Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage, auf die ich bisher keine Antwort gefunden habe:
Als Gewerbetreibender mit Kleinunternehmerregelung habe ich eine Gerät gekauft. Diese Gerät ist nun an den Händler aufgrund Fehler zurück gegangen und der Kaufpreis wurde erstattet. Gilt diese Rückerstattung als Einnahme, die entsprechend zu versteuern ist? Oder schmälert diese Rückerstattung lediglich die Ausgaben?
Für Hinweise bin ich dankbar.
Viele Grüße
Stefan
ich habe folgende Frage, auf die ich bisher keine Antwort gefunden habe:
Als Gewerbetreibender mit Kleinunternehmerregelung habe ich eine Gerät gekauft. Diese Gerät ist nun an den Händler aufgrund Fehler zurück gegangen und der Kaufpreis wurde erstattet. Gilt diese Rückerstattung als Einnahme, die entsprechend zu versteuern ist? Oder schmälert diese Rückerstattung lediglich die Ausgaben?
Für Hinweise bin ich dankbar.
Viele Grüße
Stefan
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