Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Rückwirkende Zahlung des Kita-Geldes

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Rückwirkende Zahlung des Kita-Geldes

    Hallo,

    ich habe folgendes Problem:

    Unsere Tochter ist im Oktober 2015 in die Kita gegangen. Die Höhe des Kita-Geldes wurde aber erst im Februar 2016 festgesetzt, sodass wir das Geld für 2015 erst im Jahr 2016 rückwirkend gezahlt haben. Nun stellen sich zwei Fragen:

    1. Gebe ich diese Zahlungen in meiner Steuererklärung des Jahres 2015 oder 2016 an?
    2. Wenn ich die Zahlungen erst für 2016 geltend machen kann, sollte ich dann am besten einen Kontoauszug dazu einreichen oder wird es reichen, den Bescheid über die Höhe des festgesetzten Geldes beizulegen? (Hieraus wird ja nicht ersichtlich, dass wir die Zahlungen erst 2016 getätigt haben)

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    #2
    AW: Rückwirkende Zahlung des Kita-Geldes

    Hallo benhahn,

    grundsätzlich gilt ja das Zu- und Abflussprinzip.
    Du hast in 2015 nichts gezahlt, kannst also dies nicht als Kosten geltend machen.
    Ein Bescheid der in 2016 erstellt wird und die Gebühren ab Oktober 2015 enthält, sollte ausreichen, dass du erst 2016 gezahlt hast -> aber das fragst du am besten mal deinen Sachbearbeiter in deinem Finanzamt.

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      AW: Rückwirkende Zahlung des Kita-Geldes

      Vielen Dank für die schnelle Antowort holzgoe!

      Das werde ich dann wohl mal so machen.

      Gruß

      Kommentar

      Lädt...
      X