AW: Rückerstattung Kaufpreis
Hallo Stefan1982,
hier sind Anwender unterwegs die anderen Anwendern bei Fragen zur elektronischen Steuererklärung und bei Problemen in der Anwendung Hilfe leisten.
Viele Fragen sind immer wieder grenzwertig, weil es keine Fragen sind die eigentlich ein ELSTER-Problem darstellen.
Deshalb auch von stiller der Hinweis, dass hier keine Steuerberatung erfolgen kann und darf soll hier nochmal erwähnt werden.
Du hast dir ein Gerät oder eine Maschine gekauft, welches du zur Ausübung deiner Tätigkeit benötigst um Umsätze bzw. Einnahmen zu erzielen. Jetzt geht es gleich kaputt und du gibst es zurück und bekommst dein Geld wieder, hast also weniger Ausgaben bei deiner Tätigkeit.
Tschüß
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Keine Ankündigung bisher.
Rückerstattung Kaufpreis
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AW: Rückerstattung Kaufpreis
Zitat von stiller Beitrag anzeigenDann packe Deine Rückerstattung als Einnahme und Umsatz rein - mit allen Konsequenzen.
Wie es Dir gefällt.
Besser beraten bist Du mit einem steuerberatenden Beruf.
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AW: Rückerstattung Kaufpreis
Zitat von Stefan1982 Beitrag anzeigenIst er das? Es ist ja kein Verkauf. Es ist eine Rückerstattung des Kaufpreises.
Wie es Dir gefällt.
Besser beraten bist Du mit einem steuerberatenden Beruf.
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AW: Rückerstattung Kaufpreis
Zitat von stiller Beitrag anzeigenDer wäre doch auch Null, oder?
Einkauf - Verkauf = 0
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AW: Rückerstattung Kaufpreis
Zitat von Stefan1982 Beitrag anzeigenJa, im Ergebnis 0. Aber zählt die Rückerstattung als Einnahme, die sich auf meinen Umsatz auswirkt? Meine Umsatzgrenze für die Umsatzsteuerbefreiung liegt ja bei 17.500 Euro. Habe ich durch die Rückerstattung jetzt einen Umsatz erzielt?
Einkauf - Verkauf = 0
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AW: Rückerstattung Kaufpreis
Zitat von stiller Beitrag anzeigenHallo,
Du hattest eine Ausgabe, anschliessend eine Einnahme in gleicher Höhe.
Im Ergebnis 0.
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AW: Rückerstattung Kaufpreis
Zitat von Stefan1982 Beitrag anzeigenHallo zusammen,
ich habe folgende Frage, auf die ich bisher keine Antwort gefunden habe:
Als Gewerbetreibender mit Kleinunternehmerregelung habe ich eine Gerät gekauft. Diese Gerät ist nun an den Händler aufgrund Fehler zurück gegangen und der Kaufpreis wurde erstattet. Gilt diese Rückerstattung als Einnahme, die entsprechend zu versteuern ist? Oder schmälert diese Rückerstattung lediglich die Ausgaben?
Für Hinweise bin ich dankbar.
Viele Grüße
Stefan
Du hattest eine Ausgabe, anschliessend eine Einnahme in gleicher Höhe.
Im Ergebnis 0.
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Rückerstattung Kaufpreis
Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage, auf die ich bisher keine Antwort gefunden habe:
Als Gewerbetreibender mit Kleinunternehmerregelung habe ich eine Gerät gekauft. Diese Gerät ist nun an den Händler aufgrund Fehler zurück gegangen und der Kaufpreis wurde erstattet. Gilt diese Rückerstattung als Einnahme, die entsprechend zu versteuern ist? Oder schmälert diese Rückerstattung lediglich die Ausgaben?
Für Hinweise bin ich dankbar.
Viele Grüße
Stefan
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