Hallo zusammen,
ich bin reichlich spät dran und muss noch meine Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2015 abgeben. Nun schlage ich mich damit gerade herum mit meiner ersten Steuererklärung überhaupt und es tun sich mir doch noch einige Fragen auf.
Ich bin Vollzeitstudentin habe im Oktober 2015 nebenher ein Gewerbe angemeldet, um als Texterin und Übersetzerin auf Rechnung arbeiten zu können. Ich habe definitiv viel weniger als 17.500€ eingenommen. Genau genommen, habe ich nur im November 2015 und im Januar 2016 für das Unternehmen Texte geschrieben und seitdem keinerlei Einkünfte mehr über mein "Gewerbe" gehabt. Da der Beruf der Texterin ja eher ein kreativer Beruf ist, hätte ich auf Anlage S getippt. Allerdings habe ich ja nunmal ein Gewerbe angemeldet und bin somit zur Abgabe der Anlage G verpflichtet, oder? Muss ich dann beides ausfüllen oder nur eins? Was ist wirklich richtig?
Muss ich eine EÜR ausfüllen oder wie belege ich meine wenigen Einnahmen? Schicke ich meine Rechnungen mit, die ich ausgestellt habe? Und wenn ja, wie? Per Post oder geht das elektronisch?
Ich werde nach der Abgabe dieser Steuererklärung wohl mein Gewerbe wieder abmelden, weil ich ja momentan sowieso nicht darüber arbeite. Dennoch muss ich da jetzt erst einmal durch. Ich entschuldige mich für jegliche dämlichen Fragen und hoffe auf Hilfe ich bin vollkommen ahnungslos.
Vielen lieben Dank und einen schönen Donnerstagabend!
ich bin reichlich spät dran und muss noch meine Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2015 abgeben. Nun schlage ich mich damit gerade herum mit meiner ersten Steuererklärung überhaupt und es tun sich mir doch noch einige Fragen auf.
Ich bin Vollzeitstudentin habe im Oktober 2015 nebenher ein Gewerbe angemeldet, um als Texterin und Übersetzerin auf Rechnung arbeiten zu können. Ich habe definitiv viel weniger als 17.500€ eingenommen. Genau genommen, habe ich nur im November 2015 und im Januar 2016 für das Unternehmen Texte geschrieben und seitdem keinerlei Einkünfte mehr über mein "Gewerbe" gehabt. Da der Beruf der Texterin ja eher ein kreativer Beruf ist, hätte ich auf Anlage S getippt. Allerdings habe ich ja nunmal ein Gewerbe angemeldet und bin somit zur Abgabe der Anlage G verpflichtet, oder? Muss ich dann beides ausfüllen oder nur eins? Was ist wirklich richtig?
Muss ich eine EÜR ausfüllen oder wie belege ich meine wenigen Einnahmen? Schicke ich meine Rechnungen mit, die ich ausgestellt habe? Und wenn ja, wie? Per Post oder geht das elektronisch?
Ich werde nach der Abgabe dieser Steuererklärung wohl mein Gewerbe wieder abmelden, weil ich ja momentan sowieso nicht darüber arbeite. Dennoch muss ich da jetzt erst einmal durch. Ich entschuldige mich für jegliche dämlichen Fragen und hoffe auf Hilfe ich bin vollkommen ahnungslos.
Vielen lieben Dank und einen schönen Donnerstagabend!
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