AW: Rückholung Steuer, da kein Freistellungsantrag
Hallo Ronald,
>>>Wichtig ist nur, alle Kapitaleinnahmen und alle abgezogenen Steuern zu erfassen.
Ja, dann ist es egal (bzw. Elster verlangt manchmal eine Null in KAP Zeile 14a).
Man MUSS aber nicht mehr ALLES erklären, und dann ist KAP Zeile 14a sehr wichtig.
Die Zeile 14 ist imho wirklich egal, der Eintrag dient wohl nur der Kontrolle. Er läßt sich auch recht einfach aus den anderen Angaben errechnen.
Ohne jetzt groß darüber nachzudenken: Zeile 7 - (Zeile 49 / 25%) = Zeile 14
MfG Stefan
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Rückholung Steuer, da kein Freistellungsantrag
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AW: Rückholung Steuer, da kein Freistellungsantrag
Ist es nicht völlig egal, wie hoch der bisher ausgeschöpfte Freibetrag ist? Ob man da in die entsprechenden Felder etwas einträgt, ist doch für die korrekte Steuerberechnung total unwichtig.
Wichtig ist nur, alle Kapitaleinnahmen und alle abgezogenen Steuern zu erfassen.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald
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AW: Rückholung Steuer, da kein Freistellungsantrag
Hallo chipc,
man MUSS überhaupt keine Freistellungsaufträge bei den Banken abgeben, dann werden halt ab dem ersten Euro Abgeltungsteuern einbehalten. In jedem Fall kann man das berichtigen, (u.a.) dafür gibt es die Zeile 5 in der Anlage KAP.
Am Ende sollten immer 801 Euro steuerfrei sein.
MfG Stefan
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AW: Rückholung Steuer, da kein Freistellungsantrag
Ist es ein unwiederbringlicher Nachteil(Verlust) die Freistellungsaufträge falsch aufgeteilt gehabt zu haben oder kann man das wieder -gut- machen wenn man sowieso Anlage KAP ausfüllt?
Und was ist wenn ich ganz vergaß Freistellungsaufträge zu stellen-kann man das wieder reinholen?
Muß ich wirklich jedes Jahr die zu erwartenden Kapitalerträge ausrechnen(lassen) ob die FSA jetzt auch alle zu jeder Bank etc ausreichend gestellt sind?
wäre nett wenn jemand antworten könnte.
Danke!
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AW: Rückholung Steuer, da kein Freistellungsantrag
ja, das hatte ich schon gemacht, bekam vorher ohne KAP (ich nenne nun mal eine fiktive Zahl von 400 Euro) erstattet, mit KAP 440 Euro
.
Habe jedoch mehr als 40 Euro an Kapitalertragsteuer gezahlt . Ich komme
nicht an die 1602 Euro ran.
Wo kann da ein Fehler liegen? Ich habe die ganzen Beträge von der Steuerbescheinigung der Banken in den angegebenen Spalten übertragen. Ich finde da kein Fehler.
Ist das kompliziert. Muß wohl dieses Jahr allen Banken einen Freistellungsantrag geben, dann brauche ich KAP nicht mehr ausfüllen.
Gruß
funnyZuletzt geändert von funny; 13.04.2010, 18:12.
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Hallo funny,
>>>Die gezahlten Kapitalsteuern bekommt man die nicht ganz zurück, wenn der Sparer Freibetrag nicht ausgeschöpft ist? Bei mir ist es so ein 1/3.
Doch, wenn die Kapitalerträge INSGESAMT unter dem Sparer-Pauschbetrag (801/1602 Euro) lagen, bekommst du die abgeführten Steuern komplett zurück; unabhängig vom sonstigen Einkommen oder dem Steuersatz.
In die Berechnung von Elster fließen aber natürlich auch noch andere Sachen mit ein, so dass es schon sein kann, dass die Erstattung nicht die Höhe der gezahlten Abgeltungsteuer erreicht. In dem Fall wäre ohne Anlage KAP sogar eine Nachzahlung fällig.
Du kannst ja einmal testweise die KAP entfernen und dann die Berechnung starten.
MfG StefanZuletzt geändert von reckoner; 13.04.2010, 14:06.
