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3. Kind

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    3. Kind

    Hallo,
    bei mir akzeptiert er die Eingabe des Kindergeldes von 2.140,00 EUR für das dritte Kind nicht, sondern gibt immer eine Fehlermeldung aus und macht keine Steuerberechnung. Wenn ich beim 3. Kind den Kindergeldbetrag für ein erstes Kind eingebe, macht er zwar eine Steuerberechnung, berücksichtigt aber nicht den Freibetrag für das dritte Kind.

    Sind meine Eingaben falsch oder hat das Programm ´ne Macke? Wer kann mir weiterhelfen?

    Gruß radiaboli

    #2
    AW: 3. Kind

    Gab es für das dritte Kind nicht 2.140 € Kindergeld + 100 € Bonuszahlung ?

    Das Programm hat die Macke jedenfalls nicht

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      #3
      AW: 3. Kind

      Laut Wikipedia gab es für das dritte Kind 170 € im Monat. Also dürfte das mit den 2.140 € schon hinkommen.

      Mir kommt es aber gerade so vor, als wäre nicht die Anlage Kind zuerst für das älteste, dann für das zweitälteste und als letztes für das dritte Kind erstellt worden. Eine Abweichung von dieser Reihenfolge scheint ja schon öfter zu Problemen geführt zu haben.

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        #4
        AW: 3. Kind

        wie elefant schreibt ist 2140 schon richtig, steht auch so in der eingabehilfe unten.
        klingt mir also auch nach dem problem mit der reihenfolge, wann ist das kind denn geboren? mit Kindern die in 2009 geboren wurden, gab es auch schon das ein oder andere problem im hinblick auf die angabe des kindergeld-betrages.

        das der freibetrag nicht beruecksichtigt wird, muss aber nicht zwangslaeufig damit zusammenhaengen, siehe die hier mehrfach zitierte ausfuehrlich darstellung von petzer zum thema guenstigerprüfung Kindergeld/Kinderfreibetrag. ob die lt. ihrer angabe im programm 72 Euro differenz beim kindergeld steuerlich noch viel auswirkungen haben? dürfte sich imho im rahmen halten...

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          #5
          AW: 3. Kind

          Hallo,
          also ich hab die drei Anlagen Kind nochmals gelöscht und dem Alter entsprechend in der richtigen Reihenfolge eingegeben. Effekt: gleich Null, Fehler bleibt der selbe. Drittes Kind ist auch nicht Jahrgang 2009, sondern bereits 15 Jahre alt.

          Bin also leider noch keinen Schritt weiter!

          Gruß radiaboli

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            #6
            AW: 3. Kind

            dann liegt es vermutlich nicht am dritten kind, sondern an einem der älteren Kinder. wenn hier eines der Kinder über 18 ist, muss entsprechend ausgefüllt werden, warum eine Berücksichtigung über das 18. Lebensjahr hinaus erfolgen soll und das eigene Einkommen des Kindes darf nicht zu hoch sein.
            Auch ein bereits geleisteter Wehrdienst muss eingetragen werden etc.

            was GENAU schreibt die steuerberechnung denn für eine fehlermeldung? und wann sind die kinder geboren (monat/jahr)?

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              #7
              AW: 3. Kind

              Hallo radiaboli,

              ich hatte diesen Fehler bei mir auch schon. Aus der Fehlermeldung konnte ich auch nicht schließen was der Fehler war. Bei mir lag es daran, dass ich nicht mit meinem Partner verheiratet bin. Ich hatte da bei allen Kindern den vollen Kindergeldbetrag eingetragen. Rechtlich steht einem aber nur der hälftige Kindergeldbetrag zu, auch wenn einem der volle Kindergeldbetrag ausgezahlt wird. (Es findet eine Verrechnung mit dem Unterhaltsanspruch statt). Wenn du nun bei allen Kindern richtiger Weise nur den hälftigen Kindergeldbetrag einträgst, funktioniert auch die Steuerberechnung. Vielleicht konnte ich dir damit helfen.

              VG, Huhu!

