Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Unsere Tochter ist im Oktober 2015 in die Kita gegangen. Die Höhe des Kita-Geldes wurde aber erst im Februar 2016 festgesetzt, sodass wir das Geld für 2015 erst im Jahr 2016 rückwirkend gezahlt haben. Nun stellen sich zwei Fragen:
1. Gebe ich diese Zahlungen in meiner Steuererklärung des Jahres 2015 oder 2016 an?
2. Wenn ich die Zahlungen erst für 2016 geltend machen kann, sollte ich dann am besten einen Kontoauszug dazu einreichen oder wird es reichen, den Bescheid über die Höhe des festgesetzten Geldes beizulegen? (Hieraus wird ja nicht ersichtlich, dass wir die Zahlungen erst 2016 getätigt haben)
Vielen Dank für eure Hilfe!
ich habe folgendes Problem:
Unsere Tochter ist im Oktober 2015 in die Kita gegangen. Die Höhe des Kita-Geldes wurde aber erst im Februar 2016 festgesetzt, sodass wir das Geld für 2015 erst im Jahr 2016 rückwirkend gezahlt haben. Nun stellen sich zwei Fragen:
1. Gebe ich diese Zahlungen in meiner Steuererklärung des Jahres 2015 oder 2016 an?
2. Wenn ich die Zahlungen erst für 2016 geltend machen kann, sollte ich dann am besten einen Kontoauszug dazu einreichen oder wird es reichen, den Bescheid über die Höhe des festgesetzten Geldes beizulegen? (Hieraus wird ja nicht ersichtlich, dass wir die Zahlungen erst 2016 getätigt haben)
Vielen Dank für eure Hilfe!
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