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Arbeitnehmerpauschbetrag bei Arbeitslohn unter 1000,00 € / Jahr

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    Arbeitnehmerpauschbetrag bei Arbeitslohn unter 1000,00 € / Jahr

    Hallo zusammen,

    meine Frage lautet - wie bereits oben im Thema angeschnitten: Greift der Arbeitnehmerpauschbetrag auch bei einem Arbeitslohn von nur 510,00 € pro JAHR?

    Ich habe nämlich folgendes Problem mit meiner Steuerfestsetzung:

    Bruttoarbeitslohn (studentischer Nebenjob) 510
    ab Werbungskosten
    Entfernungspauschale 144
    Aufwendungen für Arbeitsmittel 350
    Fortbildungskosten 150
    übrige Werbungskosten 85
    = -219

    Müsste hier nicht der Pauschbetrag (da ich nur Angaben unter 1000 € gemacht habe) abgezogen werden und somit ein Verlustvortrag von 729 € enstehen?

    Auf diese Aussage bin ich zwar gestoßen (leider weiß ich nicht wie man zitiert o.O), leider finde ich dazu nirgends eine Quelle.

    'jeder der Arbeitnehmereinkommen über 1000 Euro hat bekommt den Werbungskostenpauschbetrag von 1000 Euro egal ob er überhaupt keine Werbungskosten hat oder eben per Nachweis 850 Euro mit Arbeitsmitteln und Kontoführungsgebühren und Fahrten -Wohnung Arbeitsstätte angibt.'
    von holzgoe 05.08.2016

    Besten Dank im Voraus (ich hoffe im bin hier im richtigen Forum - trotz intensiver Recherche konnte ich in diesem und in anderen Foren leider keine Antwort finden :/ )

    Klausinator
    Zuletzt geändert von Klausinator; 30.10.2016, 17:35.

    #2
    AW: Arbeitnehmerpauschbetrag bei Arbeitslohn unter 1000,00 € / Jahr

    Die 1000 WK hat der Arbeitgeber bereits bei Deinem Lohn berücksichtigt. (siehe Lohnsteuertabelle einfach googlen, bingen o.a.)

    Pauschbeträge führen nie zu einem Verlust!
    Zuletzt geändert von stiller; 30.10.2016, 17:55. Grund: Pauschbeträge
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Arbeitnehmerpauschbetrag bei Arbeitslohn unter 1000,00 € / Jahr

      Danke für die schnelle Antwort.

      Hätte ich die 510 € pro Jahr nicht angegeben (weil ich den Job z. B. nicht angenommen hätte), dann wäre mein Verlustvortrag nicht um die 510 € verringt worden?!
      Zuletzt geändert von Klausinator; 30.10.2016, 18:05.

      Kommentar


        #4
        AW: Arbeitnehmerpauschbetrag bei Arbeitslohn unter 1000,00 € / Jahr

        Zum Nachlesen:

        http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9a.html

        ... die Pauschbeträge nach Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a und Nummer 3 dürfen nur bis zur Höhe der Einnahmen abgezogen werden.

        Mit ElsterFormular hat die Frage nichts zu tun!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Arbeitnehmerpauschbetrag bei Arbeitslohn unter 1000,00 € / Jahr

          Zitat von Klausinator Beitrag anzeigen
          Danke für die schnelle Antwort. Aber bei 510,00 € pro Jahr zahlt man doch keine Lohnsteuer?
          und bekommt auch nix wieder.
          Gruss (S)stiller
          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
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          Kommentar


            #6
            AW: Arbeitnehmerpauschbetrag bei Arbeitslohn unter 1000,00 € / Jahr

            Hätte ich die 510 € pro Jahr nicht angegeben (weil ich den Job z. B. nicht angenommen hätte), ...
            Das ist doch mit Verlaub gesagt, Unsinn. Du hast den Job angenommen und dein Arbeitgeber hat dem Finanzamt elektronisch eine Lohnsteuerbescheinigung übermittelt.

            Diese Einkünfte sind dem Finanzamt bekannt und wären auch dann berücksichtigt worden, wenn du sie bei deiner Einkommensteuererklärung vergessen hättest
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              AW: Arbeitnehmerpauschbetrag bei Arbeitslohn unter 1000,00 € / Jahr

              Zitat von Klausinator Beitrag anzeigen
              Hätte ich die 510 € pro Jahr nicht angegeben (weil ich den Job z. B. nicht angenommen hätte), dann wäre mein Verlustvortrag nicht um die 510 € verringt worden?!
              Dann hättest Du auch keinen Verlustvortrag, oder?

              Ich find übrigens auch folgende Idee nicht schlecht: Du hattest keinen Verlust. Dann ist es doch ok wenn Du keinen Verlustvortrag bekommst. Oder?

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