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Eintragen von Einkünften nach §3 EStg Nr. 64 (Steuerfreie Auslandsdienstbezüge). Wo?

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    Eintragen von Einkünften nach §3 EStg Nr. 64 (Steuerfreie Auslandsdienstbezüge). Wo?

    Hallo,

    ich muss meine steuerfreie Auslandsdienstbezüge
    eintragen. Ich weis nur nicht wo?

    Besten Dank schon mal,

    Mit besten Grüßen

    Mario

    #2
    AW: Eintragen von Einkünften nach §3 EStg Nr. 64 (Steuerfreie Auslandsdienstbezüge).

    Warum willst du die eintragen?

    Die Bezüge sind steuerfrei und unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Eintragen von Einkünften nach §3 EStg Nr. 64 (Steuerfreie Auslandsdienstbezüge).

      Vielen Dank für deine Antwort. Das stimmt zwar, aber die wirken sich indirekt wie folgt aus:

      1. Zu Versteuerneder Bruttoinlandsbetrag + Steuerfreier Auslandsbetrag werden zusammengerechnet, z.B € 40000 + € 10000 = € 50000

      2. Dieser Betrag gilt als Basis für meine gesamten Werbungkosten, z.B. € 5000

      3. Ich darf nur den Anteil der Werbungskosten welcher auf den zu versteuernden Bruttoinlandsbetrag entfällt ansetzen, d.h. mit dem Beispiel
      hier € 40000/€50000 = 0,8 = 80 % von € 5000, d.h. € 4000

      4. Damit ergibt sich auch eine steuerliche Wirksamkeit um €1000 Änderung des zuversteuernden Einkommens.

      Habe ich das richtig verstanden? Fall ja muss ich die Daten eintragen, die Frage ist halt wo?

      Nochmals vielen Dank

      Mario

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