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Bescheid für 2015 - Einspruch über Elster und dann?!

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    Bescheid für 2015 - Einspruch über Elster und dann?!

    Ich habe meinen Bescheid für 2015 bekommen,würde aber gern noch ein paar Sachen ändern/nachrreichen...
    Wenn ich das über die Einspruch-Seite des ElsterOnline mache kann ich ja nur den Einspruich einlegen,dann lade ich die Steuererklärung nochmal neu hoch? Oder warte ich auf Antwort?

    Danke schonmal für eure Hilfe

    #2
    AW: Bescheid für 2015 - Einspruch über Elster und dann?!

    Du wartest auf Antwort, eine Neuübermittlung bringt nichts!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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