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Umsatzsteuererklärung 2015, Anlage UR

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    Umsatzsteuererklärung 2015, Anlage UR

    Guten Morgen,

    leider bin ich mit meiner ersten Steuererklärung für 2015 als Einzelunternehmer aufgrund permanenter Überlastung stark in Verzug, der Abgabetermin (30.9.) naht, was mir bereits den Schlaf raubt, und ich steig noch immer nicht in Gänze durch.

    Knackpunkte Anlage UR

    A) Erwerb eines Schriftfonts zum Preis von ~ 9 EUR (per Download) aus USA, bezahlt wurde von mir 19% USt an den Verkäufer

    B) Erwerb eines Website-Plugins ~45 EUR (per Download) aus Australien, reverse charge

    C) Wie B ~45 EUR (Erwerb 2015), nur wird das Plugin an eine Kundin in D weiterveräußert im Jahr 2016

    D) Verschiedenste Software-Downloads aus der EU - reverse charge

    E) Erwerb eines Smartphone - vorwiegend gewerblich genutzt zum Testen von Webentwicklungen - aus Polen - reverse charge



    Zu E) Ist die Eintragung in Zeile 25 korrekt, Nettobetrag bzw. Ust 19%?
    Zu D) Eintragung in Zeile 22?
    Zu A-C) Hier bin ich ratlos, sind die Nicht-EU Käufe überhaupt über Anlage UR zu erfassen?

    Hauptformular: Wie sind die entsprechenden abziehbaren Vorsteuerbeträge auf Seite 3 einzutragen?
    Etwa ausnahmslos in Zeile 66?

    Für freundliche Tips vielen Dank im Voraus

    LG
    kurzvorknapp
    Zuletzt geändert von kurzvorknapp; 27.09.2016, 07:44.

    #2
    AW: Umsatzsteuererklärung 2015, Anlage UR

    Hallo kurzvorknapp,

    hast du mal die SuFu bemüht und mal das Stichwort reverse Charge eingegeben ?

    Da bekommst du etliche Treffer -> da wirst du sehen, dass gerade Umsatzsteuer ein Feld ist, wo man schnell was falsch macht ->Verwechslung innergemeinschaftliche Lieferung mit sonstigen Leistungen, oder innergemeinschaftlicher Erwerb.

    Fazit -> sehr empfehlenswert einen Steuerberater zu Rate zu ziehen, noch empfehlenswerter natürlich bevor man unternehmerisch tätig wird.
    Steuerberatung kann und darf dieses Forum nicht leisten.
    Natürlich sind Eingabehilfen manchmal schon etwas in der Grauzone.

    Tschüß

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      #3
      AW: Umsatzsteuererklärung 2015, Anlage UR

      Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
      Hallo kurzvorknapp,

      hast du mal die SuFu bemüht und mal das Stichwort reverse Charge eingegeben ?

      Da bekommst du etliche Treffer -> da wirst du sehen, dass gerade Umsatzsteuer ein Feld ist, wo man schnell was falsch macht ->Verwechslung innergemeinschaftliche Lieferung mit sonstigen Leistungen, oder innergemeinschaftlicher Erwerb.

      Fazit -> sehr empfehlenswert einen Steuerberater zu Rate zu ziehen, noch empfehlenswerter natürlich bevor man unternehmerisch tätig wird.
      Steuerberatung kann und darf dieses Forum nicht leisten.
      Natürlich sind Eingabehilfen manchmal schon etwas in der Grauzone.

      Tschüß
      Wenn ich - wohlwollend wie ich nunmal bin - Dein Fazit als brauchbaren Tip und weniger als Belehrung einstufen wollte, dann sagt mir dennoch mein Kalender was anderes. Ergo, ich muss da jetzt durch, ohne Steuerberater. Auf die Schnelle lässt sich keiner herbeizaubern, gesetzt den Fall ich könnte den guten Mann überhaupt entlohnen...

      P.S.: Ich weiß Suchfunktionen im Netz durchaus zu schätzen, nur ist manchmal halt Ende im Gelände und man kommt nur noch im Austausch mit hilfsbereiten Menschen weiter.

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        #4
        AW: Umsatzsteuererklärung 2015, Anlage UR

        Hallo kurzvorknapp,

        das sollte auch keine Belehrung sein -> sollte nur verdeutlichen, hier sind Anwender unterwegs die anderen Anwendern versuchen bei Problemen rund um die elektronische Steuererklärung Hilfe zu leisten.

        Tschüß

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          #5
          AW: Umsatzsteuererklärung 2015, Anlage UR

          Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
          Hallo JonasS,

          Umsatzsteuer ist auch ein schwieriges Terrain gerade wenn es länderübergreifend wird, da geht es um steuerbar oder steuerfrei oder eben nicht und so weiter.
          Die Ebay Gebühren kommen in Zeile 48 (Luxemburg ist in der EU) der Nettobetrag in die Kennziffer 46 und du ermittelst darauf 19 Prozent deutsche Umsatzsteuer und trägst das in Kennziffer 47 ein.
          Diesen Steuerbetrag kannst du als Vorsteuer in der Zeile 58 in die Kennziffer 67 eintragen.
          Damit wäre die Umsatzsteuer-Voranmeldung in dem Punkt korrekt.

