Bin im öffentlichen Dienst und sitze gerade an der Steuererklärung für 2009 mit Elster.
Seit dem Jahr 2009 wird uns das Kindergeld nicht mehr über die Bezüge, sondern separat überwiesen. Das heißt es taucht nicht mehr auf der Bezügemitteilung auf UND es taucht auch nicht mehr auf der elektronischen Jahreslohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers auf.
Bislang haben wir das Kindergeld immer in der Anlage N (Seite für Eintragungen über Angaben der Lohnsteuerkarte) dort angegeben, wo die Zeilen für ausgezahltes Kindergeld des Arbeitgebers waren. Damit war die Kindergeldzahlung auch gleichzeitig nachgewiesen. In der Elster Steuererklärung 2009 wären das die Zeile 26 von der entsprechenden Seite der Anlagen N.
Kann ich diese Zeilen im Elsterforumlar jetzt noch verwenden? Ich könnte zwar das gezahlte Kindergeld dort eintragen, aber es passt dann nicht mehr mit der originalen elektr. Jahreslohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers überein, weil dort steht in Zeile 26 nichts.
Muss ich die Kindergeldzahlung jetzt anders nachweisen, oder reichen die Eintragungen über erhaltenes Kindergeld auf der Anlage Kind.
Gruß, felix
Seit dem Jahr 2009 wird uns das Kindergeld nicht mehr über die Bezüge, sondern separat überwiesen. Das heißt es taucht nicht mehr auf der Bezügemitteilung auf UND es taucht auch nicht mehr auf der elektronischen Jahreslohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers auf.
Bislang haben wir das Kindergeld immer in der Anlage N (Seite für Eintragungen über Angaben der Lohnsteuerkarte) dort angegeben, wo die Zeilen für ausgezahltes Kindergeld des Arbeitgebers waren. Damit war die Kindergeldzahlung auch gleichzeitig nachgewiesen. In der Elster Steuererklärung 2009 wären das die Zeile 26 von der entsprechenden Seite der Anlagen N.
Kann ich diese Zeilen im Elsterforumlar jetzt noch verwenden? Ich könnte zwar das gezahlte Kindergeld dort eintragen, aber es passt dann nicht mehr mit der originalen elektr. Jahreslohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers überein, weil dort steht in Zeile 26 nichts.
Muss ich die Kindergeldzahlung jetzt anders nachweisen, oder reichen die Eintragungen über erhaltenes Kindergeld auf der Anlage Kind.
Gruß, felix
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