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Kinderbetreuungskosten (Kind unter 3J.)

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    Kinderbetreuungskosten (Kind unter 3J.)

    Wie setze ich die Kinderbetreuungskosten ein? Ich bin berufstätig, der Papa ist seit Jahren wegen Krankheit zu Hause, aber nicht in der Lage die Kinderbetreuung zu übernehmen (wurde ärztlich bescheinigt).
    Kann ich die meine Kosten für die Tagesmutter zu 2/3 absetzen? Und wie genau trage ich das ein?

    #2
    AW: Kinderbetreuungskosten (Kind unter 3J.)

    Anlage Kind, Seite 3 ausfuellen:

    Zeile 61, Tagesmutter, Name & Anschrift etc., Zeitraum (0101-3112) und die Höhe der Aufwendungen (voller gezahlter Betrag).

    über Zeile 62, Kreuz Mutter,

    Zeile 62, Kreuz Erwerbstaetigkeit, Zeitraum (0101-3112), Aufwendungen wie oben

    über Zeile 69, Kreuz anderer Elternteil

    Zeile 73, Kreuz Krankheit, Zeitraum (0101-3112), Betrag 0

    Zeile 77, Kreuz Mutter

    bei normaler Beschaeftigung als Arbeitnehmerin:
    Zeile 81, Aufwendungen wie oben, aufgerundeter 2/3-Betrag

    Zeile 87, Zeitraum (0101-3112), Zeitraum (0101-3112)

    fertig.

    (bei den zeiträumen habe ich mal unterstellt, das es sich um das gesamte jahr handelt in denen Betreuung erfolgte und auch die Voraussetzungen vorlagen.)

    der 2/3-betrag sollte in der Steuerberechnung dann zusaetzlich zu den sonstigen Werbungskosten aufgelistet werden, auch wenn die Werbungskostenpauschale von 920 angesetzt wird.

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      #3
      AW: Kinderbetreuungskosten (Kind unter 3J.)

      Vielen Dank für die Antwort!
      So klappt das endlich!
      Noch eine Frage: Wir haben einen Zuschuss vom Jugendamt bekommen, muss ich den auch eintragen oder einfach nur von meinem Eigenanteil (nach Abzug des Zuschusses)? Wenn ja, wie muss ích das dann eintragen?

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        #4
        AW: Kinderbetreuungskosten (Kind unter 3J.)

        Zuschuss bzw. Erstattung können Sie bei der Mutter in Zeile 68 eintragen.

        die steuerberechnung des elsterprogramms zieht dann die kinderbetreuungskosten allerdings nicht mehr in die berechnung ein. abschicken kann man die erklärung trotzdem, das finanzamt wird dies entsprechend beruecksichtigen.

        alternativ spricht wohl auch nichts dagegen, den zuschuss direkt selbst von den aufwendungen abzuziehen, also sowohl in den zeilen 61 & 62, sowie in zeile 81 entsprechend.

        sollte das Finanzamt Belege zu den kinderbetreeungskosten anfordern, muss man so oder so saemtlichen kram vorlegen ;-)

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          #5
          AW: Kinderbetreuungskosten (Kind unter 3J.)

          Danke!
          Ich bin gerade auf das nächste Problem gestoßen...
          Wo ist die Anlage AV hin??? Ich habe sie nicht in der Liste zum hinzufügen.
          Aber für einen Riestervertrag brauche ich die doch oder hat sich etwas geändert?

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            #6
            AW: Kinderbetreuungskosten (Kind unter 3J.)

            Wenn das Kind noch unter 3 Jahren ist dann gibt's die Anlage Vorsorgeaufwand. Ansonsten auch

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