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Wo vorweggenommene Betriebskosten eintragen, wenn Unternehmen noch nicht gegründet?

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    Wo vorweggenommene Betriebskosten eintragen, wenn Unternehmen noch nicht gegründet?

    Hallo,

    zunächst: Frsitverlängerung zur Abgabe der Einkommenssteuererklärung für 2015 bis Ende Oktober 2016.

    Im Jahr 2015 gab es vorweggenommene Betriebskosten. Das Unternehmen (Freiberufler, selbstsändige Nebentätäigkeit) wird aber erst zum 01.11.16 beim Finanzamt angemeldet. Wo werden die vorweggenommenen Betriebskosten eingetragen?

    Danke.
    Fred

    #2
    AW: Wo vorweggenommene Betriebskosten eintragen, wenn Unternehmen noch nicht gegründe

    In der Anlage S.

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      #3
      AW: Wo vorweggenommene Betriebskosten eintragen, wenn Unternehmen noch nicht gegründe

      Hallo 123fred,

      du hast also keinen Gewinn, weil keine Einnahmen, also sind deine Ausgaben in dem Falle gleich deinem Verlust.
      Anlage S Zeile 4 und du bist schnell fertig.

      Tschüß

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        #4
        AW: Wo vorweggenommene Betriebskosten eintragen, wenn Unternehmen noch nicht gegründe

        Genaugenommen steht vor dem Eintrag des Verlusts in die Anlage S die Verlustermittlung im Rahmen der Einnahmenüberschussrechnung -EÜR-!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Wo vorweggenommene Betriebskosten eintragen, wenn Unternehmen noch nicht gegründe

          Zitat von 123fred Beitrag anzeigen
          Hallo,

          zunächst: Frsitverlängerung zur Abgabe der Einkommenssteuererklärung für 2015 bis Ende Oktober 2016.

          Im Jahr 2015 gab es vorweggenommene Betriebskosten. Das Unternehmen (Freiberufler, selbstsändige Nebentätäigkeit) wird aber erst zum 01.11.16 beim Finanzamt angemeldet. Wo werden die vorweggenommenen Betriebskosten eingetragen?

          Danke.
          Fred
          Meine Meinung:

          Anlage S (selbstständige Tätigkeit) oder der Anlage G (Gewerbebetrieb)


          oh andere waren schneller
          Zuletzt geändert von Jambo; 22.09.2016, 14:01.

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            #6
            AW: Wo vorweggenommene Betriebskosten eintragen, wenn Unternehmen noch nicht gegründe

            Hallo 123fred,

            richtig erkannt -> ohne Einnahmen kein Gewinn.

            Tschüß

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