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§ 35a EStG zu Betriebskostenabrechnung

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    § 35a EStG zu Betriebskostenabrechnung

    Hallo an alle die Ahnung vom § 35a EStG haben und mir bei meinem Problem helfen können!
    Ich habe mir die PDF von der Finanzverwaltung und andere Schreiben zum § 35a EStG durchgelesen und bin mir immer noch unsicher, welche Dienstleistungen aus meiner Bertriebskostenabrechnung ich in meiner Steuererklärung geltend machen kann.

    Handwerkerleistung: - Wartung Gasetagenheizung
    - Schornsteinreinigung

    Haushaltsnahe Dienstleistungen: - Gartenpflege (Hecke schneiden)
    - Hauswart
    - Gebäudereinigung

    Ist meine Beurteilung dieser Dienstleistungen aus meiner Betriebskostenabrechnung richtig?
    Ich bedanke mich für alle hilfreichen Beiträge.

    #2
    AW: § 35a EStG zu Betriebskostenabrechnung

    Du möchtest hier Steuerberatung haben, das kann und darf das Forum nicht leisten!

    In einer guten Betriebskostenabrechnung sind die nach § 35a EStG berücksichtigungsfähigen Leistungen betragsmäßig ausgewiesen.

    Meines Erachtens sind die Beispiele am Ende des Anwendungserlasses durchaus verständlich. Nur die Beispiele zum Schornsteinfeger sind nicht mehr aktuell.

    http://www.bundesfinanzministerium.d...agraf-35a.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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