Hallo,
ich habe Dinestleistungen (Programmierungen) bei einem Freelancer in Kroatien eingekauft. Dazu habe ich die Rechnung mit Reverse Charge Hinweis erhlaten und bei der Umsatzsteuervoranmeldung unter Zeile 48 (Ziffer 46) eingetragen. So weit so gut ich denke das stimmt.
Frage 1: Wenn in Ziffer 46 die Bemessungsgrundlage von Reverse-Charge Beträgen (d.h. Umsatzsteuer = 0€ auf der Rechnung !) eingetragen wird, warum wird in Ziffer 47 dann nach dem Steruerbetrag gefragt? Der ist doch per Definition 0€ auf der Rechnung? Oder was kommt in Ziffer 47 der Umsatzsteuervoranmeldung für eine Zahl rein?
Frage 2: Muss ich jetzt auch eine Zusammenfassende Meldung (ZM) für diesen Erwerb erstellen?
Vielen Dank für die Hilfe.
ich habe Dinestleistungen (Programmierungen) bei einem Freelancer in Kroatien eingekauft. Dazu habe ich die Rechnung mit Reverse Charge Hinweis erhlaten und bei der Umsatzsteuervoranmeldung unter Zeile 48 (Ziffer 46) eingetragen. So weit so gut ich denke das stimmt.
Frage 1: Wenn in Ziffer 46 die Bemessungsgrundlage von Reverse-Charge Beträgen (d.h. Umsatzsteuer = 0€ auf der Rechnung !) eingetragen wird, warum wird in Ziffer 47 dann nach dem Steruerbetrag gefragt? Der ist doch per Definition 0€ auf der Rechnung? Oder was kommt in Ziffer 47 der Umsatzsteuervoranmeldung für eine Zahl rein?
Frage 2: Muss ich jetzt auch eine Zusammenfassende Meldung (ZM) für diesen Erwerb erstellen?
Vielen Dank für die Hilfe.
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