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                #8
                AW: 3. Kind

                Hallo Falzo und Huhu,

                wenn ich nur die beiden ältesten Kinder angebe, gibt es überhaupt keine Probleme. Deswegen glaube ich auch nicht, dass es an diesen beiden Kindern liegt. Die Kinder sind 19, 17 und 15 Jahre alt (geb. 04/90, 09/92 und 07/94) und gehen alle noch zur Schule. Schule bei dem volljährigen Kind ist angegeben, Verdienst gibt es nicht.

                Die Meldung des Programms sieht wie folgt aus:

                "AHW Abbruch-Hinweise
                Überprüfen Sie bitte die Eintragungen auf der Anlage Kind, zB. Zeiträume oder Höhe des erhaltenen
                Kindergeldes oder Angaben zum Kindschaftsverhältnis.
                EHW Elster-Hinweise
                Für das am ...08.1990 geborene Kind wurde anhand der Angaben ein halber Kinderfreibetrag
                berücksichtigt.
                Für das am ...09.1992 geborene Kind wurde anhand der Angaben ein halber Kinderfreibetrag
                berücksichtigt.
                DHW Dokumentations-Hinweise
                Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
                Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte
                eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt.
                Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden
                übermittelt werden."

                Ob ich das halbe Kindergeld angebe, wie Huhu vorschlägt, oder das ganze Kindergeld eintrage, hat keinen Einfluss auf das Ergebnis. In beiden Fällen weigert sich das Programm, das dritte Kind mit anzurechnen.

                Und nachdem ich die Kinder inzwischen mehrfach komplett neu eingegeben habe, bin ich mir auch sicher, nicht jedes Mal beim dritten Kind wieder einen Eingabefehler gemacht zu haben.

                VG radiaboli

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                  #9
                  AW: 3. Kind

                  ok, wenn also eine berechnung ohne dritte anlage kind klappt, stimme ich zu, dass der fehler dort zu suchen ist.

                  ist das dritte kind denn auch ein 'halbes' kind?
                  machen sie eine zusammenveranlagung (falls verheiratet)?
                  sind die beiden anderen kinder fuer sie die stiefkinder oder leibliche kinder?

                  wenn mit der angabe 2068 als Kindergeld beim dritten Kind eine Berechnung klappt, so würde ich dies als orientierung nehmen, die berechnung des elsterformular ist und bleibt eine prognose.

                  die steuererklärung dann allerdings mit dem nach meinem dafuerhalten korrekten betrag von 2140 abschicken. das finanzamt wird das entsprechend beurteilen können und korrekt berechnen. ich denke wie weiter oben geschrieben, das der unterschied von 72 euro beim kindergeld keinen großen unterschied erzeugt.

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                    #10
                    AW: 3. Kind

                    Hallo radiaboli,

                    ich habe mir mal einen kleinen "Testfall" mit 3 Kindern zusammengestellt. Bin nicht verheiratet und gebe bei allen 3 Kindern den vollen Kindergeldbetrag ein (Kind 1: 2068 €, Kind 2: 2068 € und Kind 3: 2140 €) bekomme ich folgenden Fehlertext:

                    AHW Abbruch-Hinweise
                    Überprüfen Sie bitte die Eintragungen auf der Anlage Kind, zB. Zeiträume oder Höhe des erhaltenen
                    Kindergeldes oder Angaben zum Kindschaftsverhältnis.
                    EHW Elster-Hinweise
                    Der einbehaltene Solidaritätszuschlag erscheint im Verhältnis zur Lohnsteuer zu hoch.
                    Für das am 01.01.1990 geborene Kind wurde anhand der Angaben ein halber Kinderfreibetrag
                    berücksichtigt.
                    Für das am geborene Kind wurde anhand der Angaben ein halber Kinderfreibetrag berücksichtigt.
                    Für das am 02.02.1992 geborene Kind wurde anhand der Angaben ein halber Kinderfreibetrag
                    berücksichtigt.
                    Für das am geborene Kind wurde anhand der Angaben ein halber Kinderfreibetrag berücksichtigt.

                    Genau wie du. Da nehme ich an, dass ich den richtigen Sachverhalt dargestellt habe.
                    Wenn ich nun nur den rechtlich zustehenden Kindergeldanspruch von je 1/2 angebe (Kind 1: 1034 €, Kind 2: 1034 € und Kind 3: 1070 €) läuft bei mir die Berechnung durch.

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