Hallo,
kann ich mir aussuchen, wo ich das Elterngeld eintrage ( In den Mantelbogen oder in die Anlage N) ?
Ich habe in 2009 "nur" Elterngeld erhalten. Mein Arbeitgeber hat mir aber eine Lohnsteuerbescheinigung ( mit "Nullen" gefüllt ) ausgestellt.
Habe festgestellt, dass die festgesetzte Einkommensteuer höher ist, wenn ich das Elterngeld in den Mantelbogen eintrage.
Beim Eintrag in die Anlage N wird bei der Berechnung nämlich noch der Arbeitnehmerpauschbetrag abgezogen.
Darf ich das Elterngeld also in N eintragen, obwohl ich keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit habe??
kann ich mir aussuchen, wo ich das Elterngeld eintrage ( In den Mantelbogen oder in die Anlage N) ?
Ich habe in 2009 "nur" Elterngeld erhalten. Mein Arbeitgeber hat mir aber eine Lohnsteuerbescheinigung ( mit "Nullen" gefüllt ) ausgestellt.
Habe festgestellt, dass die festgesetzte Einkommensteuer höher ist, wenn ich das Elterngeld in den Mantelbogen eintrage.
Beim Eintrag in die Anlage N wird bei der Berechnung nämlich noch der Arbeitnehmerpauschbetrag abgezogen.
Darf ich das Elterngeld also in N eintragen, obwohl ich keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit habe??
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