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Werbekosten nachreichen // Anschaffungen absetzen als Student

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    Werbekosten nachreichen // Anschaffungen absetzen als Student

    Hallo, zwei Fragen:

    Ich habe meine Einkommenssteuererklärung für 2015 eingereicht. Jetzt kam dies zurück, da ich die Lohnsteuerbescheinigung vergessen habe beizulegen (hab im im Jahr 2015 Lohnsteuer gezahlt, da ich fälschlicherweise in der Steuerklasse 6 eingetragen war; betrifft 450€ Nebenjob neben Studium). Dies trifft sich mehr oder weniger gut, da mir folgendes in den Sinn kam: Ich studiere und muss von meinem Wohnort zu meinem Studienort pendeln (hin und zurück zusammen ca. 120km). Kann ich dies in den Werbungskosten als Student geltend machen? Auch im nachhinein, obwohl ich meine Erklärung bereits abgegeben habe (wurde den Antrag dann gleich mit der fehlenden Lohnsteuerbescheinigung nachreichen)? Beläuft sich der Betrag weiterhin auf 0,30€/km? Gibt es einen Maximal-Betrag (zweite Ausbildung)?

    Zweite Frage: Das Studium ist derzeit meine zweite Ausbildung (vorherige erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung). Wie beläuft sich das Absetzen von Gerätschaften wie Laptop, etc für das Studium? Ich studiere einen Informatik-Studiengang, daher sollte die anerkannte Nutzung über die 50/50-Regelung hinausgehen (wie ist es möglich das Gerät als Arbeitsmittel, also mit 90%, beim Finanzamt anzugeben? Da ich einen Informatik-Studiengang belege ist dieser tatsächlich für das Studium unerlässlich).
    Ich habe verschiedene Sachen gelesen, davon dass man es durch die Zweitausbildung als Werbekosten absetzen kann, bis hin zu max. 6000€/Jahr über Sonderausgaben.
    Wenn das Gerät beispielsweise 3000€ kostet, erfolgt ja (da es mehr als 410€ sind) die Absetzung über 3 Jahre (1000€/Jahr). Ist dies tatsächlich so möglich, obwohl man keine Lohnsteuer zahlt und nur einen 450€ Nebenjob hat? Wenn ja, "beißt" sich dies mit der ersten Frage - wenn ich meine Fahrtkosten geltend mache? Also werde diese Beträge irgendwie gegeneinander gerechnet, oder sind die Werbekosten in unbegrenzter Höhe absetzbar?

    #2
    AW: Werbekosten nachreichen // Anschaffungen absetzen als Student

    Solang Du noch keinen Bescheid hast kannst Du immer Angaben nachreichen. Mit ElsterFormular haben Deine Fragen aber nix zu tun!

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