Hallo,
mein Mann ist angestellter Arzt in einem KH. 2015 war er für 2 Wochen als Honorararzt in einer niedergelassenen Praxis als Urlaubsvertretung eingesprungen. Hier hat er Einkünfte erzielt. Wo muss ich diese in der Steuererklärung angeben?
Er wollte sich dann als Teilhaber in diese Praxis einkaufen, was dann aber nicht geklappt hat. Hierbei sind für die Beratung hinsichtlich der Beteiligung als Praxisteilhaber Beratungskosten in Form von Anwaltskosten und Steuerberatungskosten angefallen. Wo kann ich diese in der Steuererklärung angeben? Unter Werbungskosten?
Danke!
mein Mann ist angestellter Arzt in einem KH. 2015 war er für 2 Wochen als Honorararzt in einer niedergelassenen Praxis als Urlaubsvertretung eingesprungen. Hier hat er Einkünfte erzielt. Wo muss ich diese in der Steuererklärung angeben?
Er wollte sich dann als Teilhaber in diese Praxis einkaufen, was dann aber nicht geklappt hat. Hierbei sind für die Beratung hinsichtlich der Beteiligung als Praxisteilhaber Beratungskosten in Form von Anwaltskosten und Steuerberatungskosten angefallen. Wo kann ich diese in der Steuererklärung angeben? Unter Werbungskosten?
Danke!
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