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unterhalt eheähnliche Lebensgemeinschaft

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    unterhalt eheähnliche Lebensgemeinschaft

    Hallo zusammen,

    ich bin gerade dabei mein EST für 2015 zu machen und bin verzweifelt am suchen wo ich Lebensgefährtin mit angeben kann.
    zum Hintergrund:
    Wir leben seit ein paar Jahren zusammen und meine Lebensgefährtin hat ein 2. Studium begonnen.
    Miete, Verpflegung, Studiengebühren, Krankenversicherung usw. übernehme alles ich. Sie verdient nebenher ca. 400€ im Monat.
    Wo muss ich das angeben?
    Muss ich Sie auch auf Seite 1 als Ehegattin / Lebenspartnerin eingeben?

    Danke und Grüße
    Steffen

    #2
    AW: unterhalt eheähnliche Lebensgemeinschaft

    Muss ich Sie auch auf Seite 1 als Ehegattin / Lebenspartnerin eingeben?
    Nein, ihr seid doch nicht verheiratet und auch keine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft!

    Du fügst die Anlage Unterhalt zu deiner Steuererklärung hinzu und machst dort die Angaben zum Unterhalt deiner Lebensgefährtin.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: unterhalt eheähnliche Lebensgemeinschaft

      Den Verwandtschaftsgrad lasse ich dann einfach frei?

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        #4
        AW: unterhalt eheähnliche Lebensgemeinschaft

        Den Verwandtschaftsgrad lasse ich dann einfach frei?
        Wenn ihr nicht verwandt seid, musst du keine Angaben machen. Wozu auch?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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