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Übertragung des Freibetrages für Betreung/Erziehung/Ausbildung

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    Übertragung des Freibetrages für Betreung/Erziehung/Ausbildung

    Hallo,
    ich bin alleinerziehend und habe bis jetzt jedes Jahr den halben Freibetrag des Kindsvaters auf mich übertragen lassen. Im Jahr 2009 ist mein Sohn 18 geworden und jetzt bringt Elster immer einen Fehler "keine Steuerberechnung möglich". Aber nach meiner Recherche ist doch zumindest für die Monate, die mein Sohn noch minderjärig war, die Übertragung möglich
    Habe ich da was übersehen?

    #2
    AW: Übertragung des Freibetrages für Betreung/Erziehung/Ausbildung

    was genau steht denn noch alles in der fehlermeldung zur berechnung?

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      #3
      AW: Übertragung des Freibetrages für Betreung/Erziehung/Ausbildung

      Hallo,
      es kam folgender Abbruchhinweis:
      die Übertragung des Freibetrages für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarfs kann nicht maschinell erfolgen

      Mir ist schon klar, dass ich die Steuererklärung trotzdem ans FA senden kann, aber ich würde schon gerne vorab eine Berechnung haben.

      Zumal alle erforderlichen Daten von mir eingegeben wurden. Geburtsdatum, Kindergeldhöhe, Zeitraum vom 1.1.-31.12.2009, keine Einkünfte da Gymnasiumsbesuch.

      Falls jemand weis woran es klemmt - danke im vorraus

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        #4
        AW: Übertragung des Freibetrages für Betreung/Erziehung/Ausbildung

        was haben sie denn beim kindergeld fuer einen betrag eingetragen?
        haben sie bei ausbildung fuer die zeit ab dem 18. geburtstag eine eintragung vorgenommen, damit dies entsprechend beruecksichtigt wird?
        wurde auf seite zwei der anlage kind bzgl. des übertragenen freibetrages etwas angekreuzt?

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          #5
          AW: Übertragung des Freibetrages für Betreung/Erziehung/Ausbildung

          Kindergeld 1034 EUR da mein Sohn bis 2010 das Gymnasium besucht, habe ich in Zeile 14 Schulbesuch vom 1.1.2009 - 31.12.2009 eingetragen
          Auf Seite 2 wurde in Zeile 32 angekreuzt "Ich beantrage den vollen Freibetrag ..... weil das minderjährige Kind bei dem anderen Elternteil nicht gemeldet war."
          Plausibilitätsprüfung wird normal ohne Fehler durchgeführt.
          Wenn ich meinen Sohn 1 Jahr jünger mache, sodaß er das ganze Jahr minderjährig ist, dann erfolgt auch eine Berechnung.

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            #6
            AW: Übertragung des Freibetrages für Betreung/Erziehung/Ausbildung

            dann würde ich die berechnung mit dem ein jahr verjuengten sohn zur info nehmen. die sollte für den steuerfall so ca. passen...

            zum absenden der erklärung muss natuerlich das korrekte alter drin stehen, das finanzamt wird das entsprechend korrekt berechnen / berücksichtigen, was die steuerberechnung von elsterformular in diesem falle wohl maschinell eben nicht kann...

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              #7
              AW: Übertragung des Freibetrages für Betreung/Erziehung/Ausbildung

              Hallo,
              abschließend möchte ich noch sagen, dass das Finanzamt die Übertragung nicht berücksichtigt hat, und ich nach meinem Einspruch und Tel. mit Finanzamt immer noch keinen korrekten Bescheid habe.

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                #8
                AW: Übertragung des Freibetrages für Betreung/Erziehung/Ausbildung

                danke fuer die Rueckmeldung. das ist natürlich schade und spricht vermutlich nicht gerade für Ihr Finanzamt. imho müßte ja eine anteilige berücksichtigung/übertragung des ausbildungsfreibetrages erfolgen.

                wobei das problem im finanzamt jedenfalls nicht an ElsterFormular oder dessen berechnung liegt, im FA wird ja mit ganz anderen programmen gearbeitet (daher hatte ich auch unterstellt, das dort richtig gerechnet wird)

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                  #9
                  AW: Übertragung des Freibetrages für Betreung/Erziehung/Ausbildung

                  Hallo,
                  abschließend möchte ich erwähnen, dass mein Einspruch nun doch erfolgreich war. Allerdings erst nachdem ich eine komplette Steuerberechnung mit Excel meinerseits erstellt hatte und dem Finanzamt zur Verfügung gestellt habe. Mein Sachbearbeiter war mit meinem Einspruch anscheinend komplett überfordert. Mehrere Telefonate haben nichts gebracht.
                  Viele Grüße
                  Andrea

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