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UStVA: Innergemeinschaftlicher Erwerb Netto- und Brutto-Rechnung

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    UStVA: Innergemeinschaftlicher Erwerb Netto- und Brutto-Rechnung

    Moin,

    habe zwei Fragen zum innergemeinschaftlichen Erwerb:

    1)
    Ich habe eine Netto-Rechnung aus NL 80,55 Euro erhalten. Ich trage im Feld 89 die 80 Euro ein (volle Euro). Steuer wird berechnet: 15,20 Euro.

    Als abziehbaren Vorsteuerbetrag Feld 61 trage ich 15,20 Euro ein oder 19% von 80,55 Euro = 15,30 Euro ???

    2)
    Ich habe eine Brutto-Rechnung aus NL erhalten, weil ich vergessen habe meine UStID anzugeben. Soweit ich weiß bin ich nun nicht mehr zum Vorsteuerabzug berechtigt. Wie trage ich das ganze in Elster ein?

    Danke!

    #2
    AW: UStVA: Innergemeinschaftlicher Erwerb Netto- und Brutto-Rechnung

    Hallo vegamedia,

    wenn du mit den Kennziffern die Umsatzsteuer-Voranmeldung meinst ist das korrekt.
    die Vorsteuer aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb sollte mit der abzuführenden Steuer identisch sein.

    Da du ja auch korrekten innergemeinschaftlichen Erwerb hast -> gib doch dem Geschäftspartner aus Holland die UStId
    dann kann er dir doch eine korrigierte Rechnung machen.

    Tschüß

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      #3
      AW: UStVA: Innergemeinschaftlicher Erwerb Netto- und Brutto-Rechnung

      Vielen Dank für Deine Antwort. OK dann trage ich bei beiden 15,20 Euro ein und es hebt sich auf.

      Bin gerade dabei eine korrigierte Rechnung anzufordern. Großes Unternehmen. Die bewegen sich langsam ;-)

      Kommentar


        #4
        AW: UStVA: Innergemeinschaftlicher Erwerb Netto- und Brutto-Rechnung

        Hallo vegamedia,

        sollte aber letztendlich für deinen Geschäftspartner auch einfacher zu verbuchen sein -> als innergemeinschaftliche Lieferung.

        Tschüß

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