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    Kommentarfeld für Hinweis an Finanzamt

    Hi,

    Ich bin auf der Suche nach einem Kommentarfeld, um das Finanzamt auf eine Gesetzesänderung hinzuweisen auf die ich mich gerne berufen würde.

    Leider kann ich kein derartiges Feld im Elster-Formular finden. Habt ihr eine Idee wo ich diese Anmerkung erfassen kann? Kann ich bei der Übermittlung der Daten an das Finanzamt einen Kommentar schreiben?

    Vielen Dank im Voraus !
    Zuletzt geändert von Picard777; 15.06.2022, 13:11. Grund: Rechtschreibung im Betreff korrigiert, damit besser über Suche findbar.

    #2
    AW: Kommentarffeld fuer Hinweis an Finanzamt

    Hallo,

    ein Brief tut es auch

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Kommentarffeld fuer Hinweis an Finanzamt

      Zitat von Knigge1111 Beitrag anzeigen
      Hi,

      Ich bin auf der Suche nach einem Kommentarfeld, um das Finanzamt auf eine Gesetzesänderung hinzuweisen auf die ich mich gerne berufen würde.

      Leider kann ich kein derartiges Feld im Elster-Formular finden. Habt ihr eine Idee wo ich diese Anmerkung erfassen kann? Kann ich bei der Übermittlung der Daten an das Finanzamt einen Kommentar schreiben?

      Vielen Dank im Voraus !
      siehe hier:

      - - - Aktualisiert - - -

      uups, da war wer schneller!
      Angehängte Dateien
      Gruss (S)stiller
      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

      Kommentar


        #4
        AW: Kommentarffeld fuer Hinweis an Finanzamt

        Super - vielen Dank allerseits!

        Kommentar


          #5
          AW: Kommentarffeld fuer Hinweis an Finanzamt

          Nur mal ein kleiner Tipp:
          Auf Gesetzesänderungen braucht man das FA nicht hinzuweisen. Die aktuell gültige Gesetzeslage wird automatisch berücksichtigt.

          Du meinst wohl eher ein neues Urteil welches du auf deinen Fall angewendet haben möchtest.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

          Kommentar


            #6
            AW: Kommentarffeld fuer Hinweis an Finanzamt

            Eine entsprechende Eintragungsmöglichkeit IM ELEKTRONISCHEN FORMULAR wird vermutlich mit den neuen Erklärungsformularen für das Jahr 2017 kommen, denn das am 01.01.2017 in Kraft tretende Modernisierungsgesetz sieht das vor. Das vor kurzem veröffentlichte Muster der Umsatzsteuererklärung 2017 sieht dafür ein Verweisfeld vor, das ebenfalls gerade veröffentlichte Muster der Umsatzsteuererklärung 2016 allerdings nicht, woraus ich spekuliere, dass es in der Einkommensteuererklärung 2016 noch nicht drinnen sein wird.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

            Kommentar


              #7
              AW: Kommentarffeld fuer Hinweis an Finanzamt

              Danke Picard777,
              Ich wollte gerade das Thema neu einspeisen und fand zuvor Deine Info. Der Weg mit dem Begleitschreiben wäre ja wieder das alte Post- bzw. Formularverfahren.
              Jetzt bin ich froh, das das Thema als einfache integrierte digitale Lösung auf dem Weg ist und hoffentlich mit 2017 verfügbar ist.
              Grund:
              Bei meiner Steuererklärung möchte ich dem Bearbeiter vorab gerne Hinweise geben. In der Vergangenheit musste ich stets Widerspruch einlegen, die dann Korrektur, Telefonate und zusätzlichen Wartezeit auslösten.
              Da die Beamten vermutlich aus Zeitdruck die Steuererklärung nach Schema F behandeln, wurden meine Hinweise in den Textfeldern leider nie wirklich wahrgenommen.

              Die Rücksprache mit dem FA-Mitarbeiter diesbezüglich wurde mir heute verweigert, da die den Fall nicht extra anfassen wollen. Immerhin konnte ich das schriftlich zu den Akten geben. Man vermisst aber ebenso diese Kommentarfunktion in Elster Formular und befürwortet diese ausdrücklich.

