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Angestelltenverhältnis und Honorartätigkeit

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    Angestelltenverhältnis und Honorartätigkeit

    Hallo,
    mein Mann ist angestellter Arzt in einem KH. 2015 war er für 2 Wochen als Honorararzt in einer niedergelassenen Praxis als Urlaubsvertretung eingesprungen. Hier hat er Einkünfte erzielt. Wo muss ich diese in der Steuererklärung angeben?
    Er wollte sich dann als Teilhaber in diese Praxis einkaufen, was dann aber nicht geklappt hat. Hierbei sind für die Beratung hinsichtlich der Beteiligung als Praxisteilhaber Beratungskosten in Form von Anwaltskosten und Steuerberatungskosten angefallen. Wo kann ich diese in der Steuererklärung angeben? Unter Werbungskosten?
    Danke!

    #2
    AW: Angestelltenverhältnis und Honorartätigkeit

    Das ist was für die Anlage S. Zur Ermittlung des Gewinns (Einnahmen minus Ausgaben) gibt es die Anlage EÜR.

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      #3
      AW: Angestelltenverhältnis und Honorartätigkeit

      Danke. Anlage S habe ich schon ausgefüllt. Zeile 4. Die Einnahmen waren auch deutlich unter für die EÜR obligatorischen Grenze von 17500€. Die Beratungskosten hinsichtlich Teilhaberschaft (s.o.) stehen auch nicht im direkten Zusammenhang zu den Einnahmen. Kann ich das dann überhaupt steuerlich geltend machen?

      Vielen Dank.

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        #4
        AW: Angestelltenverhältnis und Honorartätigkeit

        Hallo,

        >>>Die Beratungskosten hinsichtlich Teilhaberschaft (s.o.) stehen auch nicht im direkten Zusammenhang zu den Einnahmen.

        Die Teilhaberschaft hätte doch auch wieder zu entsprechenden Einnahmen geführt, also zählen imho auch die - letztendlich vergeblichen - Kosten zu den dortigen Betriebsausgaben.

        Ich würde die Einschätzung aber einfach dem Finanzamt überlassen. Solange alles klar erkennbar erklärt wird (also nicht unter "Sonstige Werbungskosten" versteckst, sondern konkret als "Beratungsleistungen für eine Teilhaberschaft"), wird es im schlimmsten Fall nur gestrichen.

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Angestelltenverhältnis und Honorartätigkeit

          Die Einnahmen waren auch deutlich unter für die EÜR obligatorischen Grenze von 17500€.
          Da hasst du etwas falsch verstanden. Du darfst die EÜR zwar formlos erstellen und musst sie auch nicht elektronisch übermitteln, aber ganz ohne EÜR geht es nicht.

          Wo willst du denn sonst die Betriebsausgaben aus der selbständigen bzw. angestrebten selbständigen Tätigkeit angeben und von den Einnahmen absetzen?

          In die Anlage S ist nur das Ergebnis, also Gewinn oder Verlust einzutragen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Angestelltenverhältnis und Honorartätigkeit

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Da hasst du etwas falsch verstanden. Du darfst die EÜR zwar formlos erstellen und musst sie auch nicht elektronisch übermitteln, aber ganz ohne EÜR geht es nicht.

            Wo willst du denn sonst die Betriebsausgaben aus der selbständigen bzw. angestrebten selbständigen Tätigkeit angeben und von den Einnahmen absetzen?

            In die Anlage S ist nur das Ergebnis, also Gewinn oder Verlust einzutragen.
            Ich war der Meinung:

            Die EÜR (Einnahmeüberschussrechnung) muss elektronisch übermittelt werden.
            Gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung einer EÜR ~ für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2010 beginnen.

            Es wird nicht beanstandet, wenn anstelle des Vordrucks EÜR (Einnahmeüberschussrechnung) eine formlose Gewinnermittlung dem Finanzamt übergeben wird. Die formlose Gewinnermittlung muss nicht elektronisch übermittelt werden.

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              #7
              AW: Angestelltenverhältnis und Honorartätigkeit

              Hallo,

              Die Anlage zur Gewinnermittlung nennt sich EÜR. Eine formlose Gewinnermittlung <17500 ist wohl eher eine PEÜR (PapierEinnahmeÜberschussrechnung)


              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #8
                AW: Angestelltenverhältnis und Honorartätigkeit

                Hallo Jambo,

                >>>Ich war der Meinung: ...

                Da hast du auch vollkommen recht.

                Was ich aber nicht verstehe ist, dass über die EÜR immer wieder diskutiert wird. Das offizielle Formular ist doch sehr schnell ausgefüllt, und zwar schneller als irgendein selbst erstellter Kram geschrieben ist.

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  AW: Angestelltenverhältnis und Honorartätigkeit

                  Das offizielle Formular ist doch sehr schnell ausgefüllt, und zwar schneller als irgendein selbst erstellter Kram geschrieben ist.
                  Da gehen die Meinungen wahrscheinlich auseinander. Wenn ich da an Nutzungseinlagen und einige andere Punkte denke, ist das für Anfänger vielleicht doch nicht so einfach
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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