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EÜR und Elsterformular

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    EÜR und Elsterformular

    Über ElsterFormular konnte ich im Rahmen meiner E.St.erklärung bisher eine EÜR nicht gleichzeitig elektronisch übermitteln. Ist es richtig, dass das auch so vorgesehen ist und ich die EÜR nur getrennt von ElsterFormular über ein Elster-Online -Zertifikat verschicken kann? Oder sollte ich alles über den Weg "Elster-Online" durchführen? Wer kann mir diesbezüglich eine kleine Elster-Orientierung geben?

    #2
    AW: EÜR und Elsterformular

    Ist es richtig, dass das auch so vorgesehen ist und ich die EÜR nur getrennt von ElsterFormular über ein Elster-Online -Zertifikat verschicken kann? Oder sollte ich alles über den Weg "Elster-Online" durchführen? Wer kann mir diesbezüglich eine kleine Elster-Orientierung geben?
    Die getrennte elektronische Übermittlung der Formulare für die EÜR und für die Einkommensteuererklärung ist so vorgesehen. Das ist auch im ElsterOnline-Portal -EOP- nicht anders.
    Man muss bei ElsterFormular aber nicht zwingend mit Zertifikat, also authentifiziert übermitteln. Man spart sich bei authentifizierter Übermittlung allerdings die Ausdrucke, so dass ich das vorziehen würde. Im EOP wird immer authentifiziert übermittelt.

    Man kann in ElsterFormular eine EÜR zwar als Anlage laden und so die Übernahme der Daten in die Anlage G bzw. S der Einkommensteuererklärung erreichen, in einem Ruck alles elektronisch übermitteln geht aber nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: EÜR und Elsterformular

      Herzlichen Dank für diesen sehr gut zu verstehenden Hinweis, Charlie24!!! Diese Klarstellung in dieser Angelegenheit habe ich so im Forum und anderswo noch nicht gefunden gehabt!
      Mit freundlichem Gruß!

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