              Viele Grüße
              Wawa

              Kommentar


                #8
                AW: Kommentarffeld fuer Hinweis an Finanzamt

                Bei meiner Steuererklärung möchte ich dem Bearbeiter vorab gerne Hinweise geben ...
                Es gibt aber nach meiner Erfahrung keine Garantie, dass solche Hinweise gelesen, geschweige denn beachtet werden.

                Nachdem ich bisher meine Spendenbelege immer im Original vorlegen musste, habe ich schon mehrfach im Anschreiben auf Besonderheiten hingewiesen.
                Mal wurden die beachtet, mal aber eben auch nicht. Im Einspruchsverfahren konnte ich mich dann jeweils durchsetzen.

                Daran wird sich meines Erachtens auch bei einer elektronischen Übermittlungsmöglichkeit nichts ändern.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  AW: Kommentarffeld fuer Hinweis an Finanzamt

                  Zitat von Knigge1111 Beitrag anzeigen
                  Ich bin auf der Suche nach einem Kommentarfeld, um das Finanzamt auf eine Gesetzesänderung hinzuweisen auf die ich mich gerne berufen würde.
                  Zeile 76 der Umsatzsteuer-Voranmeldung

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Kommentarffeld fuer Hinweis an Finanzamt

                    Und zur Vollständigkeit: Lohnsteueranmeldung 2017, Anmeldung der Umsatzsteuersondervorauszahlung 2017. Und die ab 2017 gültige Fassung von § 150 Abs. 7 AO lautet wie folgt:

                    Können Steuererklärungen, die nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abgegeben oder nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung übermittelt werden, nach § 155 Absatz 4 Satz 1 zu einer ausschließlich automationsgestützten Steuerfestsetzung führen, ist es dem Steuerpflichtigen zu ermöglichen, Angaben, die nach seiner Auffassung Anlass für eine Bearbeitung durch Amtsträger sind, in einem dafür vorgesehenen Abschnitt oder Datenfeld der Steuererklärung zu machen. Daten, die von mitteilungspflichtigen Stellen nach Maßgabe des § 93c an die Finanzverwaltung übermittelt wurden, gelten als Angaben des Steuerpflichtigen, soweit er nicht in einem dafür vorzusehenden Abschnitt oder Datenfeld der Steuererklärung abweichende Angaben macht.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                    Kommentar


                      #11
                      Mindestens seit 2020 gibt es im Hauptvordruck unter Punkt 9, bzw. Zeile 45 die Möglichkeit eien persönlichen Kommentar an den FianzamtsmitarbeiterIn zu schreiben

                      Kommentar


                        #12
                        Mindestens seit 2020 gibt es im Hauptvordruck unter Punkt 9, bzw. Zeile 45 die Möglichkeit eien persönlichen Kommentar an den FianzamtsmitarbeiterIn zu schreiben
                        Das wissen wir ! Diese Möglichkeit gab es aber in den Formularen für das Jahr 2016 noch nicht.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Zitat von MartinKr Beitrag anzeigen
                          Mindestens seit 2020 gibt es im Hauptvordruck unter Punkt 9, bzw. Zeile 45 die Möglichkeit eien persönlichen Kommentar an den FianzamtsmitarbeiterIn zu schreiben
                          Hallo MartinKr,
                          aber nicht mehr in der Software Elsterformular.

                          Tschüß

                          Kommentar


                            #14
                            "Software Elsterformular" wäre das Programm, das ich mir z.B. für die Einkommenssteuererklärung runterlade?
                            In der Tat bezieht sich meine Aussage auf die Eingabemöglichkeit im Browser unter https://www.elster.de/eportal/meinelster
                            im Formular "Einkommensteuer unbeschränkte Stuerpflicht (EST 1 A)"

                            Kommentar


                              #15
                              Software Elsterformular" wäre das Programm, das ich mir z.B. für die Einkommenssteuererklärung runterlade?
                              Die Windowssoftware ElsterFormular ist ein Programm, das letztmals für das Jahr 2019 u. a. für die Einkommensteuererklärung verfügbar war.

                              Man kann es immer noch downloaden: https://www.elster.de/eportal/infoseite/elsterformular..

                              Ergänzende Angaben zur Steuererklärung konnte man erstmals in den Formularen für das Jahr 2017 machen, der alte Thread hier betrifft

                              aber die Formulare für das Jahr 2016. Dass sich dein Kommentar auf Mein ELSTER bezieht, ist uns hier schon klar.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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