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Freiwillig GKV, Eintragen von Beihilfezahlungen

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    Freiwillig GKV, Eintragen von Beihilfezahlungen

    Hallo,
    ich bin als Beamtin freiwillig gesetzlich krankenversichert und in Hessen als solche beihilfeberechtigt. Das heißt ich zahle den vollen Krankenkassenbeitrag, kann aber abhängig von den tatsächlich für mich angefallenen Kosten über eine Auskunft der Krankenkasse bei der Beihilfe bis zu 50% meines Beitrags zurückerstattet bekommen.

    Im Jahr 2015 habe ich 6699 € Krankenkassenbeiträge gezahlt und Mitte diesen Jahres 2518,83 € davon über die Beihilfe zurückerhalten. Wie/wo führe ich diese Rückerstattung im Steuerformular auf?

    Gruß,
    Franziska

    #2
    AW: Freiwillig GKV, Eintragen von Beihilfezahlungen

    Hallo,

    eine Rückerstattung zur freiwillig gesetzlichen Krankenversicherung wird im ElsterFormular
    in Zeile 25 der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen.
    Nach dem Zufluss- und Abflussprinzip innerhalb eines Veranlagungsjahres,
    wäre die Erstattung (Zugang in 2016) erst im Jahr 2017 für die Erklärung 2016 einzutragen.
    Zuletzt geändert von Basteltyp; 20.11.2016, 19:28.
    Gruß, Basteltyp

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      #3
      AW: Freiwillig GKV, Eintragen von Beihilfezahlungen

      Hallo,
      @ Basteltyp
      NEIN Zeile 25 betrifft private KV,

      Zeile 16ff und 19 ff ist korrekt -freiwillig gesetzl.KV so die TE

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        AW: Freiwillig GKV, Eintragen von Beihilfezahlungen

        richtig, zu weit runter gerutscht.
        Gruß, Basteltyp

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          #5
          AW: Freiwillig GKV, Eintragen von Beihilfezahlungen

          Im Jahr 2015 habe ich 6699 € Krankenkassenbeiträge gezahlt und Mitte diesen Jahres 2518,83 € davon über die Beihilfe zurückerhalten.
          Beitragserstattungen bzw. Zuschüsse, die du erst im Jahr 2016 erhalten hast, sind normalerweise im Jahr 2016 und nicht für das Jahr 2015 anzugeben, es gilt auch hier das Zu- und Abflussprinzip.

          Fraglich ist natürlich, welchen Charakter diese Leistungen in Wirklichkeit haben. Beihilfeleistungen wären ja weder Zuschüsse noch Beitragserstattungen.

          Wenn das mit den nachträglichen Leistungen der Beihilfestelle bereits im Jahr 2015 auch für das Jahr 2014 so gelaufen ist, dann müsstest du in der Steuererklärung für 2015 m. E., wenn überhaupt, die Erstattungen bzw. Zuschüsse angeben, die du im Jahr 2015 tatsächlich erhalten hast.

          Die Zeile 16 für die Beiträge zur Krankenversicherung hat @FIGUL schon genannt, wobei ich meine, dass die nachträglichen Erstattungen der Beihilfe, falls sie denn als Zuschüsse gelten, vielleicht auch in Zeile 21 der Anlage Vorsorgeaufwand richtig eingetragen wären, nachdem das Geld ja wohl nicht von der Krankenkasse kommt. Rechnerisch kommt es auf das Gleiche raus. Aber so richtig eindeutig lässt sich der Rechtscharakter dieser speziellen Beihilfeleistung für mich nicht feststellen.

          https://info-beihilfe.de/wp-content/..._hessen_16.pdf

          Eigentlich sollten diese Besonderheiten des Hessischen Beihilferechts längst abgeschafft sein? Zumindest habe ich einen entsprechenden Entwurf gefunden oder gilt das immer noch?
          Zuletzt geändert von Charlie24; 20.11.2016, 20:57. Grund: Neue Beihilfenverordnung Hessen?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Freiwillig GKV, Eintragen von Beihilfezahlungen

            Vielen Dank für die schnellen Antworten.

            Habe also für 2015 nichts einzutragen und 2016 gebe ich den Beihilfe-Betrag in Zeile 19 oder 21 ein. (Mir erscheint Zeile 21 wie von Charlie24 vorgeschlagen logischer, ist ja tatsächlich nicht die Krankenkasse die zahlt)

            Bezüglich einer neuen Rechtsordnung weiß ich nichts. Welcher Teil sollte denn abgeschafft sein, dass ich überhaupt Beihilfe erhalte oder dass die Beihilfe-Regelung für freiwillig gesetzlich Versicherte krank sein begünstigt?

            Gruß und nochmal Danke,
            Franziska

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              #7
              AW: Freiwillig GKV, Eintragen von Beihilfezahlungen

              ... dass ich überhaupt Beihilfe erhalte
              Genau diese nur in Hessen gültige Sonderregelung für freiwillig gesetzlich Versicherte mit Beihilfeanspruch sollte abgeschafft werden, aber das hat wohl keine Mehrheiten gefunden.

              Und wie gesagt, ob solche Beihilfen überhaupt als Zuschuss oder als Beitragserstattung im steuerrechtlichen Sinn gelten, das weiß ich nicht.

              Klar ist nur, dass du bei Bestehen eines solchen Beihilfeanspruchs in Zeile 10 der Anlage Vorsorgeaufwand Ja ankreuzen musst.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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