Hallo,
die Elster-Berechnung bei Kapitalerträgen bringt mich gerade etwas ins Grübeln:
Erklärt laut KAP wurden Kapitalerträge von 3500 €, von denen 444 € Kapitalertragsteuer
bereits von den Banken einbehalten wurden (Zeilen 7, 12, 47-50), da der Freibetrag nicht
voll ausgeschöpft wurde. Zusätzlich noch Verluste laut Verlustbescheinigung (Zeile 10)
in Höhe von 1777 €. Ergibt nach Adam Riese noch zu versteuernde Erträge von
3500€-1777€-1602€(Sparerpauschbetrag) = 121€. Soweit so gut und richtig, werden
bei der Elsterberechnung auch ausgewiesen als: Einkünfte aus Kapitalvermögen
i.S.d. § 32d Abs.1 EStG
Bei der Berechnung der Steuer darauf steht allerdings ein Wert von 0. Gleichzeitig wird
die zu erstattende KESt. mit 444€ festgesetzt. Das kann doch irgendwie nicht sein?
Grüße
Gerd
die Elster-Berechnung bei Kapitalerträgen bringt mich gerade etwas ins Grübeln:
Erklärt laut KAP wurden Kapitalerträge von 3500 €, von denen 444 € Kapitalertragsteuer
bereits von den Banken einbehalten wurden (Zeilen 7, 12, 47-50), da der Freibetrag nicht
voll ausgeschöpft wurde. Zusätzlich noch Verluste laut Verlustbescheinigung (Zeile 10)
in Höhe von 1777 €. Ergibt nach Adam Riese noch zu versteuernde Erträge von
3500€-1777€-1602€(Sparerpauschbetrag) = 121€. Soweit so gut und richtig, werden
bei der Elsterberechnung auch ausgewiesen als: Einkünfte aus Kapitalvermögen
i.S.d. § 32d Abs.1 EStG
Bei der Berechnung der Steuer darauf steht allerdings ein Wert von 0. Gleichzeitig wird
die zu erstattende KESt. mit 444€ festgesetzt. Das kann doch irgendwie nicht sein?
Grüße
Gerd
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