das Kindergeld lt. Finanzamt dazu berechnet mit der Aussage ich hätte es ja bekommen können wenn ich nicht darauf verzichtet hätte, ist das Steuerlich/ Gesetzlich richtig?
ich habe mal folgende Frage. Laut einem Notarvertrag verzichte ich auf die Hälfte des Kindergeldes für meine Tochter an die Kindesmutter. Diese Hälfte wird auch nicht zum Kindesunterhalt für mich angerechnet.
Steuerlich jedoch wird mir das Kindergeld lt. Finanzamt dazu berechnet mit der Aussage ich hätte es ja bekommen können wenn ich nicht darauf verzichtet hätte, ist das Steuerlich/ Gesetzlich richtig?
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