Hallo,
ich habe gerade die Einkommenssteuererklärung für meine Tochter mit Elster gemacht. Sie ist allein erziehend mit Kind und hat sich Mitte 2009 erst vom Vater des Kindes getrennt. Bis dahin bestand ein gemeinsamer Haushalt.
Ich kann keine Fehler auf der Anlage Kind finden.
Trotzdem erhalte ich den Abbruch-Hinweis:
Überprüfen Sie bitte die Einträge auf der Anlage Kind, zB. Zeiträume oder Höhe des erhaltenen Kindergeldes oder Angaben zum Kindschaftsverhältnis.
Viel kann man doch eigentlich nicht falsch machen........... Erhaltenes Kindergeld habe ich die Gesamtsumme genommen (1968 €), beim Kindschaftsverhältnis steht in Zeile 9 meine Tochter, in Zeile 10 der Vater des Kindes...
Gruß
Jens
ich habe gerade die Einkommenssteuererklärung für meine Tochter mit Elster gemacht. Sie ist allein erziehend mit Kind und hat sich Mitte 2009 erst vom Vater des Kindes getrennt. Bis dahin bestand ein gemeinsamer Haushalt.
Ich kann keine Fehler auf der Anlage Kind finden.
Trotzdem erhalte ich den Abbruch-Hinweis:
Überprüfen Sie bitte die Einträge auf der Anlage Kind, zB. Zeiträume oder Höhe des erhaltenen Kindergeldes oder Angaben zum Kindschaftsverhältnis.
Viel kann man doch eigentlich nicht falsch machen........... Erhaltenes Kindergeld habe ich die Gesamtsumme genommen (1968 €), beim Kindschaftsverhältnis steht in Zeile 9 meine Tochter, in Zeile 10 der Vater des Kindes...
Gruß
Jens
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