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Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen

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    Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen

    Die Prüfung der Steuererklärung auf Plausibilität war erfolgreich aber die Steuer konnte trotzdem nicht berechnet werden. Als Abbruchhinweis wurde angegeben:

    "Es wurden Versorgungsleistungen bei Einnahmen aus Pensionsfonds (Anlage R) eingegeben und gleichzeitig Versorgungsbezüge aus nichtselbständiger Arbeit. Der Fall ist maschinell nicht verarbeitbar (Ausschlussfall)."

    Aber so ist es nun mal. Mein ehemaliger Arbeitgeber zahlt mir eine kleine Betriebsrente, die auf der Lohnsteuerbescheinigung als Bruttolohn und gleichzeitig als steuerbegünstigter Versorgungsbezug ausgewiesen wird. Was soll ich denn tun? Ich kann das doch nicht einfach weglassen damit Elster nicht ins Schleudern kommt! Wie macht es denn das Finanzamt? Rechnen die mit Hand? Wohl kaum. Die benutzen auch eine Software. Und warum gehts dann nicht bei Elster? Ich habe mal mit einer Onlinesoftware probiert - die zickt nicht!

    Kann mir jemand helfen?

    #2
    AW: Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen

    wenn da dran steht, das dies (von elsterFormular) nicht maschinell verarbeitbar ist, dann wird es so sein. das steuerrecht ist nunmal komplex, da kann ein programm auch mal an seine grenzen stossen, oder es bedarf auf grund irgendwelche nicht mathematischen vergleiche eben eines Menschen der sich den Sachverhalt anguckt.

    was man da tun kann? nun entweder die steuerklärung einschicken ohne die berechnung, denn die ist fuer das korrekte versenden nicht erforderlich, oder eben ein anderes marktübliches programm benutzen und hoffen das dies den speziellen eigenen fall berechnen kann, wenn man ohne berechnung nicht schlafen kann.

    so oder gibt sicher keines der programme eine garantie auf korrektheit der berechnung, denn die stellt immer nur eine prognose dar.
    letzten endes entscheidet jeden Fall tatsaechlich ein Finanzbeamter und ich denke das es durchaus auch mal sein kann, das der (zwar vielleicht nicht mit den fingern/haenden) aber doch mit dem taschenrechner spezielle faelle nachrechnet.

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      #3
      AW: Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen

      Zitat von Falzo Beitrag anzeigen
      wenn da dran steht, das dies (von elsterFormular) nicht maschinell verarbeitbar ist, dann wird es so sein. das steuerrecht ist nunmal komplex, da kann ein programm auch mal an seine grenzen stossen, oder es bedarf auf grund irgendwelche nicht mathematischen vergleiche eben eines Menschen der sich den Sachverhalt anguckt.

      was man da tun kann? nun entweder die steuerklärung einschicken ohne die berechnung, denn die ist fuer das korrekte versenden nicht erforderlich, oder eben ein anderes marktübliches programm benutzen und hoffen das dies den speziellen eigenen fall berechnen kann, wenn man ohne berechnung nicht schlafen kann.

      so oder gibt sicher keines der programme eine garantie auf korrektheit der berechnung, denn die stellt immer nur eine prognose dar.
      letzten endes entscheidet jeden Fall tatsaechlich ein Finanzbeamter und ich denke das es durchaus auch mal sein kann, das der (zwar vielleicht nicht mit den fingern/haenden) aber doch mit dem taschenrechner spezielle faelle nachrechnet.

      Hallo Falzo,

      stimme mit deinen Erklärungen völlig überein. Habe jedoch einmal zum Ausdruck gebracht, dass die Berechnung nur eine Option ist und in gewisser Weise die Neugier befriedigt ob man eventuell Geld zurück bekommt oder nachzahlen wird müssen.

      Das hat mir allerdings einigen Ärger mit einem Forumnutzer eingebracht, der anderer Meinung ist und noch hinzufügte, dass ich wohl nur meine Postingzahl erhöhen möchte.

      Noch schönen Sonntag.

