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Steuerbescheid an andere Person schicken lassen

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    Steuerbescheid an andere Person schicken lassen

    Erledigt ...
    Zuletzt geändert von EasySan2k; 23.09.2016, 20:04.

    #2
    AW: Steuerbescheid an andere Person schicken lassen

    Ja, wenn du das Feld für die Einmalvollmacht ausfüllst dann geht der Bescheid an dich

    ABER

    bist du zur Steuerberatung befugt? (vgl. http://www.steuern.sachsen.de/2421.html )

    Wenn NEIN, dann würde ich es lassen. Das kann nämlich sowohl für Dich als auch deine Kollegin unangenehme Folgen haben.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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    Kommentar


      #3
      AW: Steuerbescheid an andere Person schicken lassen

      Hallo,

      >>>Nun möchte ich für eine Arbeitskollegin die Steuererklärung machen,

      Das dürfte schon mal verboten sein.
      Ich frage mich da immer warum man das ganz offen zugibt. Wenn(!) ich beispielsweise einen Bankraub planen würde, dann würde ich vielleicht online nach geeigneten Filialen suchen, aber sicher nicht in einem Forum fragen, wo denn die unsichersten Banken zu finden sind.


      >>>aber möchte das der Steuerbescheid an meine Adresse geschickt wird.

      Und warum das? Ich würde das jedenfalls niemals zulassen, nicht einmal bei einem Steuerberater.

      Ich mache es - für Familienangehörige, da darf man das - so, dass ich bezüglich der Bescheiddatenabholung (danach wird im Rahmen der Absendung gefragt) meine Email-Adresse angebe. Damit bekomme ich die Mail und kann den Bescheid online abrufen (macht ja auch Sinn, da nur ich die Elster-Datei habe), und der Betroffene bekommt dann den offiziellen Bescheid auf Papier.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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