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AW: Rückholung Steuer, da kein Freistellungsantrag
so nun habe ich einfach online bei meiner Bank mal nachgeschaut ob ich da irgendetwas finde über meinen Freistellungsantrag. Und siehe da, es gibt einen Service der mir die Beträge zeigt
-in Anspruch genommen- und -Restfreistellungsantrag- na, da habe ich ja was ich brauche
und durch deine super Erklärung bin ich nun weiter gekommen.
Die gezahlten Kapitalsteuern bekommt man die nicht ganz zurück, wenn der Sparer Freibetrag nicht ausgeschöpft ist? Bei mir ist es so ein 1/3.
Oder habe ich schon wieder was falsch gemacht?
Gruß
funny
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AW: Rückholung Steuer, da kein Freistellungsantrag
Hall funny,
mit "falsch" meine ich immer die Banken, die in irgendeiner Weise falsch abgerechnet haben (aus deiner Sicht), etwa da sie Steuern abgeführt haben, obwohl noch etwas vom Sparer-Pauschbetrag übrig war.
In Zeile 14 gehört der in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag der erklärten Einkünfte, dazu muss es auch eine Steuerbescheinigung geben.
In Zeile 14a gehört der in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag der NICHT erklärten Einkünfte. Dieser Betrag sollte eigentlich aus den entsprechenden Bankunterlagen hervorgehen (bei comdirect wird z.B. in jeder Abrechnung der verfügbare Freistellungsauftrag mitgeteilt, und damit kann ich dann auch einfach den in Anspruch genommenen Freibetrag ausrechnen); ein Beleg ist aber nicht erforderlich. Das Finanzamt bekommt diese Angaben nochmals auf direktem Weg von den Banken, schummeln bringt also nur Ärger;-)
MfG Stefan
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AW: Rückholung Steuer, da kein Freistellungsantrag
Zitat von funny Beitrag anzeigenMit den falschen Banken meinst du wohl die, wo ich keinen Freibetrag gestellt habe´?
was wird gemeint mit- Angaben zum in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag in den Zeilen 14 UND 14a-
der einen Bank der ich nur den Freistellungsantrag mit 1602 Euro gegeben habe, hat mir keinen Steuerbescheid geschickt, da der Betrag von 1602 Euro nicht überstiegen wurde und sie wohl keine Steuern ans Finanzamt abgeführt haben.
Ich weiß nun nicht, wie hoch der Betrag ist, der dort verbraucht wurde.
Müsste ich mir das zuschicken lassen?,
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AW: Rückholung Steuer, da kein Freistellungsantrag
Mit den falschen Banken meinst du wohl die, wo ich keinen Freibetrag gestellt habe´?
was wird gemeint mit- Angaben zum in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag in den Zeilen 14 UND 14a-
der einen Bank der ich nur den Freistellungsantrag mit 1602 Euro gegeben habe, hat mir keinen Steuerbescheid geschickt, da der Betrag von 1602 Euro nicht überstiegen wurde und sie wohl keine Steuern ans Finanzamt abgeführt haben.
Ich weiß nun nicht, wie hoch der Betrag ist, der dort verbraucht wurde.
Müsste ich mir das zuschicken lassen?,
Gruß
funny
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AW: Rückholung Steuer, da kein Freistellungsantrag
Hallo funny,
nicht Zeile 6, sondern Zeile 5, gemeinsam mit den "falschen" Banken (auch deren! Steuern) und Angaben zum in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag in den Zeilen 14 UND 14a.
MfG StefanZuletzt geändert von reckoner; 13.04.2010, 00:22.
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Rückholung Steuer, da kein Freistellungsantrag
mir ist wieder ein Problem eingefallen, vielmehr aufgetaucht.
Ich habe vergessen, das ich bei 2 Banken keinen Freistellungsantrag gestellt habe, nur bei einer Bank (1602 Euro). Der Freibetrag wird bei allen 3 Banken nicht ausgeschöpft.
Die Steuerbeschnigung der Banken habe ich bekommen und in KAP eingetragen.
Kann ich die vielleicht zu viel gezahlten Steuern zurückbekommen?
Ich habe bisher in KAP die 6 angekreuzt.
Danke und Gruß
funnyStichworte: -
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