AW: Heimfahrten
Auch wenn das jetzt eher in Richtung Rechtsanwendung geht:
Sofern du nicht nachweisen kannst, dass du deinen Lebensmittelpunkt noch bei deinen Eltern hast, werden Montag - Freitag 12 KM angesetzt, da keine doppelte Haushaltsführung vorliegt.
Alles weitere klärst du aber besser mit einem steuerlichen Berater bzw. dem Finanzamt.
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Keine Ankündigung bisher.
Heimfahrten
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AW: Heimfahrten
Du hast am Montag eine halbe Fahrt und am Freitag eine halbe Fahrt, das ergibt eine normale Fahrt pro Woche.
Das mit der doppelten Haushaltsführung kannst du vergessen.
Den Lebensmittelpunkt musst du dem Finanzamt glaubhaft machen oder nachweisen.
Zitat von stiller Beitrag anzeigenHallo,
meinst Du das ernst?
Du bist tatsächlich 12 km gefahren und 100 km willst Du abgeben?
Das Wort Steuerhinterziehung ist Dir bekannt, hoffe ich!
Geh zum Steuerberater, hier im Forum bist Du falsch.
Es geht ihm nur darum, wie man es richtig in Elster einträgt.
Und das ist in der Tat nicht so einfach, weil man die einfachen Fahrten als halbe Fahrten zählen muss.Zuletzt geändert von Elster-Tester; 11.09.2016, 23:12.
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AW: Heimfahrten
Zitat von thisett Beitrag anzeigenHallo liebe Leute,
vielleicht kam es doch schon öfter vor, aber ich finde momentan nicht die richtige Antwort auf mein Anliegen.
Ich wohne am Standort A in meinem Elternhaus (= Lebensmittelpunkt) und arbeite am Standort B. Mein Hauptwohnort liegt an Standort B (ging damals nicht anders, um einer möglichen Zweitwohnsitzsteuer aus dem Weg zu gehen) und mein Zweitwohnsitz an Standort A. Habe jetzt schon mitbekommen, dass Haupt- und Zweitwohnsitz dem Finanzamt relativ egal ist.
Folgende Entfernungen ergeben sich:
-> Standort A (Elternhaus) zur Arbeit (ca. 100 km)
-> Standort B (Wohnung) zur Arbeit (ca. 12 km)
Üblicherweise fahre ich am Montag Morgen von Standort A zur Arbeit, schlafe Montag bis Freitag an Standort B, fahre dann am Freitag nach der Arbeit direkt zum Standort A.
Wie setze ich die Berechnung der Fahrten bei einfacher Entfernung an? Einfach nur die Fahrt von 100 km Montag ansetzen (statt Montag UND Freitag) oder gibt es spezielle Berechnungsweisen in Prozent? Stell mir gerade etwas blöd dabei an.. :-(
Und verstehe ich es richtig, dass es bei mir in dem Sinne keine doppelte Haushaltsführung ist? Da ich keine Kosten im Elternhaus habe? Mir geht es nur darum, dass meine Fahrten vom Standort A zur Arbeit (und/oder zurück) anerkannt werden.
Über ein wenig Hilfe wäre ich sehr dankbar..
LG thisett
Hallo,
meinst Du das ernst?
Du bist tatsächlich 12 km gefahren und 100 km willst Du abgeben?
Das Wort Steuerhinterziehung ist Dir bekannt, hoffe ich!
Geh zum Steuerberater, hier im Forum bist Du falsch.Zuletzt geändert von stiller; 11.09.2016, 20:35.
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Heimfahrten
Hallo liebe Leute,
vielleicht kam es doch schon öfter vor, aber ich finde momentan nicht die richtige Antwort auf mein Anliegen.
Ich wohne am Standort A in meinem Elternhaus (= Lebensmittelpunkt) und arbeite am Standort B. Mein Hauptwohnort liegt an Standort B (ging damals nicht anders, um einer möglichen Zweitwohnsitzsteuer aus dem Weg zu gehen) und mein Zweitwohnsitz an Standort A. Habe jetzt schon mitbekommen, dass Haupt- und Zweitwohnsitz dem Finanzamt relativ egal ist.
Folgende Entfernungen ergeben sich:
-> Standort A (Elternhaus) zur Arbeit (ca. 100 km)
-> Standort B (Wohnung) zur Arbeit (ca. 12 km)
Üblicherweise fahre ich am Montag Morgen von Standort A zur Arbeit, schlafe Montag bis Freitag an Standort B, fahre dann am Freitag nach der Arbeit direkt zum Standort A.
Wie setze ich die Berechnung der Fahrten bei einfacher Entfernung an? Einfach nur die Fahrt von 100 km Montag ansetzen (statt Montag UND Freitag) oder gibt es spezielle Berechnungsweisen in Prozent? Stell mir gerade etwas blöd dabei an.. :-(
Und verstehe ich es richtig, dass es bei mir in dem Sinne keine doppelte Haushaltsführung ist? Da ich keine Kosten im Elternhaus habe? Mir geht es nur darum, dass meine Fahrten vom Standort A zur Arbeit (und/oder zurück) anerkannt werden.
Über ein wenig Hilfe wäre ich sehr dankbar..
LG thisett
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