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    Überprüfung Verlustvortrag

    Hallo zusammen,

    ich bin Student und betreibe mit einem Studienkollegen eine GbR, in der wir Nachhilfe anbieten?

    Ich habe jetzt einen Steuerbescheid für das Jahr 2015 erhalten, in dem die Einkünfte nachfolgend aufgegliedert sind:

    - 419 € Einkünfte aus Gewerbebetrieb
    - 521 € Unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben (Berufsausbildungskosten)

    - 940 € Einkommen / zu versteuerndes Einkommen

    Dem Bescheid nach wurden offensichtlich meine angegebenen Verluste und Ausbildungskosten für mein Masterstudium anerkannt.

    In einem zweiten Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags ist aber nur das folgende aufgeführt:

    Der verbleibende Verlustvortrag wird festgestellt auf: 419 €

    Kann mir bitte einer sagen, ob ich den Steuerbescheid richtig lese und die Berufsausbildungskosten nicht als Verlustvortrag anerkannt wurden?
    Wenn ja, kann ich in ElsterFormular direkt einen Widerspruch stellen oder muss ich dies begründet per Brief machen?

    Vielen Dank für eure Hilfe

    Teko

    #2
    AW: Überprüfung Verlustvortrag

    Deine Studienkosten wurden, wie du selbst geschrieben hast, nur als Sonderausgaben berücksichtigt. Sonderausgaben führen nie zu einem Verlustvortrag, da diese erst vom Gesamtbetrag der Einkünfte (GdE) abgezogen werden.

    Einen Verlustvortrag gibt es aber nur bei einem negativen GdE.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar


      #3
      AW: Überprüfung Verlustvortrag

      Zitat von Teko Beitrag anzeigen
      Hallo zusammen,

      ich bin Student und betreibe mit einem Studienkollegen eine GbR, in der wir Nachhilfe anbieten?

      Ich habe jetzt einen Steuerbescheid für das Jahr 2015 erhalten, in dem die Einkünfte nachfolgend aufgegliedert sind:

      - 419 € Einkünfte aus Gewerbebetrieb
      - 521 € Unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben (Berufsausbildungskosten)

      - 940 € Einkommen / zu versteuerndes Einkommen

      Dem Bescheid nach wurden offensichtlich meine angegebenen Verluste und Ausbildungskosten für mein Masterstudium anerkannt.

      In einem zweiten Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags ist aber nur das folgende aufgeführt:

      Der verbleibende Verlustvortrag wird festgestellt auf: 419 €

      Kann mir bitte einer sagen, ob ich den Steuerbescheid richtig lese und die Berufsausbildungskosten nicht als Verlustvortrag anerkannt wurden?
      Wenn ja, kann ich in ElsterFormular direkt einen Widerspruch stellen oder muss ich dies begründet per Brief machen?

      Vielen Dank für eure Hilfe

      Teko
      Hallo Teko,

      der Verlustvortrag ist doch ok, denn die -419 Euro sind dein Gesamtbetrag der Einkünfte und dafür gibt es einen bescheinigten Verlustvortrag.

      Tschüß

      P.S.... da war schon einmal schneller, das kommt wenn man beim Schreiben durch das Telefon unterbrochen wird.
      Zuletzt geändert von holzgoe; 18.11.2016, 13:00. Grund: Ergänzung

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        #4
        AW: Überprüfung Verlustvortrag

        Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
        Deine Studienkosten wurden, wie du selbst geschrieben hast, nur als Sonderausgaben berücksichtigt. Sonderausgaben führen nie zu einem Verlustvortrag, da diese erst vom Gesamtbetrag der Einkünfte (GdE) abgezogen werden.

        Einen Verlustvortrag gibt es aber nur bei einem negativen GdE.
        Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
        Hallo Teko,

        der Verlustvortrag ist doch ok, denn die -419 Euro sind dein Gesamtbetrag der Einkünfte und dafür gibt es einen bescheinigten Verlustvortrag.

        Tschüß

        P.S.... da war schon einmal schneller, das kommt wenn man beim Schreiben durch das Telefon unterbrochen wird.
        Vielen Dank für eure schnelle Rückmeldung. Eigentlich wollte ich aber meine Studienkosten auch als Werbekosten geltend machen um damit auch einen Verlustvortrag zu erhalten. Bei dem Studium handelt es sich um ein Masterstudium, also eigentlich um ein Zweitstudium.

        Kann ich hier noch einen Widerspruch stellen das die Studienkosten statt als Sonderausgaben, als Werbekosten anerkannt werden? Weil als Werbekosten würden diese dann auch den Verlustvortrag erhöhen.

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          #5
          AW: Überprüfung Verlustvortrag

          innerhalb der Monatsfrist kannst Du Einspruch per Elster, E-Mail oder Brief einlegen.

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            #6
            AW: Überprüfung Verlustvortrag

            Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
            innerhalb der Monatsfrist kannst Du Einspruch per Elster, E-Mail oder Brief einlegen.
            Vielen Dank noch mal für deine Antwort. Ich habe gerade eben Nachgeschaut, ich selbst habe meine Ausbildungskosten im Hauptvordruck in Zeile 43 unter Sonderausgaben eingetragen. Das war natürlich mein Fehler.

            Ich hätte diese wohl eher in Anlage N in Zeile 45, unter "Weitere Werbungskosten" eintragen müssen. Kann ich bei einem solchen Selbstverschuldeten Fehler trotzdem eine Korrektur verlangen. Ich habe die Steuererklärung erstmalig gemacht und die Ausbildungskosten damit irrtümlich als Sonderausgaben statt Werbungskosten eingetragen.

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              #7
              AW: Überprüfung Verlustvortrag

              Ja, aber siehe den Beitrag von Kloebi.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                #8
                AW: Überprüfung Verlustvortrag

                Ich hätte diese wohl eher in Anlage N in Zeile 45, unter "Weitere Werbungskosten" eintragen müssen. Kann ich bei einem solchen Selbstverschuldeten Fehler trotzdem eine Korrektur verlangen. Ich habe die Steuererklärung erstmalig gemacht und die Ausbildungskosten damit irrtümlich als Sonderausgaben statt Werbungskosten eingetragen.
                Ja, du kannst mittels Einspruch deine Erklärung jetzt noch abändern.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Überprüfung Verlustvortrag

                  Vielen Dank für alle Antworten. Ich werde umgehend einen Einspruch beim Finanzamt einlegen.

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                    #10
                    AW: Überprüfung Verlustvortrag

                    Das umgehend hat sich dann doch etwas hinausgezögert :-)

                    Kann mir bitte einer sagen, ob ich den Widerspruch formlos machen unter Angabe der Steuernummer machen kann oder muss ich hier irgend ein Formular verwenden?

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Überprüfung Verlustvortrag

                      Hallo,

                      das ist kein Widerspruch sondern Einspruch.
                      Ohne Formular

                      Gruß FIGUL
                      Gruß FIGUL

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                        #12
                        AW: Überprüfung Verlustvortrag

                        Hallo Teko,

                        und den Bescheid mit Angabe der Steuernummer gegen den du Einspruch einlegst solltest du schon klar benennen und verpasse nicht die Monatsfrist.

                        Tschüß

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