      MfG
      W800

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        #4
        AW: Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen

        Zitat von W800 Beitrag anzeigen
        Das hat mir allerdings einigen Ärger mit einem Forumnutzer eingebracht, der anderer Meinung ist und noch hinzufügte, dass ich wohl nur meine Postingzahl erhöhen möchte.
        Ich bin halt der Auffassung, dass man vor dem Verfassen von Beiträgen das Gehirn einschalten sollte, das gilt bei den Fragenden wie bei den Antwortenden. Daher halte ich es weiterhin für Blödsinn, einem Fragesteller das Übermitteln einer Erklärung zu empfehlen, wo für beide Ehepartner eine mittelbare Begünstigung bei Riester erklärt wird, ein Fall, den das Einkommensteuerrecht offensichtlich nicht kennt.
        Das hat nichts mit der hier dargestellten Fallkonstellation zu tun.

        Und bitte verschweige der Herr oder die Dame nicht, wer hier angefangen hat, den anderen mit ellenlangen Texten vollzusülzen, wieviel hochkompetente Finanzbeamte er in seinem/ihrem Bekanntenkreis habe, etc. pp.

        Und da der Hinweis auf einen Erhöhen der Postingzahl anscheinend bisher weder emotional noch intellektuell verarbeitet wurde: Das war eine Spitze, weil ein gewisser User diesen Vorwurf kurz vorher jemand anderem gemacht hatte.

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          #5
          AW: Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen

          Zitat von neysee Beitrag anzeigen
          Ich bin halt der Auffassung, dass man vor dem Verfassen von Beiträgen das Gehirn einschalten sollte, das gilt bei den Fragenden wie bei den Antwortenden. Daher halte ich es weiterhin für Blödsinn, einem Fragesteller das Übermitteln einer Erklärung zu empfehlen, wo für beide Ehepartner eine mittelbare Begünstigung bei Riester erklärt wird, ein Fall, den das Einkommensteuerrecht offensichtlich nicht kennt.
          Das hat nichts mit der hier dargestellten Fallkonstellation zu tun.

          Und bitte verschweige der Herr oder die Dame nicht, wer hier angefangen hat, den anderen mit ellenlangen Texten vollzusülzen, wieviel hochkompetente Finanzbeamte er in seinem/ihrem Bekanntenkreis habe, etc. pp.

          Und da der Hinweis auf einen Erhöhen der Postingzahl anscheinend bisher weder emotional noch intellektuell verarbeitet wurde: Das war eine Spitze, weil ein gewisser User diesen Vorwurf kurz vorher jemand anderem gemacht hatte.

          Hallo neysee,

          habe das provoziert um zu sehen ob die Hüter des Forums stets präsent sind. Wie Recht ich hatte. Allerdings hat das Forum auch einen gewissen Unterhaltungswert.

          Bezüglich Übermittlung von Steuerfällen an die Finanzbehörden mit Fehlern die bei der Steuerberechnung angezeigt werden, schmeißt das Berechnungsmodul das selbst mit einem Textbaustein zu, der jeweils abschließend zu den Abbruchhinweisen steht aber von den meisten Fragestellern unterschlagen wird.

          Er lautet: Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden übermittelt werden.

          Hier ein Beispiel von mehreren:

          Hallo Zusammen,

          wie alle Jahre sitze ich jetzt über die Steuererklärung. Habe jetzt alles eingegeben und die Plausibilitätsprüfung durchgeführt, alles ok, aber leider kommt bei der Steuerberechnung folgender Text:

          >>>AHW Abbruch-Hinweise
          Die Eintragungen zu den Versorgungsbezügen sind unvollständig. Neben dem Kalenderjahr des Beginns des Versorgungsbezuges sind die entsprechenden Bezüge einzutragen.

          DHW Dokumentations-Hinweise
          Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
          Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt.
          Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden übermittelt werden.<<<

          Kann mir vielleicht irgendeiner hier weiterhelfen,das wäre echt super, ich weiß mit dem ersten kommentar nix anzufangen?

          LG
          aniroc


          Dem ist nichts hinzuzufügen.

          MfG
          W800

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            #6
            AW: Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen

            Zitat von W800 Beitrag anzeigen
            habe das provoziert um zu sehen ob die Hüter des Forums stets präsent sind. Wie Recht ich hatte. Allerdings hat das Forum auch einen gewissen Unterhaltungswert.
            Sagt der, der sich hier selber besonders gerne als Oberlehrer aufspielt.

            Was mir der üblich wirre Rest sagen soll, ist mir mal wieder unklar. Wenn die Fragesteller Informationen unterschlagen, muss ich auch nicht mehr lesen, wenn sie gegeben werden?

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