Hallo Leute,
Ich habe von Februar 2011 bis Februar 2016 mein Bachelor- und Masterstudium abgeschlossen. Im Jahr 2012 habe ich als Werkstudent 3000 Euro verdient und dabei noch 300 Euro an Steuer gezahlt, die ich gerne zurückholen würde.
Bis heute habe ich noch keine einzige Steuererklärung abgegeben. Ich habe aber gelesen, dass man mit einem Verlustvortrag nachträglich die Kosten des Studiums beim gegen Steuer absetzen kann. Ich arbeite dieses Jahr seit August und plane daher im Jahr 2017 die Steuererklärung von 2013 bis 2016 zusammen mit dem Verlustvortrag abgeben.
Frage 1:
Kann ich noch mein 300 Euro von 2012 zurückholen, oder soll ich es lieber nicht machen, da ich ja sonst den Verlustvortrag für das nächste Jahr nicht mehr machen kann? Denn soweit ich weiß gilt diese Sonderregelung nur, wenn man noch KEIN Einkommensteuerbescheid bekommen hat.
Frage 2:
Falls die Antwort auf die vorherige Frage "Ja" lautet, kann ich mit der Steuererklärung von 2012 die 300 Euro zurückholen und für 2013,2014 und 2015 nachträglich ein Verlustvortrag feststellen lassen?
Quelle:
https://www.lohnsteuer-kompakt.de/st...eltend-machen/
Zitat:
"Aktuell hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass für die Verlustfestellung eine Verjährungsfrist von 7 Jahren gilt – vorausgesetzt ein Einkommensteuerbescheid ist für das Verlustentstehungsjahr nicht ergangen und kann nicht mehr erlassen werden. Auch wenn im Fall der Antragsveranlagung eine Steuererklärung nur bis zu 4 Jahre rückwirkend möglich ist, so kann doch ein Antrag auf nachträgliche Verlustfeststellung bis zu 7 Jahre rückwirkend gestellt werden."
Mein lokaler Berater hielt es für sinnlos ein Verlustvortrag zu machen. Deshalb bitte ich hier um Hilfe.
Grüße
Ich habe von Februar 2011 bis Februar 2016 mein Bachelor- und Masterstudium abgeschlossen. Im Jahr 2012 habe ich als Werkstudent 3000 Euro verdient und dabei noch 300 Euro an Steuer gezahlt, die ich gerne zurückholen würde.
Bis heute habe ich noch keine einzige Steuererklärung abgegeben. Ich habe aber gelesen, dass man mit einem Verlustvortrag nachträglich die Kosten des Studiums beim gegen Steuer absetzen kann. Ich arbeite dieses Jahr seit August und plane daher im Jahr 2017 die Steuererklärung von 2013 bis 2016 zusammen mit dem Verlustvortrag abgeben.
Frage 1:
Kann ich noch mein 300 Euro von 2012 zurückholen, oder soll ich es lieber nicht machen, da ich ja sonst den Verlustvortrag für das nächste Jahr nicht mehr machen kann? Denn soweit ich weiß gilt diese Sonderregelung nur, wenn man noch KEIN Einkommensteuerbescheid bekommen hat.
Frage 2:
Falls die Antwort auf die vorherige Frage "Ja" lautet, kann ich mit der Steuererklärung von 2012 die 300 Euro zurückholen und für 2013,2014 und 2015 nachträglich ein Verlustvortrag feststellen lassen?
Quelle:
https://www.lohnsteuer-kompakt.de/st...eltend-machen/
Zitat:
"Aktuell hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass für die Verlustfestellung eine Verjährungsfrist von 7 Jahren gilt – vorausgesetzt ein Einkommensteuerbescheid ist für das Verlustentstehungsjahr nicht ergangen und kann nicht mehr erlassen werden. Auch wenn im Fall der Antragsveranlagung eine Steuererklärung nur bis zu 4 Jahre rückwirkend möglich ist, so kann doch ein Antrag auf nachträgliche Verlustfeststellung bis zu 7 Jahre rückwirkend gestellt werden."
Mein lokaler Berater hielt es für sinnlos ein Verlustvortrag zu machen. Deshalb bitte ich hier um Hilfe.
Grüße
Kommentar