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Kapitalertragsteuerberechnung nach Geltendmachung von Verlusten

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    #16
    AW: Kapitalertragsteuerberechnung nach Geltendmachung von Verlusten

    So, ich habe jetzt meinen Steuerbescheid von 2014 gecheckt: auf die 15 EUR wurden keine Steuern festgesetzt.

    Das Einzige was mir noch eingefallen wäre: Nebeneinkünfte (von denen keine geltend gemacht wurden) sind bis 410 EUR steuerfrei. Diese Steuerfreiheit galt früher auch für Zinsen und Dividenden. Das wurde aber zu 2014 abgeschafft, sollte sich also in einem Bescheid von 2014 nicht mehr auswirken.

    Ich bin wirklich ratlos.

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      #17
      AW: Kapitalertragsteuerberechnung nach Geltendmachung von Verlusten

      Hallo,

      liegt dein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag?
      Du hast dazu keine Angaben gemacht

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #18
        AW: Kapitalertragsteuerberechnung nach Geltendmachung von Verlusten

        Nein, natürlich nicht, sonst wär's ja auch zu einfach.

        - - - Aktualisiert - - -

        Und bevor noch jemand auf die Idee kommt: nein, ich habe auch keinen Verlustvortrag!

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          #19
          AW: Kapitalertragsteuerberechnung nach Geltendmachung von Verlusten

          Hallo Gerd,

          ich merke langsam, dass du dich recht gut auskennst (etwa die 410-Euro-Sache - der sogenannte Härteausgleich -, kennen wohl viele gar nicht). Daher entschuldige bitte manche Nachfrage, wir wissen halt am Anfang nicht wie viel der Fragesteller weiß.
          Außerdem machen auch Profis manchmal ganz dumme Fehler (Betrag eine Zeile zu tief eintragen etc.), und die sieht man selbst oft auch beim x'ten mal Überprüfen nicht. Wenn ich das Formular vor mir liegen hätte wüsste ich vielleicht sofort die Lösung, wer weiß?


          Nächste Idee: Kannst du Elster mal ohne die Anlage KAP der Ehefrau berechnen lassen (ja, das geht, die grüne Fehlermeldung kannst du übergehen). Vielleicht die des Ehemannes auch mal löschen* und dann neu ausfüllen. Wie sieht es dann aus?

          *wirklich löschen, also nicht nur die Eintragungen, sondern die ganze Anlage


          >>>Nein, natürlich nicht, sonst wär's ja auch zu einfach.

          Nee, selbst dann wäre die Steuer nicht Null (wohlgemerkt, bei Antrag Zeile 5, dann laufen die Kapitaleinkünfte nämlich völlig getrennt, ist zwar unklug das so abzugeben, aber möglich).


          >>>Und bevor noch jemand auf die Idee kommt: nein, ich habe auch keinen Verlustvortrag!

          Gute Idee, hätte von mir sein können - leider gleich wieder eine Sackgasse.

          Stefan

          PS: Eigentlich solltest du dich ja freuen, der Fehler ist ja zu deinen Gunsten. Aber mich interessiert natürlich auch woran es liegt.
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #20
            AW: Kapitalertragsteuerberechnung nach Geltendmachung von Verlusten

            Zitat von Geduld Beitrag anzeigen
            Nein 50 (bereits angerechnete ausl. Steuer), 51 (noch nicht verr. ausl. Steuer) ist leer.
            Ich habe es auch nachgestellt:
            Z5: x
            Z7: 3500
            Z10: 1777
            Z12: 0 (???)
            Z13: 0
            Z47: 444
            Z48: 24,42
            Elfo rechnet richtig:
            zu versteuern nach § 32 d Abs. 1 EStG. . . . . . . . . . 121 . . . . . . . . . . . . . . . . 30

            Aber die Ursache ist Zeile 50.
            Mit Zeile 50: >=30 (!)
            zu versteuern nach § 32 d Abs. 1 EStG. . . . . . . . . . 121 . . . . . . . . . . . . . . . . 0
            Ergänzung Die AbgSt berechnet sich dann: ABRUNDEN((121-4*30)*0.25)=0

            Nach der Logik hat die Bank zwar "durch das Kreditinstitut angerechnete ausländische Steuer" in Zeile 50 bescheinigt, aber tatsächlich nicht verrechnet und somit zuviel AbgSt abgeführt.
            Zuletzt geändert von Kent; 12.10.2016, 22:22. Grund: Ergänzung
            mfg. - Kent

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              #21
              AW: Kapitalertragsteuerberechnung nach Geltendmachung von Verlusten

              Des Rätsel Lösung ist der Eintrag in Zeile 50 in Höhe von 30,50 €.

              Aus den genannten Zahlen lassen sich im Übrigen zwei Sachen ableiten:
              1) seitens der Bank wurde der Sparerfreibetrag voll ausgeschöpft
              2) es wurde seitens der Bank anzurechnende ausl. Steuer in Höhe von 30,50 € berücksichtigt.

              3.500 - 1.602 = 1.898 x 25% = 474,5 - 30,5 = einbehaltene KEST 444
              Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 13.10.2016, 07:16.
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
              ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                #22
                AW: Kapitalertragsteuerberechnung nach Geltendmachung von Verlusten

                Argh, ihr seid meine Helden :-)

                Ich hatte "Angerechnete Ausländische Steuern" so interpretiert, als wären sie schon auf die KESt angerechnet worden,
                aber genau das ist nicht der Fall. Ich habe meine Abrechnungen überprüft: ausländische Quellensteuer wurde
                abgeführt, als Grundlage für die KESt wurde aber trotzdem die Bruttodividende genommen. Damit ist die Rechnung von
                Kent nachvollziehbar.

                Zu Beamtenschweiß' Rechnung: ich muß Dich enttäuschen, das ist nur Zufall. In Wirklichkeit ist alles etwas komplizierter,
                da mehrere Banken involviert sind, die angerechnete ausl. Steuer ist höher als die 30,50€ und der Freibetrag wurde auch
                nicht komplett ausgeschöpft.

                Aber auf jeden Fall bin ich begeistert wie ihr darauf gekommen seid.

                Grüße
                Gerd

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