Liebe Forumsmitglieder,
ich brauche Eure Hilfe:
Das Finanzamt hat meine Sonderzahlung nicht anerkannt mit der Begründung, ich sei wegen Selbständigkeit im Jahr der Zahlung nicht zulagenberechtigt.
Der Reihe nach:
Ich habe einen Riestervertrag. Um die volle Riester-Zulage vom Staat für ein Steuerjahr zu erhalten, ist grundsätzlich im Folgejahr zu prüfen, welche Sonderzahlung vom Steuerzahler zu leisten ist.
Beispiel:
2014 war ich zulagenberechtigt und leistete im darauffolgenden Jahr, die für 2014 nötige Sonderzahlung von rund 600 Euro, um für das Kalenderjahr 2014 die volle Riesterzulage vom Staat (Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen = ZfA) zu erhalten.
Die Sonderzahlung erfolgt naturgemäß im Folgejahr - also 2015 für 2014, mindert aber das zu versteuernde Einkommen für 2015. Dennoch erkennt das Finanzamt die Minderung nicht an. Ich verstehe ja, dass aufgrund der Freiberuflichkeit 2016 keine Sonderzahlung für 2015 möglich ist, aber die Minderung meiner Einkünfte 2015 muss steuerlich doch berücksichtigt werden.?
Und nach dem Zufluss-/Abfluss-Prinzip muss dieser Betrag immer Jahr der Zahlung geltend gemacht werden.
Was nun? Hilfreich wäre auch die Info, in welchem Formular und in welcher Zeile diese Ausgabe alternativ einzutragen ist.
Ich danke schon jetzt.
Viele Grüße
Edith
ich brauche Eure Hilfe:
Das Finanzamt hat meine Sonderzahlung nicht anerkannt mit der Begründung, ich sei wegen Selbständigkeit im Jahr der Zahlung nicht zulagenberechtigt.
Der Reihe nach:
Ich habe einen Riestervertrag. Um die volle Riester-Zulage vom Staat für ein Steuerjahr zu erhalten, ist grundsätzlich im Folgejahr zu prüfen, welche Sonderzahlung vom Steuerzahler zu leisten ist.
Beispiel:
2014 war ich zulagenberechtigt und leistete im darauffolgenden Jahr, die für 2014 nötige Sonderzahlung von rund 600 Euro, um für das Kalenderjahr 2014 die volle Riesterzulage vom Staat (Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen = ZfA) zu erhalten.
Die Sonderzahlung erfolgt naturgemäß im Folgejahr - also 2015 für 2014, mindert aber das zu versteuernde Einkommen für 2015. Dennoch erkennt das Finanzamt die Minderung nicht an. Ich verstehe ja, dass aufgrund der Freiberuflichkeit 2016 keine Sonderzahlung für 2015 möglich ist, aber die Minderung meiner Einkünfte 2015 muss steuerlich doch berücksichtigt werden.?
Und nach dem Zufluss-/Abfluss-Prinzip muss dieser Betrag immer Jahr der Zahlung geltend gemacht werden.
Was nun? Hilfreich wäre auch die Info, in welchem Formular und in welcher Zeile diese Ausgabe alternativ einzutragen ist.
Ich danke schon jetzt.
Viele Grüße
Edith
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