Hallo liebe Leute,
vielleicht kam es doch schon öfter vor, aber ich finde momentan nicht die richtige Antwort auf mein Anliegen.
Ich wohne am Standort A in meinem Elternhaus (= Lebensmittelpunkt) und arbeite am Standort B. Mein Hauptwohnort liegt an Standort B (ging damals nicht anders, um einer möglichen Zweitwohnsitzsteuer aus dem Weg zu gehen) und mein Zweitwohnsitz an Standort A. Habe jetzt schon mitbekommen, dass Haupt- und Zweitwohnsitz dem Finanzamt relativ egal ist.
Folgende Entfernungen ergeben sich:
-> Standort A (Elternhaus) zur Arbeit (ca. 100 km)
-> Standort B (Wohnung) zur Arbeit (ca. 12 km)
Üblicherweise fahre ich am Montag Morgen von Standort A zur Arbeit, schlafe Montag bis Freitag an Standort B, fahre dann am Freitag nach der Arbeit direkt zum Standort A.
Wie setze ich die Berechnung der Fahrten bei einfacher Entfernung an? Einfach nur die Fahrt von 100 km Montag ansetzen (statt Montag UND Freitag) oder gibt es spezielle Berechnungsweisen in Prozent? Stell mir gerade etwas blöd dabei an.. :-(
Und verstehe ich es richtig, dass es bei mir in dem Sinne keine doppelte Haushaltsführung ist? Da ich keine Kosten im Elternhaus habe? Mir geht es nur darum, dass meine Fahrten vom Standort A zur Arbeit (und/oder zurück) anerkannt werden.
Über ein wenig Hilfe wäre ich sehr dankbar..
LG thisett
vielleicht kam es doch schon öfter vor, aber ich finde momentan nicht die richtige Antwort auf mein Anliegen.
Ich wohne am Standort A in meinem Elternhaus (= Lebensmittelpunkt) und arbeite am Standort B. Mein Hauptwohnort liegt an Standort B (ging damals nicht anders, um einer möglichen Zweitwohnsitzsteuer aus dem Weg zu gehen) und mein Zweitwohnsitz an Standort A. Habe jetzt schon mitbekommen, dass Haupt- und Zweitwohnsitz dem Finanzamt relativ egal ist.
Folgende Entfernungen ergeben sich:
-> Standort A (Elternhaus) zur Arbeit (ca. 100 km)
-> Standort B (Wohnung) zur Arbeit (ca. 12 km)
Üblicherweise fahre ich am Montag Morgen von Standort A zur Arbeit, schlafe Montag bis Freitag an Standort B, fahre dann am Freitag nach der Arbeit direkt zum Standort A.
Wie setze ich die Berechnung der Fahrten bei einfacher Entfernung an? Einfach nur die Fahrt von 100 km Montag ansetzen (statt Montag UND Freitag) oder gibt es spezielle Berechnungsweisen in Prozent? Stell mir gerade etwas blöd dabei an.. :-(
Und verstehe ich es richtig, dass es bei mir in dem Sinne keine doppelte Haushaltsführung ist? Da ich keine Kosten im Elternhaus habe? Mir geht es nur darum, dass meine Fahrten vom Standort A zur Arbeit (und/oder zurück) anerkannt werden.
Über ein wenig Hilfe wäre ich sehr dankbar..
LG thisett
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