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Elternzeit und Anlage N

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    Elternzeit und Anlage N

    Hallo.

    Ich habe eine Frage zu meiner ESt-Erklärung. Vom 26.12.2014 bis 25.12.2015 hatte ich Elternzeit und kein Geld in 2015 vom Arbeitgeber bekam. Muss ich etwas zur Anlage N eintragen?

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    #2
    AW: Elternzeit und Anlage N

    Hallo korotor,

    nein musst du nicht. Du trägst das im Hauptvordruck Seite 4 Zeile 91 ein in 2015.

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      AW: Elternzeit und Anlage N

      Hallo holzgoe,

      vielen Dank für die schnelle Antwort!

      Viele Grüße

      Kommentar

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