AW: Kapitalertragsteuerberechnung nach Geltendmachung von Verlusten
So, ich habe jetzt meinen Steuerbescheid von 2014 gecheckt: auf die 15 EUR wurden keine Steuern festgesetzt.
Das Einzige was mir noch eingefallen wäre: Nebeneinkünfte (von denen keine geltend gemacht wurden) sind bis 410 EUR steuerfrei. Diese Steuerfreiheit galt früher auch für Zinsen und Dividenden. Das wurde aber zu 2014 abgeschafft, sollte sich also in einem Bescheid von 2014 nicht mehr auswirken.
Ich bin wirklich ratlos.
So, ich habe jetzt meinen Steuerbescheid von 2014 gecheckt: auf die 15 EUR wurden keine Steuern festgesetzt.
Das Einzige was mir noch eingefallen wäre: Nebeneinkünfte (von denen keine geltend gemacht wurden) sind bis 410 EUR steuerfrei. Diese Steuerfreiheit galt früher auch für Zinsen und Dividenden. Das wurde aber zu 2014 abgeschafft, sollte sich also in einem Bescheid von 2014 nicht mehr auswirken.
Ich bin wirklich ratlos.
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