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KAP Zeile 4 oder 5

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    KAP Zeile 4 oder 5

    Hi,

    auch ich schlage mich mit dem Formular KAP herum.

    Folgender Sachverhalt:
    Rentner
    Freistellungsauftrag bei der Bank gestellt, dieser recht aber nicht aus und es wurden
    die entsprechenden Steuern von der Bank abgeführt.

    Welche Zeile muss ich anklicken ? 4 oder 5 ?

    Besten Dank

    MfG
    Hessenperle

    #2
    AW: KAP Zeile 4 oder 5

    Wenn die tatsächlichen Erträge insgesamt über dem Pauschbetrag (801/1602) liegen:
    Zeile 4, ALLE Erträge angeben, Zeilen 7ff,49,50,(51) und 14 ausfüllen (14a bleibt LEER)
    Sonst:
    Zeile 5, Angaben für die eine Bank in Zeilen 7ff,49,50,(51) sowie 14 UND 14a
    mfg. - Kent

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      #3
      AW: KAP Zeile 4 oder 5

      Das kommt darauf an, was man will.

      Ist man mit den 25% "Abgeltungsteuer" im Prinzip zufrieden, bedeutet nicht ausreichender Freistellungsauftrag, dass er zwar bei der einen Bank zu knapp, bei einer anderen Bank ab zu großzügig bemessen war, also ein Teil des FSA übrig blieb: Zeile 5.

      Ist man der Meinung, dass die Abgeltungssteuer einen benachteiligt, weil man ein niedriges steuerpflichtiges Einkommen hat (Hinweis: hierfür ist der Grenzsteuersatz i.A. aussagekräftiger als der Durchschnitssteuersatz), dann Zeile 4.

      Hat man weder anderweitig einen unausgeschöpften Freibetrag noch glaubt man, dass man bei der Günstigerprüfung bei "normaler" Versteuerung besser fährt, kann man sich die Arbeit des Aufüllens von KAP letztlich sparen.

      Kommentar


        #4
        AW: KAP Zeile 4 oder 5

        @Kent
        Danke für Deine Antwort.

        Mein Vater, für den ich die Steuererklärung mache, ist nur bei einer Bank. Die Erträge bei dieser Bank übersteigen die Höhe des Freibetrages um ca. 200 €.

        Also kreuze ich nur die 4 an ?

        LG
        Hessenperle

        Kommentar


          #5
          AW: KAP Zeile 4 oder 5

          Zur Sicherheit würde ich beide Varianten testen, d.h. eine Steuerberechnung anstossen.
          Da wohl nur Erträge EINER Bank vorliegen, besteht der Unterschied nur darin, dass entweder
          Kreuz in 4 und Zeile 14a leer ODER
          Kreuz in 5 und Zeile 14a NULL ist.
          Die anderen Angaben sind ja identisch und der Steuerbescheinigung zu entnehmen. Leider lässt die aktuelle Version ein 4 UND 5 nicht zu (wechselseitiger Ausschluss wegen 14a).
          mfg. - Kent

          Kommentar


            #6
            AW: KAP Zeile 4 oder 5

            Zitat von Kent Beitrag anzeigen
            Zur Sicherheit würde ich beide Varianten testen, d.h. eine Steuerberechnung anstossen.
            Da wohl nur Erträge EINER Bank vorliegen, besteht der Unterschied nur darin, dass entweder
            Kreuz in 4 und Zeile 14a leer ODER
            Kreuz in 5 und Zeile 14a NULL ist.
            Die anderen Angaben sind ja identisch und der Steuerbescheinigung zu entnehmen. Leider lässt die aktuelle Version ein 4 UND 5 nicht zu (wechselseitiger Ausschluss wegen 14a).

            Danke Dir. Ich werde es mit der Steuerberechnung gleich mal probieren.

            LG
            Hessenperle

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              #7
              AW: KAP Zeile 4 oder 5

              Hallo Zusammen

              da möchte ichmich einfach mal einklinken da ich ein ähnliches Problem habe.

              Ich habe dieses wie letztes Jahr falsch abgeführte Kapitalertragssteuer durch meine Bank. Der Pauschbetrag wurde bei Zusammenveranlagung nicht ausgeschöpft. Die Bank hat vergessen des Freistellungsauftrag richitg zuzuordnen.

              Letztes Jahr hatte ich ein KAP Formular und konnte mehrere Konten eintragen bei denen zuviel Kap-Ertragsssteuer abgeführt wurde. Dieses Jahr habe KAP für Ehemann und Ehefrau.

              Wo trage ich jetzt die zuviel bezahlte Kap Ertragssteuer ein. Es sind 3 Sparbriefe und ein Tagesgeldkonto. Ich sehe da keine Möglichkeit das einzeln aufzuführen.

              Danke für Eure Hilfe.

              Grüße Rudi

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                #8
                AW: KAP Zeile 4 oder 5

                @raberudi
                Die einzelnen Erträge und Steuern halt summieren, Erträge ggf. abrunden.
                Bei Zusammenveranlagung jeweils eine KAP für Mann und Frau abgeben, wobei die Zuordnung nach Kontoinhaber oder bei gemeinsamen Konten nach 50/50 erfolgt.
                mfg. - Kent

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