Hallo zusammen,
meine Frage lautet - wie bereits oben im Thema angeschnitten: Greift der Arbeitnehmerpauschbetrag auch bei einem Arbeitslohn von nur 510,00 € pro JAHR?
Ich habe nämlich folgendes Problem mit meiner Steuerfestsetzung:
Bruttoarbeitslohn (studentischer Nebenjob) 510
ab Werbungskosten
Entfernungspauschale 144
Aufwendungen für Arbeitsmittel 350
Fortbildungskosten 150
übrige Werbungskosten 85
= -219
Müsste hier nicht der Pauschbetrag (da ich nur Angaben unter 1000 € gemacht habe) abgezogen werden und somit ein Verlustvortrag von 729 € enstehen?
Auf diese Aussage bin ich zwar gestoßen (leider weiß ich nicht wie man zitiert o.O), leider finde ich dazu nirgends eine Quelle.
'jeder der Arbeitnehmereinkommen über 1000 Euro hat bekommt den Werbungskostenpauschbetrag von 1000 Euro egal ob er überhaupt keine Werbungskosten hat oder eben per Nachweis 850 Euro mit Arbeitsmitteln und Kontoführungsgebühren und Fahrten -Wohnung Arbeitsstätte angibt.'
von holzgoe 05.08.2016
Besten Dank im Voraus (ich hoffe im bin hier im richtigen Forum - trotz intensiver Recherche konnte ich in diesem und in anderen Foren leider keine Antwort finden :/ )
Klausinator
meine Frage lautet - wie bereits oben im Thema angeschnitten: Greift der Arbeitnehmerpauschbetrag auch bei einem Arbeitslohn von nur 510,00 € pro JAHR?
Ich habe nämlich folgendes Problem mit meiner Steuerfestsetzung:
Bruttoarbeitslohn (studentischer Nebenjob) 510
ab Werbungskosten
Entfernungspauschale 144
Aufwendungen für Arbeitsmittel 350
Fortbildungskosten 150
übrige Werbungskosten 85
= -219
Müsste hier nicht der Pauschbetrag (da ich nur Angaben unter 1000 € gemacht habe) abgezogen werden und somit ein Verlustvortrag von 729 € enstehen?
Auf diese Aussage bin ich zwar gestoßen (leider weiß ich nicht wie man zitiert o.O), leider finde ich dazu nirgends eine Quelle.
'jeder der Arbeitnehmereinkommen über 1000 Euro hat bekommt den Werbungskostenpauschbetrag von 1000 Euro egal ob er überhaupt keine Werbungskosten hat oder eben per Nachweis 850 Euro mit Arbeitsmitteln und Kontoführungsgebühren und Fahrten -Wohnung Arbeitsstätte angibt.'
von holzgoe 05.08.2016
Besten Dank im Voraus (ich hoffe im bin hier im richtigen Forum - trotz intensiver Recherche konnte ich in diesem und in anderen Foren leider keine Antwort finden :/ )
Klausinator
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