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Fragen zum Widerspruch

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    #16
    AW: Fragen zum Widerspruch

    Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
    So einen Einspruch kannst du dir sparen.

    Zum Erklären des Steuerrechts gibt's Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine.

    Wenn du einen Einspruch einlegst, musst du genau darlegen, was in den Besteuerungsgrundlagen nicht berücksichtigt wurde.

    Pauschale Einsprüche, weil dir die Erstattung nicht passt, werden zurückgewiesen.
    Ich werde es trotzdem versuchen!

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      #17
      AW: Fragen zum Widerspruch

      Zitat von oktobus Beitrag anzeigen
      Ich werde es trotzdem versuchen!
      Warum fragst du dann hier eigentlich überhaupt im Forum, wenn du sämtliche Antworten hier im Forum sowieso ignorierst?
      Mfg

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        #18
        AW: Fragen zum Widerspruch

        Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
        Warum fragst du dann hier eigentlich überhaupt im Forum, wenn du sämtliche Antworten hier im Forum sowieso ignorierst?
        Welche "sämtliche" Antworten habe ich ignoriert???

        Von wo kommst du?

        MUsst du mich jetzt belehren?

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          #19
          AW: Fragen zum Widerspruch

          Hallo oktobus,

          vielleicht klärt sich doch der Unterschied auf -> du wolltest doch in Ruhe zu Hause mal deine Erklärung anschauen, und dann vergleiche Sie mit dem Bescheid.
          Wenn das Finanzamt eine Fehleintragung von dir korrigiert hat, brauchst du doch keinen Einspruch einlegen, da würde sich nichts ändern.

          Das wollte auch Elster-Tester damit sagen.

          Tschüß

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            #20
            AW: Fragen zum Widerspruch

            Zitat von oktobus Beitrag anzeigen
            Welche "sämtliche" Antworten habe ich ignoriert???
            Meine z. B. ...

            Kommentar


              #21
              AW: Fragen zum Widerspruch

              Zitat von oktobus Beitrag anzeigen
              Welche "sämtliche" Antworten habe ich ignoriert???

              Von wo kommst du?

              MUsst du mich jetzt belehren?
              Zum Beispiel gleich die erste:

              Hast Du Dir mal die Bescheiderläuterungen angeschaut ob da etwas Erklärendes steht ?
              - - - Aktualisiert - - -

              Oder diese hier:
              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
              Auch sehr hilfreich: die Berechnung durch Elster und den Bescheid nebeneinanderlegen und von oben nach unten (bei der Berechnung der Einkünfte beginnend) miteinander vergleichen, um zu sehen ab wo sie abweichen.
              Mfg

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