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nachgezahlte Einkommensteuer - Betriebsausgabe?

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    nachgezahlte Einkommensteuer - Betriebsausgabe?

    Hallo in die Runde,
    ich dachte mal gehört zu haben, dass nachgezahlte Einkommensteuer als Betriebsausgabe geltend gemacht werden kann.
    Wenn dem so ist, wo kann ich diese eintragen?
    Sprich ich habe in 2015 Einkommensteuer für 2013 nachgezahlt, wo kann ich diesen Betrag in der Einkommensteuer für 2015 eintragen?

    Ich bedanke mich bereits vorab
    VG

    #2
    AW: nachgezahlte Einkommensteuer - Betriebsausgabe?

    Hallo CinDD,

    wenn dem so ist, dann gehört es in die EÜR -> ist ein eigenständiges Formular, findest du also nicht unter den Vordrucken für die Einkommensteuererklärung.


    Tschüß

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      #3
      AW: nachgezahlte Einkommensteuer - Betriebsausgabe?

      Hallo holzgoe,

      hab vielen Dank für deine Antwort. Genau, dieses ist soweit auch ausgefüllt. War ein Fehler von mir. In welche Zeile der EÜR kommt der Betrag?

      Danke dir nochmals

      Kommentar


        #4
        Da, wo auch die übrigen privaten Ausgaben vermerkt sind.

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          #5
          AW: nachgezahlte Einkommensteuer - Betriebsausgabe?

          Nachgezahlte Einkommensteuer ist keine Betriebsausgabe. Umsatzsteuer dann eher. Gruß

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            #6
            AW: nachgezahlte Einkommensteuer - Betriebsausgabe?

            Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
            Hallo CinDD,

            wenn dem so ist, dann gehört es in die EÜR -> ist ein eigenständiges Formular, findest du also nicht unter den Vordrucken für die Einkommensteuererklärung.


            Tschüß
            Hallo,

            deshalb hatte ich geschrieben -> wen dem so ist, wollte ich keine explizite Auskunft über die Abzugsfähigkeit machen.
            Ich habe dem Fragesteller nur benannt, wo es hingehören würde, wen dem so ist.

            Tschüß

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              #7
              AW: nachgezahlte Einkommensteuer - Betriebsausgabe?

              § 12 Nr. 3 EStG.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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