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Muss ich eine Abfindung im Minijob in der Steuererklärung angeben?

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    Muss ich eine Abfindung im Minijob in der Steuererklärung angeben?

    Im Oktober 2015 wurde mir mein Minijob gekündigt, meine Einkünfte bis dahin betrugen 2326,39€.
    Im November habe ich dann eine Abfindung erhalten über 3000€, diese wurde von meinen Ex Arbeitgeber mit Steuerklasse 6 versteuert,
    zusammen gerechnet liege ich noch unter dem Gesamteinkommen von 5400€ im Jahr.
    Muss ich die Abfindung in der Steuererklärung angeben, habe versucht sie in die Anlage N einzufügen
    aber kann dort als Steuerklasse nur 5 auswählen bei Steuerklasse 6 bekomme ich nach der Plausibilitätsprüfung folgende Fehlermeldung:
    "Die Steuerklasse wurde bei den Angaben zum Arbeitslohn auf der Anlage N nicht eingetragen"
    Hoffe es kann mir da jemand weiter helfen!

    Gruß KMK69

    #2
    AW: Muss ich eine Abfindung im Minijob in der Steuererklärung angeben?

    Hallo KMK69,

    bist du wirklich im Elster Onlineportal unterwegs ?

    Aber grundsätzlich ist jede Steuerklasse auswählbar .
    Hast du deine Eintragungen in Lohnsteuerbescheinigung Steuerklasse 6 gemacht und weiter oben steht noch eine leere Lohnsteuerbescheinigung Steuerklasse 1 bis 5 ?
    Entweder du trägst oben mit einer anderen Lohnsteuerklasse die Werte mit Null ein Brutto, Lohnsteuer, Soli.
    Oder nimm alles aus der unteren Lohnsteuerbescheinigung raus und schreibe die Werte in die erste Lohnsteuerbescheinigung, der Eintrag der Steuerklasse ist unerheblich.

    Tschüß

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      #3
      AW: Muss ich eine Abfindung im Minijob in der Steuererklärung angeben?

      Oh Entschuldigung ich sehe grade dass ich das Thema falsch gepostet habe, bin ganz neu hier,
      ich mache meine Steuererklärung mit dem Elsterformular.

      Gruß KMK

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        #4
        AW: Muss ich eine Abfindung im Minijob in der Steuererklärung angeben?

        Hallo KMK69,

        im Elsterformular kannst du doch gleich auf der ersten Lohnsteuerbescheinigung die Steuerklasse 6 auswählen, dann sollte es funktionieren.
        Ich habe es getestet, da schimpft auch keine Plausi-Prüfung.

        Tschüß

        P.S. Ich verschiebe dich mal ins passende Unterforum

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          #5
          AW: Muss ich eine Abfindung im Minijob in der Steuererklärung angeben?

          Hallo,

          >>>Muss ich eine Abfindung im Minijob in der Steuererklärung angeben?

          Da diese Hauptfrage noch nicht beantwortet wurde: Ja, du musst, bei Einkünften auf Steuerklasse 6 liegt Erklärungspflicht vor.

          Ob eine solche Abfindung überhaupt steuerpflichtig ist, oder doch mit zu den steuerfreien Minijob-Einkünften gehört kann ich auch nicht sagen. Imho wäre das aber ein Schlupfloch, um einen kurzfristigen - aber richtig bezahlten - Job als Minijob anzumelden, ergo eher unzulässig.

          Hast du denn noch einen richtigen Job? Oder andere Einkünfte? Wenn nicht, dann bekommst du die Steuern wahrscheinlich eh' zurück.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: Muss ich eine Abfindung im Minijob in der Steuererklärung angeben?

            Also ich hatte 2015 keine sonstigen Einkünfte mehr und bin in moment noch Arbeitslos.
            Mein Mann ich ich machen zusammen eine Steuererklärung.
            Da ich für meinen Minijob keine Steuererklärung abgeben muss habe ich nur die Abfindung in 2015 die ich eventuell versteuern muss,
            dazu habe ich die Anlage N im Elsterformular gewählt aber bei der Lohnsteuerangabe kann ich nur die Steuerklasse 5 Eingeben damit die Plausibilitätsprüfung keinen Fehler anzeigt.

            Gruß KMK69

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              #7
              AW: Muss ich eine Abfindung im Minijob in der Steuererklärung angeben?

              Hallo KMK69,

              dass du einen Mann hast war glaube ich noch nicht bekannt, in dem Fall erübrigt sich wohl meine Prognose der kompletten Erstattung.
              Und bedeutet "arbeitslos" nicht auch Arbeitslosengeld? Das wäre nämlich auch ein Grund für eine Pflichtabgabe.

              Nur Steuerklasse 6 geht mit Elster, dazu muss man eine weitgehend leere Bescheinigung mit Steuerklasse 5 erstellen und dann eine weitere hinzufügen, dort geht dann auch Klasse 6. Schau mal in die Hilfe, da ist es auch gut erklärt.

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                Ich würde mir über die Angabe der Lohnsteuerklasse keinen Kopf machen. Dient ohnehin allenfalls für Statistikzwecke.

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                  #9
                  AW: Muss ich eine Abfindung im Minijob in der Steuererklärung angeben?

                  In der Ausfüllhilfe von ElsterFormular ist doch ausführlich beschrieben, wie in solchen Fällen vorzugehen ist:

                  Haben Sie nur Lohnsteuerbescheinigungen erhalten, die mit der Steuerklasse 6 versehen sind, füllen Sie bitte neben diesen eine zusätzliche Lohnsteuerbescheinigung (bei Einzelveranlagung mit der Steuerklasse 1; bei Ehegatten / Lebenspartner mit der Steuerklasse 4) aus und tragen dort folgende Werte ein:
                  Lohnsteuerklasse
                  1 oder 4
                  Dauer Dienstverhältnis
                  01013112
                  Bruttoarbeitslohn
                  0,00
                  Lohnsteuer
                  0,00
                  Solidaritätszuschlag
                  0,00
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Muss ich eine Abfindung im Minijob in der Steuererklärung angeben?

                    Hallo,

                    im aktuellen Elsterformular kann man auch nur eine einzige Lohnsteuerbescheinigung mit Steuerklasse 6 ausfüllen, ist ja auch auswählbar und man kann sich die zweite Lohnsteuerbescheinigung mit Steuerklasse 1 oder 4 und den Null-Einträgen sparen funktioniert ohne Beanstandungen oder falscher Berechnung.

                    Tschüß

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                      #11
                      AW: Muss ich eine Abfindung im Minijob in der Steuererklärung angeben?

                      Vielen Dank für die schnellen Antworten meine Steuererklärung ist heute raus,
                      mal gespannt ob ich alles richtig gemacht habe.

                      Gruß KMK69

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