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Ausländische Mitarbeiteraktien

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    Ausländische Mitarbeiteraktien

    Hallo,
    ich habe ein paar Fragen bezüglich des Ausfüllens von Elster und Mitarbeiteraktien.
    Über meine Firma habe ich ausländische Aktien (Depot in den USA) erworben.
    Diese werden über einen monatlichen Ansparplan (Abzug vom Nettogehalt) 2x im Jahr erworben.
    Die Aktien haben einen Kursvorteil von 15%.
    Der Kauf der Aktien erfolgt in Dollar.
    Formular W-8BEN bezüglich Reduzierung US-Quellensteuer liegt vor.
    Der Kursvorteil wird direkt in den Kauf der Aktien investiert und dementsprechend mehr Aktien zusätzlich erworben. (z.B. 1000€ angespart, es werden für 1150€ Aktien erworben)
    Dieser geldwerte Vorteil wird nicht in der Lohnbescheinigung des Arbeitgebers aufgeführt.
    Die Dividende der Aktien wird nicht ausgeschüttet sondern fließt direkt in den Erwerb neuer Aktien.
    Wo muss ich in Elster den geldwerten Vorteil bzw. den Kauf der Aktien und den Kauf von Aktien über die ausgeschüttete Dividende eintragen?
    Danke für eure Hilfe!
    Dirk

    #2
    AW: Ausländische Mitarbeiteraktien

    Den noch nicht versteuerten geldwerten Vorteil würde ich in der Anlage N in Zeile 20 eintragen.

    Zu der Frage ob und in welcher Höhe ein geldwerter Vorteil vorliegt, würde ich einen Steuerberater aufsuchen.

    PS: eigentlich ist der AG (sofern im Inland ansässig) verpflichtet den geldwerten Vorteil in der Lohnabrechnung auszuweisen und entsprechend Lohnsteuer darauf abzuführen.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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    Kommentar


      #3
      AW: Ausländische Mitarbeiteraktien

      Zitat von Dirk_17 Beitrag anzeigen
      Der Kursvorteil wird direkt in den Kauf der Aktien investiert und dementsprechend mehr Aktien zusätzlich erworben. (z.B. 1000€ angespart, es werden für 1150€ Aktien erworben)
      Dieser geldwerte Vorteil wird nicht in der Lohnbescheinigung des Arbeitgebers aufgeführt.
      Der jährliche Freibetrag für die verbilligte Überlassung von Belegschaftsaktien beträgt nach § 3 Nr. 39 EStG aktuell 360 Euro.
      Falls diese Grenze nicht überschritten wird, hat der AG zu Recht keinen geldwerten Vorteil versteuert.
      mfg. - Kent

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