Hallo Forenmitglieder,
ich habe eine spezielle Frage :
Als Mitarbeiter eines Energieversorgungsunternehmens steht uns verbilligter Strombezug laut Tarifvertrag zu. Bis vor einigen Jahren war dieser bis zu einer Freigrenze von *** € steuerfrei, der Rest darüber mußte versteuert werden. Seit 3-4 Jahren ist dies leider nicht mehr so und der AG zieht schon in der Novemberabrechnung den geldwerten Vorteil für den verbilligten Strombezug zu 100% mit ab. Seit kurzem gibt es aber 2 Urteile eines Finanzgerichtes, welche den Steuerfreibetrag von ***€ wieder anerkennt.
Hier nun meine Frage : Wo kann ich diesen Freibetrag/Rückforderung des GWV für die aktuelle Steuererklärung 2015 im ELSTER Formular eintragen ??
Über eine baldige Antwort würde ich mich sehr freuen - danke.
Gruß
Thomas
ich habe eine spezielle Frage :
Als Mitarbeiter eines Energieversorgungsunternehmens steht uns verbilligter Strombezug laut Tarifvertrag zu. Bis vor einigen Jahren war dieser bis zu einer Freigrenze von *** € steuerfrei, der Rest darüber mußte versteuert werden. Seit 3-4 Jahren ist dies leider nicht mehr so und der AG zieht schon in der Novemberabrechnung den geldwerten Vorteil für den verbilligten Strombezug zu 100% mit ab. Seit kurzem gibt es aber 2 Urteile eines Finanzgerichtes, welche den Steuerfreibetrag von ***€ wieder anerkennt.
Hier nun meine Frage : Wo kann ich diesen Freibetrag/Rückforderung des GWV für die aktuelle Steuererklärung 2015 im ELSTER Formular eintragen ??
Über eine baldige Antwort würde ich mich sehr freuen - danke.
Gruß
Thomas
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