Hallo an alle
Nach stundenlanger Recherche konnte ich leider keine eindeutige Antwort auf die oben gestellte Frage finden, da sich oftmals Aussagen zu diese Thematik einfach wiedersprechen. Es geht um die Anlage N der Steuererklärung.
Meine Situation:
Ich habe 2015 in Berlin gearbeitet und auch dort gelebt. Vom 01.04.2015 bis 01.08.2015 (also 4 Monate) wurde ich im Rahmen eines Trainee nach Frankfurt am Main angeordnet bzw. versetzt. Danach habe ich wieder in Berlin gearbeitet. Ich habe dort während dieser Zeit eine Wohnung bezogen, die vom Arbeitgeber bezahlt wurde. Ich musste lediglich meine Verpflegungskosten (also Essen etc.) selbst tragen. Weiterhin hat mir der Arbeitgeber alle zwei Wochen eine Fahrt nach Berlin und zurück bezahlt.
1. Da die Kosten für die Wohnung vom Arbeitgeber getragen wurden, kann ich diese auch nicht von der Steuer absetzen lassen. Das ist klar. Anders jedoch bei den Verpfelegungsmehraufwendungen. Diese kann ich für die Dauer von max. 3 Monaten mit 24€/Tag (bzw. 12 €/Tag) von der Steuer absetzen lassen. Jedoch ist mir nicht klar wo ich die Tage der Abwesenheit eintrage. Bei Auswärtstätigkeit (Zeilen 52-54) oder bei doppelter Haushaltsführung (Zeilen 81-82)..?
2. Dann stellt sich mir noch die Frage, ob ich auch die wöchentlichen Heimfahrten ansetzen darf (Zeile 74). Zwar wurden diese ebenfalls vom Arbeitgeber getragen, allerdings habe ich im Buch " Einkommenssteuererklärung 2015" nach [Dittmann/Haderer/Happe] folgendes Statement gelesen:
"In den Zeilen 74–77 tragen Sie die Kosten für eine Familienheimfahrt wöchentlich ein, soweit Sie diese tatsächlich durchgeführt haben. Wenn Sie nicht behindert sind, erhalten Sie, unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel, eine Entfernungspauschale von 0,30 EUR je Entfernungskilometer (Zeile 74). Diese Pauschale steht Ihnen auch zu, wenn Sie keine Kosten hatten (Ausnahme: Sammelbeförderung oder Firmenwagennutzung)..."
Demnach kann ich also die wöchentlichen Heimfahrten von der Steuer absetzen lassen, auch wenn diese vollständig vom Arbeitgeber bezahlt wurden! Dies erscheint mir jedoch als "zu schön um wahr zu sein". Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht und kann diese Tatsache bestätigen.
Danke schon mal im voraus fürs Bemühen
Nach stundenlanger Recherche konnte ich leider keine eindeutige Antwort auf die oben gestellte Frage finden, da sich oftmals Aussagen zu diese Thematik einfach wiedersprechen. Es geht um die Anlage N der Steuererklärung.
Meine Situation:
Ich habe 2015 in Berlin gearbeitet und auch dort gelebt. Vom 01.04.2015 bis 01.08.2015 (also 4 Monate) wurde ich im Rahmen eines Trainee nach Frankfurt am Main angeordnet bzw. versetzt. Danach habe ich wieder in Berlin gearbeitet. Ich habe dort während dieser Zeit eine Wohnung bezogen, die vom Arbeitgeber bezahlt wurde. Ich musste lediglich meine Verpflegungskosten (also Essen etc.) selbst tragen. Weiterhin hat mir der Arbeitgeber alle zwei Wochen eine Fahrt nach Berlin und zurück bezahlt.
1. Da die Kosten für die Wohnung vom Arbeitgeber getragen wurden, kann ich diese auch nicht von der Steuer absetzen lassen. Das ist klar. Anders jedoch bei den Verpfelegungsmehraufwendungen. Diese kann ich für die Dauer von max. 3 Monaten mit 24€/Tag (bzw. 12 €/Tag) von der Steuer absetzen lassen. Jedoch ist mir nicht klar wo ich die Tage der Abwesenheit eintrage. Bei Auswärtstätigkeit (Zeilen 52-54) oder bei doppelter Haushaltsführung (Zeilen 81-82)..?
2. Dann stellt sich mir noch die Frage, ob ich auch die wöchentlichen Heimfahrten ansetzen darf (Zeile 74). Zwar wurden diese ebenfalls vom Arbeitgeber getragen, allerdings habe ich im Buch " Einkommenssteuererklärung 2015" nach [Dittmann/Haderer/Happe] folgendes Statement gelesen:
"In den Zeilen 74–77 tragen Sie die Kosten für eine Familienheimfahrt wöchentlich ein, soweit Sie diese tatsächlich durchgeführt haben. Wenn Sie nicht behindert sind, erhalten Sie, unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel, eine Entfernungspauschale von 0,30 EUR je Entfernungskilometer (Zeile 74). Diese Pauschale steht Ihnen auch zu, wenn Sie keine Kosten hatten (Ausnahme: Sammelbeförderung oder Firmenwagennutzung)..."
Demnach kann ich also die wöchentlichen Heimfahrten von der Steuer absetzen lassen, auch wenn diese vollständig vom Arbeitgeber bezahlt wurden! Dies erscheint mir jedoch als "zu schön um wahr zu sein". Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht und kann diese Tatsache bestätigen.
Danke schon mal im voraus fürs Bemühen
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