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Innergemeinschaftlicher Erwerb - wo eintragen?

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    Innergemeinschaftlicher Erwerb - wo eintragen?

    Hallo,

    ich habe eine kurze Frage - wenn ich Dienstleistungen im Bereich Online Marketing für Malta, UK etc. leiste, wo trage ich die Einnahmen ein?

    Beispiel - ich habe eine Rechnung von 1000 Euro geschrieben, ohne Mwst. da der Kunde eine UST-ID besitzt, wo trage ich die 1000 Euro ein?

    Meine Antwort wäre: 41

    Muss ich weitere Zahlen eintragen? Ggf. die 190 Euro irgendwo?

    Vielen Dank.
    Zuletzt geändert von barisbaris; 04.09.2016, 22:05.

    #2
    AW: Innergemeinschaftlicher Erwerb - wo eintragen?

    Um welches Formular gehts denn?

    Zitat von barisbaris Beitrag anzeigen
    Meine Antwort wäre: 41
    Was bedeutet das, 41?

    Ein innergemeinschaftlicher Erwerb liegt übrigens vor, wenn Du z. B. Waren oder Materialien im EU-Ausland kaufst.
    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 04.09.2016, 22:03.

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      #3
      AW: Innergemeinschaftlicher Erwerb - wo eintragen?

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Um welches Formular gehts denn?



      Was bedeutet das, 41?
      Hallo,

      also das ich die 1000 Euro in Kz. 41 eintragen? Oder?

      Muss ich ggf. die 190 irgendwo eintragen bzw. wann führe ich diese ab oder führe ich diese nie ab?

      Vielen Dank.

      EDIT - DICKES SORRY, ich meinte Innergemeinschaftliche Lieferung habe es soeben geändert.

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        #4
        AW: Innergemeinschaftlicher Erwerb - wo eintragen?

        Zitat von barisbaris Beitrag anzeigen
        Kz. 41
        Welches Formular denn?

        (Die Kennzahlen in der EÜR sind ja dreistellig!)

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          #5
          AW: Innergemeinschaftlicher Lieferung - wo eintragen?

          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          Welches Formular denn?

          (Die Kennzahlen in der EÜR sind ja dreistellig!)
          Hallo,

          es geht um die Umsatzsteuervoranmeldung - KZ 41 - Innergemeinschaftliche Lieferung, trage ich da die 1000 Euro ein?

          Grüße
          Baris

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            #6
            AW: Innergemeinschaftlicher Erwerb - wo eintragen?

            Du hast ja nichts geliefert, nein! Nicht steuerbare Umsätze gehören in Zeile 41.

            - - - Aktualisiert - - -

            Zitat von barisbaris Beitrag anzeigen
            Meine Antwort wäre: 41
            Richtig

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              #7
              AW: Innergemeinschaftlicher Erwerb - wo eintragen?

              Damit bin ich am Ende fein raus oder? Also die Umsatzsteuer führe ich nicht ab. Der Käufer der Leistung führt diese in seinem Land ab.

              Weitere Frage - wenn ich einen Texter in Österreich bezahle, was trage ich dann wo ein?

              Beispiel - 100 Euro Rechnung für Texte beglichen. Wo trage ich die 100 Euro ein, ggf. auch die Mwst in Deutschland?

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                #8
                AW: Innergemeinschaftlicher Erwerb - wo eintragen?

                Wie ist diesmal Dein Vorschlag?

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                  #9
                  AW: Innergemeinschaftlicher Erwerb - wo eintragen?

                  Meine Idee:

                  KZ 89 -> 100 Euro
                  KZ 61 -> 19 Euro

                  XXXX

                  Bei den Einnahmen - nach dem eintragen bei 41, muss ich nichts mehr weiteres tun, außer die zusammenfassende Meldung?

                  Vielen Dank
                  Baris

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                    #10
                    AW: Innergemeinschaftlicher Erwerb - wo eintragen?

                    Nein, Du hast ja nichts erworben in Österreich. KZ 52 und 53 sind zutreffend.

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