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Kirchensteuer verdoppelt

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Kirchensteuer verdoppelt

    Hallo,

    ich wette die 1.206,49 Euro stehen bei deiner Frau gar nicht in der Lohnsteuerbescheinigung, ergo darfst du sie dort auch nicht eintragen (die Lohnsteuerbescheinigungen sind - in der Regel - unverändert zu übernehmen).

    Stefan

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  • schiedsmann
    hat ein Thema erstellt Kirchensteuer verdoppelt.

    Kirchensteuer verdoppelt

    Meine Frau und ich werden zusammen veranlagt. Ich zahle Kirchensteuer, meine Frau ist konfessionslos und zahlt von ihrem Einkommen keine Kirchensteuer.
    In Zeile 42 des Hauptformulars habe ich also nur meine Kirchensteuer eingetragen (aufgerundet: 1.207). In meiner Anlage N unter 6. habe ich meine Kirchensteuer (1.206,49) und unter 7. für meine Ehefrau 0,00 angegeben. In der Anlage N meiner Ehefrau heißt es dementsprechend umgekehrt unter 6.: 0,00 und unter 7.: 1.206,49.
    Bei der Prüfung moniert das Programm nunmehr permanent die Angabe in Zeile 42 des Hauptformulars, dort müssten mindestens 2.412.98, bzw. 2413, angegeben werden und setzt die Arbeit nicht fort, wenn ich das nicht umändere. Ich habe es dann versuchsweise abgeändert, nunmehr erklärt es das Formular sei fehlerfrei und arbeitete weiter.
    Der Betrag in Zeile 42 muss aber lauten 1.207, denn nur der Betrag wurde abgeführt. Meines Erachtens liegt hier ein Fehler des Programms vor, das Ziffer 6 meiner Anlage N und Ziffer 7 der Anlage N meiner Ehefrau unzulässigerweise addiert und so die allein von mir abgeführte Kirchensteuer zweimal angesetzt hat.
    Kann mir jemand raten, was da zu machen ist, ich möchte das Formular nicht mit dem eindeutig überhöhten Kirchensteuerbtrag in Zeile 42 absenden.
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