Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Verlustfeststellung als Student

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Verlustfeststellung als Student

    Hallo Leute,

    Ich habe von Februar 2011 bis Februar 2016 mein Bachelor- und Masterstudium abgeschlossen. Im Jahr 2012 habe ich als Werkstudent 3000 Euro verdient und dabei noch 300 Euro an Steuer gezahlt, die ich gerne zurückholen würde.

    Bis heute habe ich noch keine einzige Steuererklärung abgegeben. Ich habe aber gelesen, dass man mit einem Verlustvortrag nachträglich die Kosten des Studiums beim gegen Steuer absetzen kann. Ich arbeite dieses Jahr seit August und plane daher im Jahr 2017 die Steuererklärung von 2013 bis 2016 zusammen mit dem Verlustvortrag abgeben.

    Frage 1:
    Kann ich noch mein 300 Euro von 2012 zurückholen, oder soll ich es lieber nicht machen, da ich ja sonst den Verlustvortrag für das nächste Jahr nicht mehr machen kann? Denn soweit ich weiß gilt diese Sonderregelung nur, wenn man noch KEIN Einkommensteuerbescheid bekommen hat.

    Frage 2:
    Falls die Antwort auf die vorherige Frage "Ja" lautet, kann ich mit der Steuererklärung von 2012 die 300 Euro zurückholen und für 2013,2014 und 2015 nachträglich ein Verlustvortrag feststellen lassen?

    Quelle:
    https://www.lohnsteuer-kompakt.de/st...eltend-machen/

    Zitat:
    "Aktuell hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass für die Verlustfestellung eine Verjährungsfrist von 7 Jahren gilt – vorausgesetzt ein Einkommensteuerbescheid ist für das Verlustentstehungsjahr nicht ergangen und kann nicht mehr erlassen werden. Auch wenn im Fall der Antragsveranlagung eine Steuererklärung nur bis zu 4 Jahre rückwirkend möglich ist, so kann doch ein Antrag auf nachträgliche Verlustfeststellung bis zu 7 Jahre rückwirkend gestellt werden."

    Mein lokaler Berater hielt es für sinnlos ein Verlustvortrag zu machen. Deshalb bitte ich hier um Hilfe.

    Grüße

    #2
    AW: Verlustfeststellung als Student

    Hallo,

    Steuererklärung für 2012 kannst du machen

    Zitat: Mein lokaler Berater hielt es für sinnlos ein Verlustvortrag zu machen. Deshalb bitte ich hier um Hilfe.

    Er wird das wohl durchgespielt haben.
    Erwartest du, dass dir hier jemand deine Steuererklärung macht?
    Gib einfach deine Daten für die jeweiligen Jahre ein und lass es berechnen.


    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Verlustfeststellung als Student

      Niemand hindert dich, für die Jahre 2012 bis 2015 bereits jetzt Steuererklärungen mit Antrag auf Verlustfeststellung oder nur letztere einzureichen, für das Jahr 2012 muss das wegen der 2012 bezahlten Lohnsteuer sogar noch vor Jahresende erfolgen.
      Was das Zuwarten bis 2017 bringen soll, erschließt sich mir nicht.

      Auch wenn das kein Problem von ElsterFormular ist, es wurde hier gefühlt schon 1000-mal geschrieben:

      Die Kosten des Masterstudiums sind nach der Gesetzeslage Werbungskosten, weil es sich um ein Zweitstudium handelt.

      Wenn du die Kosten deines Erststudiums ebenfalls als Werbungskosten geltend machen willst, wird das Finanzamt dem nicht entsprechen können, aber insoweit nur vorläufige Bescheide erlassen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      Lädt...
      X