Hallo liebe Community,
ich habe meine Steuererklärung bei Elster Formular gestellt und hierüber auch den Lst-Bescheid erhalten. Allerdings habe ich über Elster nicht den Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags erhalten, auf den ich warte. Ist dies der Regelfall und hat nichts mit einem Fehler zu tun? (Leider bin ich gerade im Ausland und weiß nicht, ob postalisch etwas anderes versendet wurde).
Zudem habe ich meinen Semesterbeitrag (Zweitstudium) fälschlicherweise als Sonderausgaben eingetragen, obwohl ich diesen als Werbungskosten hätte geltend machen können. Ich habe bei Elster Formular gesehen, dass es die Möglichkeit gibt, die bereits abgegebene Steuererklärung zu kopieren um sie zu modifizieren und erneut zu versenden. Wisst ihr, ob das ausreichen würde um die Semestergebühren als Werbungskosten einzutragen oder geht man da anders vor (Einspruch etc.?)?
Vielen lieben Dank schonmal,
Annalisa
ich habe meine Steuererklärung bei Elster Formular gestellt und hierüber auch den Lst-Bescheid erhalten. Allerdings habe ich über Elster nicht den Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags erhalten, auf den ich warte. Ist dies der Regelfall und hat nichts mit einem Fehler zu tun? (Leider bin ich gerade im Ausland und weiß nicht, ob postalisch etwas anderes versendet wurde).
Zudem habe ich meinen Semesterbeitrag (Zweitstudium) fälschlicherweise als Sonderausgaben eingetragen, obwohl ich diesen als Werbungskosten hätte geltend machen können. Ich habe bei Elster Formular gesehen, dass es die Möglichkeit gibt, die bereits abgegebene Steuererklärung zu kopieren um sie zu modifizieren und erneut zu versenden. Wisst ihr, ob das ausreichen würde um die Semestergebühren als Werbungskosten einzutragen oder geht man da anders vor (Einspruch etc.?)?
Vielen lieben Dank schonmal,
Annalisa
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