          Tschüß
          ... ich hätte doch lieber beizeiten deinen doppelgänger fragen sollen ;-)

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            #6
            AW: Umsatzsteuererklärung 2015, Anlage UR

            m.e. plausibel wäre das smartphone einzutragen in zl. 9 - Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe (§ 1a UStG) zum Steuersatz von 19 %

            die softwareeinkäufe (download) aus der eu in zl. 22 - Steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers (§ 13b Abs. 1 UStG)

            die softwareinkäufe (download) aus dem drittland in zl. 23 - Andere Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers (§ 13b Abs. 2 Nr. 1 und 5 Buchst. a UStG)
            Ausland scheint hier eben nicht Gemeinschaftsgebiet zu bedeuten, ergo Drittland und andere Leistung schließt sonstige Leistung mit ein. Softwaredownload = sonst. Leistung.

            Sollte so stimmen aber ganz sicher bin ich mir noch nicht

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              #7
              AW: Umsatzsteuererklärung 2015, Anlage UR

              Hallo kurzvorknapp,

              um nicht auf der Steuer sitzen zu bleiben, müsstest du die Beträge aus Zeile 9 der UR in die Zeile 63 der USt-Erklärung eintragen, aus Zeile 22 der UR in die Zeile 66 der USt-Erklärung und aus Zeile 23 in die Zeile 62 der USt-Erklärung ohne hier eine steuerliche Wertung vorzunehmen.

              Ich habe weiter oben ja schon geschrieben, Steuerberatung kann und darf das Forum nicht leisten und die Frage der Ausfüllhilfe von Anwendern für andere Anwender landet natürlich schnell in einer Grauzone. Das Forum stand auch schon mal vor der Situation geschlossen zu werden -> wegen der Problematik der steuerlichen Hilfe oder Tipps.
              Und mein Beitrag an JonasS ist ja mittlerweile dreieinhalb Jahre alt.

              Tschüß

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                #8
                AW: Umsatzsteuererklärung 2015, Anlage UR

                Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                Hallo kurzvorknapp,

                um nicht auf der Steuer sitzen zu bleiben, müsstest du die Beträge aus Zeile 9 der UR in die Zeile 63 der USt-Erklärung eintragen,
                sehe ich genauso

                aus Zeile 22 der UR in die Zeile 66 der USt-Erklärung
                dto

                und aus Zeile 23 in die Zeile 62 der USt-Erklärung
                die eingabehilfe für zl. 66 könnte anderes suggerieren:

                "Hier kann unter den sonstigen Voraussetzungen des § 15 UStG die Umsatzsteuer aus Leistungen im Sinne des § 13b Abs. 1 und 2 UStG , die der Leistungsempfänger nach § 13b Abs. 5 UStG schuldet, als Vorsteuerbetrag berücksichtigt werden (vgl. Erläuterungen zu den Zeilen 21 bis 27 der Anlage UR), wenn die Leistungen für sein Unternehmen ausgeführt worden sind."

                wobei zl. 62 m.e. durchaus zutreffend, denn

                "die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt worden sind, sofern eine Rechnung nach den §§ 14, 14a UStG vorliegt; "

                um klar zu differenzieren sehe ich dennoch zl. 66 als maßgebend an resp. ich bin so frei und leite eine "wahlfreiheit" zwischen 62 und 66 ab

                Tschüß[/QUOTE]

                lg
                kurzvorknapp

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                  #9
                  AW: Umsatzsteuererklärung 2015, Anlage UR

                  Hallo kurzvorknapp,

                  entscheidend ist, dass das Ergebnis das gleiche ist ob Zeile 62 oder 66 gewählt wird.

                  Kannst ja mal schauen, ob das Finanzamt, das so durchlaufen lässt.

                  Tschüß

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                    #10
                    AW: Umsatzsteuererklärung 2015, Anlage UR

                    Zeile 62 jedenfalls ist nur für Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 gedacht (also Umsatzsteuer, die von anderen Unternehmern in Rechnung gestellt wurde).

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                      #11
                      AW: Umsatzsteuererklärung 2015, Anlage UR

                      Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                      Hallo kurzvorknapp,

                      entscheidend ist, dass das Ergebnis das gleiche ist ob Zeile 62 oder 66 gewählt wird.
                      so it is ;-)

                      Kannst ja mal schauen, ob das Finanzamt, das so durchlaufen lässt.

                      Tschüß
                      bleibt keine wahl

                      - - - Aktualisiert - - -

                      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                      Zeile 62 jedenfalls ist nur für Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 gedacht (also Umsatzsteuer, die von anderen Unternehmern in Rechnung gestellt wurde).
                      hätt ich doch beinah 1,52 verschenkt.
                      schlimm genug nämlich, dass auf s. 3 keine nachkommastallen gestattet sind

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                        #12
                        AW: Umsatzsteuererklärung 2015, Anlage UR

                        Zitat von kurzvorknapp Beitrag anzeigen
                        schlimm genug nämlich, dass auf s. 3 keine nachkommastallen gestattet sind
                        Doch, die müssen hinters Komma.
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